Einige Hinweise vorweg
•Bei einer Gruppenunfallversicherung sind mehrere Arbeitnehmer (mindestens 2) gemeinsam in einem Unfallversicherungsvertrag versichert.
• Ab 01.01.2024 gilt:
Der Grenzbetrag wird aufgehoben. Der Teil der Versicherungsprämie ohne Versicherungssteuer, der auf einen Arbeitnehmer entfällt, darf ohne Grenze in voller Höhe vom Arbeitgeber mit 20 % pauschal versteuert werden.
•Bis 31.12.2023 galt:
Sofern der Teil der Versicherungsprämie ohne Versicherungssteuer, der auf einen Arbeitnehmer entfällt, einen bestimmten Betrag nicht übersteigt (bis 2023: 100,00 €), kann die Lohnsteuer mit 20 % pauschal versteuert werden (§ 40b Absatz 3 EStG). Wenn dieser Betrag je Mitarbeiter überschritten wird, muss der Betrag als sonstiger Bezug dem jeweiligen Mitarbeiter zugeordnet und darf nicht pauschaliert werden.
•Auch die pauschalsteuerfähigen Beträge können jedem Mitarbeiter direkt zugeordnet werden. Aus Vereinfachungsgründen kann die Abrechnung auch in Summe über einen fiktiven Mitarbeiter erfolgen, da keinerlei individuelle Steuern und SV-Beiträge entstehen.
So gehen Sie in Quick-Lohn vor
1. Schritt:Falls nicht ohnehin vorhanden, legen Sie unter Lohnabrechnung → Stammdatenverwaltung → Krankenkassendaten eine "Proforma Krankenkasse" an. Dabei werden nur das Feld Name in Kurzform (z. B. mit "PRO") und das Feld Betr-Nr. Krankenkasse (mit "00000000" - achtmal die Ziffer Null) ausgefüllt.
2. Schritt:Wählen Sie Lohnabrechnung → Stammdatenverwaltung → Mitarbeiterdaten Teil 1. Legen Sie hier einen "Mitarbeiter" an, z. B. mit dem Namen "Gruppen, Unfallvers.". Alle Angaben müssen formal richtig sein (Geburtsdatum, Anschrift).
3. Schritt:Tragen Sie folgende Daten ein:
Feld Beschäftigung Beginn/Ende: jeweils den 1. Tag des aktuellen Monats
Feld Steuerklasse: "--" (zwei Bindestriche)
Feld Staatsangehörigkeit: "000"
Feld Personengruppe: "000"
Feld Tätigkeitsschlüssel: "000000000"
Feld Beitragsgruppenschl.: "0000"
Feld Mitarbeitertyp: "AN"
Feld GTS: "0" (d. h. keine Meldung an die Berufsgenossenschaft)
4. Schritt:Wählen Sie Lohnabrechnung → Stammdatenverwaltung → Mitarbeiterdaten Zusatzdaten. Geben Sie dort im Feld Geschlecht den Buchstaben "M", "W", "X" oder "D" ein.
5. Schritt:Wählen Sie Lohnabrechnung → Stammdatenverwaltung → Mitarbeiterdaten Teil 2. Geben Sie dort im Feld Besonderheiten das Kürzel "STKL-" ein.
6. Schritt:Aktivieren Sie die Lohnart "Gruppenunfallvers." unter Lohnabrechnung → Stammdatenverwaltung → Lohnarten. Hinweise zur Aktivierung einer neuen Lohnart finden Sie unter > neue Lohnart aktivieren / anlegen.
7. Schritt:Unter Lohnabrechnung → Lohnerfassung rechnen Sie mit dieser Lohnart den gesamten pauschalsteuerpflichtigen Betrag der Gruppenunfallversicherung über den fiktiven Mitarbeiter ab.
Beachten Sie:
•Firmen der Baubranchen rechnen den fiktiven Mitarbeiter nicht über die jeweilige Sozialkasse ab, unter Lohnabrechnung → Stammdatenverwaltung → Mitarbeiterdaten Teil 2 im Feld SOKA-Arbeitnehmer-Nr. bzw. Teilnahme Sozialkasse muss deshalb der Wert "0" eingetragen werden.
•Den Verdienstbeleg für den fiktiven Mitarbeiter verwahren Sie gut für eventuelle Prüfungen.
•Die entstehende pauschale Lohnsteuer (zzgl. pauschalem Solizuschlag und pauschaler Kirchensteuer) wird mit der Lohnsteueranmeldung an das Finanzamt gemeldet und abgeführt.