Inflationsausgleichsprämie

Einige Hinweise vorweg:

Zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Inflation durfte der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern eine Inflationsausgleichsprämie auszahlen. Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Leistung, welche der Arbeitgeber nicht erstattet bekommt.

Ob Sie die Inflationsausgleichsprämie zahlen, blieb Ihnen als Arbeitgeber selbst überlassen. Grundsätzlich war diese Prämie lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei und konnte in mehreren Teilen oder als Gesamtbetrag an die Arbeitnehmer ausgezahlt werden unter Beachtung der folgenden Bedingungen:

Die Auszahlung durfte nur im Zeitraum 26.10.2022-31.12.2024  erfolgen. Der Betrag bzw. der letzte Teilbetrag musste spätestens bis zum 31.12.2024 auf dem Konto des Arbeitnehmers eingegangen sein.

Geht die Inflationsprämie erst im Januar 2025 oder später auf dem Konto des Arbeitnehmers ein, ist sie lohnsteuer- und SV-pflichtig.

Für den gesamten Zeitraum war ein Höchstbetrag von insgesamt 3.000,00 € pro Arbeitnehmer zulässig. Quick-Lohn überwacht diese Grenze nicht.

Die Inflationsausgleichsprämie war zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn auszuzahlen. Insbesondere war ein Umwandeln einer üblichen Sonderzahlung (z. B. Weihnachtsgeld) nicht zulässig.

Beachten Sie auch den Gleichbehandlungsgrundsatz. Fragen Sie gegebenenfalls bei Ihrem Steuerberater nach.

 

So rechnen Sie die Inflationsausgleichsprämie in Quick-Lohn ab:

1. Schritt:Gehen Sie im Programm über das HauptmenüLohnabrechnungStammdatenverwaltungLohnarten.

2. Schritt:Wählen Sie jetzt den Button F5 - Zusätzliche Lohnart aktivieren und geben Sie in der Suchleiste den Begriff „Inflationsausgleich“ ein. Mit einem Doppelklick auf die entsprechende Zeile steht Ihnen die Lohnart jetzt für die Lohnerfassung zur Verfügung.

3. Schritt:Im Menü LohnabrechnungLohnerfassung klicken Sie in der Maske Erfassung Lohnarten auf den Button F5 - Weitere LA. Geben Sie in der Suchleiste den Begriff „Inflationsausgleich“ ein und wählen Sie diese Lohnart mit einem Doppelklick auf die entsprechende Zeile aus. Geben Sie nun den Betrag ein, welchen Sie an den entsprechenden Arbeitnehmer ausgezahlt haben.

Sollten Sie die Inflationsausgleichsprämie in Teilbeträgen ausgezahlt haben, behalten Sie bitte den Maximalbetrag von 3.000,00 € im Blick. Quick-Lohn überwacht diese Grenze nicht!
In der Lohnerfassung können Sie die Funktion F7 - Vormonate in der Zeile der Lohnart "Inflationsausgleich" verwenden, um zu überprüfen, welchen Betrag der Mitarbeiter bereits vorher erhalten hatte.