Jahresabschlussarbeiten (nach der Dezemberabrechnung)

Einige Hinweise vorweg

Einen gesonderten Punkt "Jahresabschluss" gibt es in Quick-Lohn nicht. Nutzen Sie bitte die folgende Anleitung beziehungsweise die zusätzlichen Hinweise.

Für alle Betriebe

1. Schritt:Sie rechnen den Monat Dezember wie üblich ab und senden die Meldung zum Monatsende.

2. Schritt:Im Anschluss gehen Sie zum Startfenster und drucken Sie über den Menüpunkt Nachdruck / Auswertung diese Listen:

oLohnkonto

oJournale (Jahres- und Monatslisten)

oBeitragsabrechnung-UV (BG-Jahresliste)
 
Bei Betriebsprüfungen werden diese Listen immer verlangt.

3. Schritt:Im Menüpunkt Nachdruck / Auswertung → Prüfdateien und Meldungen → DLS-Prüfdatei erstellen (> Details) erstellen Sie eine Prüfdatei für die Lohnsteuerprüfung.

4. Schritt:Wechseln Sie zurück in das Startfenster und führen Sie die > Datensicherung für den Monat Dezember durch. Verwahren sie diese gut, sie enthält die Daten aller abgerechneten Monate. Wenn Sie das komplette Lohnverzeichnis zusätzlich auf eine CD-ROM brennen, haben Sie eine doppelte Sicherheit. Sie haben auch die Möglichkeit eine > Online-Datensicherung durchzuführen. Diese Datensicherung wird in unserem Online-Center aufbewahrt.

5. Schritt:Nachdem Sie die Jahresabschlussarbeiten durchgeführt haben, spielen Sie über den Menüpunkt Update-ServiceUpdate aus Internet laden die Programmversion 2024 ein.

Die Jahresmeldungen 2023 und die Lohnsteuerbescheinigungen 2023 werden für alle im Januar weiterbeschäftigten Arbeitnehmer automatisch mit dem Monatsabschluss Januar 2024 erstellt.

Der UV-Lohnnachweis (BG-Jahresliste) für die Berufsgenossenschaft wird ebenfalls mit dem Monatsabschluss Januar 2024 erstellt und gesendet.

Auch die UV-Jahresmeldungen Grund 92 an die RV werden mit der Januarabrechnung erstellt und gesendet. Gedruckt werden diese nicht, da alle Mitarbeiter und alle Werte ohnehin in der Beitragsabrechnung aufgeführt sind.

Zusätzliche Hinweise für Betriebe, die im Laufe des Jahres 2023 mit Quick-Lohn begonnen haben

Ein (Teil-) UV-Lohnnachweis für Monate vor der Nutzung von Quick-Lohn muss bereits vom Vorabrechner erstellt und gesendet worden sein. Notfalls können Sie dies auch über das SV-Meldeportal nachholen.

Für die UV-Jahresmeldungen Grund 92 erfassen Sie im Abrechnungsmonat Januar noch die Vorträge für den Abrechnungszeitraum vor Beginn mit Quick-Lohn. Sie werden vom Programm automatisch dazu aufgefordert. Hierfür gehen Sie im Menü Lohnerfassung auf den Menüpunkt Erfassung Vorträge für UV. Erfassen Sie auch alle Mitarbeiter, die im letzten Jahr noch vor dem Wechsel zu Quick-Lohn ausgetreten sind. Wählen Sie hierfür den Button UV-Daten für ehem. MA erfassen.

Zusätzliche Hinweise für Steuerberater und Lohnbüros

Das Update 2024 spielen Sie erst ein, nachdem die Jahresabschlussarbeiten für alle Mandanten durchgeführt haben.

In der Regel überschneiden sich die Abrechnungen Ihrer Mandanten jedoch. Möglicherweise können Sie die Dezemberabrechnung einiger Mandanten erst nach dem Einspielen des aktuellen Updates durchführen. In diesen Fällen spielen Sie noch einmal das Update 2023 ein. Nachdem Sie mit der > Version des Vorjahres den Monat Dezember abgeschlossen haben, laden sich im Anschluss über den Menüpunkt Update-ServiceUpdate aus Internet laden wieder die Programmversion 2024 herunter. Bitte beachten Sie, so lange Sie noch mit der Vorjahresversion arbeiten, lassen sich die Mandanten im Abrechnungsstand 2024 nicht weiter abrechnen.