Änderungen zum Juli 2024
Inhaltsverzeichnis
> So laden Sie das neue Update herunter
> Neue Funktionen und Anwendungen in Quick-Lohn
> Optische Veränderungen im Programm
> Die neuen Pfändungsfreigrenzen sind aktualisiert
> Inflationsausgleichsprämie: Bitte beachten Sie die letztmögliche Auszahlung
> Auslernlinge richtig abrechnen
> Der Zugriff auf das Portal sv.net läuft aus
So laden Sie das neue Update herunter
Sie installieren unsere Updates bequem in Quick-Lohn über den Menüpunkt Update-Service → Update starten.
Eine ausführliche Anleitung finden Sie unter dem Hilfethema > Einspielen von neuen Programmversionen (Updates).
Neue Funktionen und Anwendungen in Quick-Lohn
SEPA–Austauschdatei: weitere Optionen stehen zur Verfügung
Für die Erstellung der SEPA-Datei stehen nun zusätzliche Optionen zur Verfügung.
•Termin für die Zahlung hinterlegen
•Ergänzung des Dateinamens mit dem Monat und dem Jahr
•Öffnen des Speicherortes
•BIC in die Überweisungsdaten schreiben
Lesen Sie hier mehr zu diesem Thema: > Zahlungsliste / SEPA-Datei
Entgeltbescheinigung für neue und ehemalige Mitarbeiter erzeugen
Jetzt ist es auch möglich, für neue Mitarbeiter, welche innerhalb der ersten 4 Wochen erkranken (Wartezeit), eine Entgeltbescheinigung zur Berechnung von Krankengeld zu erzeugen. Zur Erstellung dieser EEL-Meldung gehen Sie im Programm über Hauptmenü → Lohnabrechnung → Elektronische Meldungen → Entgeltbescheinigungen (EEL) → Bescheinigungen erzeugen / korrigieren und wählen als Art der Bescheinigung “Krankengeld in 4 Wochen Wartezeit”.
Gleiches ist auch für ehemalige Mitarbeiter – also nach dem Ende der Beschäftigung – möglich, wenn der Mitarbeiter beim Austritt mit Krankheitslohnfortzahlung abgerechnet wurde. Als Art der Bescheinigung wählen Sie in dem Fall “Krankengeld nach Austritt”. Voraussetzung ist, dass der Mitarbeiter am Austrittstag in Krankheitslohnfortzahlung war.
Lesen Sie in der Online-Hilfe, wie Sie diese und weitere Entgeltbescheinigungen erzeugen und an die Krankenkassen übermitteln: > Entgeltbescheinigungen (EEL)
Mehrfachkorrektur (Aufrollung) im Menü Korrekturabrechnung integriert
Die Aufrollung ist eine Korrektur, die mehrere Monate in einem Durchgang korrigiert. Diese Funktion gab es schon immer, sie war allerdings außerhalb des Menüs Korrekturabrechnung im Programm untergebracht.
Mit der neuen Programmversion ist sowohl die normale Korrektur als auch die Mehrfachkorrektur unter Hauptmenü → Korrekturabrechnung zu finden.
Übersicht aller Meldungen eines Mitarbeiters in den Mitarbeiterdaten
Bislang wurden nur die ELStAM-Meldungen in den Mitarbeiterdaten angezeigt. In Teil 1 der Mitarbeiterdaten finden Sie jetzt über den Button F5-Meldungen eine Übersicht der wichtigsten Meldungen und Rückmeldungen des betreffenden Mitarbeiters.
Notizen, Einstellungen und Hilfethemen sind kontinuierlich verfügbar
Das Hauptmenü wurde um einige Schaltflächen reduziert und wirkt dadurch “aufgeräumter”. Die Funktionen verbergen sich jetzt hinter diesen Symbolen im oberen rechten Bereich:
Sie finden die neuen Buttons / Funktionen nun überall im Programm, wodurch Ihnen der Zugriff auf die Notizen, die Programm- und Mandanten-Einstellungen sowie die Hilfethemen und Arbeitsmaterialien erleichtert wird.
Optische Veränderungen im Programm
Im Menü Lohnabrechnung wird der Status der Abrechnung visuell dargestellt.
Dadurch erhalten Sie schnell einen Überblick über die noch zu erledigenden Aufgaben. Wir hoffen, dass Ihnen die Statusanzeige bei der Arbeit nützlich sein wird.
Die neuen Pfändungsfreigrenzen sind aktualisiert
Die neuen Pfändungsfreigrenzen gelten für den Zeitraum Juli 2024 bis Juni 2025 und wurden im Programm aktualisiert.
Inflationsausgleichsprämie: Bitte beachten Sie die letztmögliche Auszahlung
Noch bis Ende 2024 sind Zahlungen der Arbeitgeber bis zu einem Betrag von 3.000,00 € (für den Zeitraum 2022 bis 2024) steuer- und sozialversicherungsfrei möglich.
Falls Sie noch Teilbeträge im Jahr 2024 zahlen wollen, müssen Sie das Geld noch im Jahr 2024 auf das Konto des Arbeitnehmers überweisen. Wird die Inflationsausgleichsprämie erst im Januar 2025 auf das Konto des Arbeitnehmers eingehen, ist sie steuer- und sozialversicherungspflichtig.
Auslernlinge richtig abrechnen
Viele Azubis haben ihre Abschlussprüfungen abgelegt oder stehen kurz davor. In diesem Zusammenhang treten häufig Fragen auf.
In unserer Online-Hilfe finden Sie eine entsprechende Erläuterung unter dem Index “Lehrling lernt aus” und jeweils eine schrittweise Anleitung zum Vorgehen im Programm. Wählen Sie die entsprechende Branche aus:
Der Zugriff auf das Portal sv.net läuft aus
Nur noch einmal kurz zur Erinnerung: Das Portal sv.net wird per 01.07.2024 nun endgültig abgeschaltet. Wer diese Funktionen weiterhin benötigt, sollte sich auf dem SV-Meldeportal anmelden (> SV-Meldeportal).