Änderungen zum Juli 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir begrüßen Sie in der Juli-Programmversion 2020.

Im Juni haben wir bereits eine Zwischenversion ausgeliefert und damit die wichtigsten gesetzlichen Änderungen umgesetzt.
Dies betraf die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes ab dem 4. Bezugsmonat,  die Corona-Prämie und die Betreuung von Kindern nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) > Details.

Wir informieren Sie hier über weitere Neuerungen und Änderungen in Quick-Lohn. Wir hoffen, dass Ihnen diese gefallen und Ihre Arbeit erleichtern werden.

> Dachdecker: Ausdehnung des Dachdecker-Ausfallgeldes

> Ausbildungsende von Azubis: So handhaben Sie dies

> Befristete Senkung der Umsatzsteuer

> Demnächst in Quick-Lohn: Elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP)

Dachdecker: Ausdehnung des Dachdecker-Ausfallgeldes

Im Jahr 2020 wird das Dachdecker-Ausfallgeld auf die Monate Juni bis September ausgeweitet. Wenn die Arbeit an einem Tag aus witterungsbedingten Gründen (starke Hitze, Regen) für mindestens eine Stunde eingestellt werden muss, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf ein tarifliches Ausfallgeld.

Prinzipiell ändert sich an der Verfahrensweise nichts. Ab Juni beträgt das Ausfallgeld 75% des aktuellen Stundenlohns und nicht mehr vom eingetragenen Stundensatz in Mitarbeiterdaten Teil 1. Die Obergrenze von 53 Stunden im Jahr wurde allerdings nicht erhöht.

Wir haben die Änderung im Programm berücksichtigt. Die Lohnart Dachdecker-Ausfallgeld entsprechend umgestellt und die Abrechnungsliste für die SOKA-Dach angepasst.

Es ist davon auszugehen, dass diese etwas geänderte Verfahrensweise für das ganze Jahr 2021 gelten wird.

Ausbildungsende von Azubis: So handhaben Sie dies

Viele Azubis haben Ihre Abschlussprüfungen abgelegt oder stehen kurz davor.In dem Zusammenhang gibt es immer wieder Fragen.

In unserer Webhilfe finden Sie für jede Branche eine entsprechende Erläuterung zu diesem Thema und jeweils eine schrittweise Anleitung zum Vorgehen im Programm.

> Allgemeine Branche

> Bauhauptgewerbe

> Maler

> Dachdecker

> Gerüstbau

> GalaBau

Befristete Senkung der Umsatzsteuer

Der Umsatzsteuersatz wird befristet für den Zeitraum 01.07.2020 bis 31.12.2020 von 19 auf 16 Prozent gesenkt bzw. der reduzierte Steuersatz von 7 auf 5 Prozent.

Für die Lohnabrechnung in Quick-Lohn ändert sich dahingehend nichts. Da sich die minimierten Steuersätze jedoch auf die Reisekostenabrechnung und die PKW-Nutzung auswirken, passen Sie bei Bedarf nur die Kontierung bei den entsprechenden Lohnarten an. Sprechen Sie dazu am besten mit Ihrem Steuerberater.

Im Januar 2021 (voraussichtlich) ändern Sie die Kontierung wieder auf die jetzigen Kontonummern.

Demnächst in Quick-Lohn: Elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP)

Demnächst können Sie für die Betriebsprüfung der Rentenversicherung in Quick-Lohn eine Übergabedatei erzeugen. Bisher befindet sich die Funktion “euBP” bei uns noch in der Testphase. Sobald Ihnen hierfür eine Programmversion zur Verfügung steht, erhalten Sie von uns eine entsprechende Information.

Sollten Sie bereits eine Ankündigung zur Betriebsprüfung von der Rentenversicherung erhalten haben, melden Sie sich gerne bei uns.