Jugendlicher Arbeitnehmer (Bauhauptgewerbe)

Einige Hinweise vorweg

Unter einem jugendlichen Arbeitnehmer versteht man im Baugewerbe einen gewerblich Beschäftigten, der das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Für das Lebensalter ist als Stichtag der 01.01. des Urlaubsjahres maßgebend. Auszubildende zählen nicht hierzu!

In diesem Fall nimmt der jugendliche Mitarbeiter nicht am regulären Urlaubsverfahren über die SOKA-BAU teil. Dennoch wird der jugendliche Mitarbeiter bei der SOKA-Bau angemeldet.

Wenn das Arbeitsverhältnis kürzer als einen vollen Beschäftigungsmonat besteht, haben jugendliche Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Urlaub. Dies ist bei Ein- oder Austritt mitten im Monat der Fall.

Sollte der Arbeitnehmer weniger als 13 Wochen im Betrieb beschäftigt sein, errechnet sich seine Urlaubsvergütung anhand des kürzeren Zeitraums.

Eine Abgeltung von Resturlaub erfolgt über den letzten Arbeitgeber und nicht über die SOKA-BAU.

 

So handhaben Sie den Fall in Quick-Lohn

Gehen Sie bitte in die StammdatenverwaltungMitarbeiterdaten. Im Teil 2 tragen Sie wie folgt ein:

SOKA-Arbeitnehmer-Nr: .tragen Sie die SOKA-Arbeitnehmernummer ein

Url-Geldanspruch in %: muss der Wert "0.00" eingetragen werden.

Url-Tageanspruch/Jahr: beträgt wie üblich 30 Tage.

achtung Beachten Sie: Das Programm ermittelt für das Urlaubsentgelt keinen Stundensatz, tragen Sie einen durchschnittlichen Stundensatz selbst ein.

Berechnung:

Bruttolohn der letzten 13 Wochen vor Urlaubsantritt / lohnzahlungspflichtige Tage = Urlaubsentgelt pro Tag

zuzüglich 25% zusätzliches Urlaubsgeld = Urlaubsvergütung pro Urlaubstag

Urlaubsvergütung pro Urlaubstag x Anzahl der gewährten Urlaubstage = Urlaubsvergütung für gewährte Urlaubstage