Gruppenunfallversicherung

Einige Hinweise vorweg

Bei einer Gruppenunfallversicherung sind mehrere Arbeitnehmer in einem Unfallversicherungsvertrag versichert.

Ab Januar 2024 gilt:
Der Grenzbetrag wird aufgehoben. Der Teil der Versicherungsprämie ohne Versicherungssteuer, der auf einen Arbeitnehmer fällt, darf ohne Grenze in voller Höhe mit 20% pauschaliert werden

Bis Dezember 2023 galt:
Sofern der Teil der Versicherungsprämie ohne Versicherungssteuer, der auf einen Arbeitnehmer fällt, einen bestimmten Betrag nicht übersteigt (bis 2023 100,00 € §40b EStG), kann die Lohnsteuer mit 20% pauschaliert werden. Wenn dieser Betrag je Mitarbeiter überschritten wird, muss der Betrag als sonstiger Bezug dem jeweiligen Mitarbeiter zugeordnet werden und darf nicht pauschaliert werden.

Auch die pauschalsteuerfähigen Beträge können jedem Mitarbeiter direkt zugeordnet werden. Aus Vereinfachungsgründen kann die Abrechnung auch in Summe über einen fiktiven Mitarbeiter erfolgen, da keinerlei individuelle Steuern und SV-Beiträge entstehen.

 

So gehen Sie in Quick-Lohn vor

1. Schritt:Falls nicht ohnehin vorhanden, legen Sie unter LohnabrechnungStammdatenverwaltungKrankenkassendaten eine "Pro-Forma-Krankenkasse" an. Dabei werden nur das Feld Name in Kurzform (z.B. mit PRO) und das Feld Betr-Nr. Krankenkasse (00000000 - achtmal die Ziffer Null) ausgefüllt.

2. Schritt:Wählen Sie LohnabrechnungStammdatenverwaltungMitarbeiterdaten Teil 1. Legen Sie hier einen "Mitarbeiter" an, z.B. mit dem Namen Gruppen, Unfallvers. Alle Angaben müssen formal richtig sein (Geburtsdatum, Anschrift).

3. Schritt:Tragen Sie folgende Daten ein:
 
Feld Beginn/Ende Beschäftg.: den Ein- und Austritt jeweils der 1. Tag des Monats
Feld Personengruppe: 000
Feld Staatsangehörigkeit: 000
Feld Tätigkeitsschlüssel: 000000000
Feld Beitragsgruppenschl.: 0000
Feld Steuerklasse: -- (zwei Bindestriche)
Feld Mitarbeitertyp: AN
Feld GTS: 0 (d.h. keine Meldung an die Berufsgenossenschaft)

4. Schritt:Wählen Sie LohnabrechnungStammdatenverwaltungMitarbeiterdaten Zusatzdaten. Geben Sie dort im Feld Geschlecht den Wert "M" oder "W" ein.

5. Schritt:Wählen Sie Mitarbeiterdaten Teil 2. Geben Sie dort im Feld Besonderheiten den Wert "STKL-" ein.

 

achtung        Beachten Sie:

Firmen der Baubranchen rechnen den fiktiven Mitarbeiter nicht über die jeweilige Sozialkasse ab, in Mitarbeiterdaten Teil 2 im Feld SOKA-Arbeitnehmer-Nr. bzw. Teilnahme Sozialkasse muss deshalb der Wert "0" eingetragen werden.

In der Lohnerfassung wird nur die Lohnart für die Versicherung erfasst. Den Verdienstbeleg für den fiktiven Mitarbeiter verwahren Sie gut für eventuelle Prüfungen.

Die entstehende pauschale Lohnsteuer (+pausch. Soli und pausch. Kirchensteuer) wird mit der Lohnsteueranmeldung an das Finanzamt abgeführt..

Die Lohnart "Gruppenunfallvers." aktivieren Sie unter Stammdaten / Lohnarten. Hinweise zur Aktivierung einer neuen Lohnart finden Sie unter > neue Lohnart aktivieren / anlegen.
Mit dieser Lohnart rechnen Sie für den fiktiven Mitarbeiter den gesamten pauschalsteuerpflichtigen Betrag ab.