Kammerbeitrag

rechtlicherhintergrund Einen Kammerbeitrag zur Arbeitnehmerkammer gibt es nur in Bremen und dem Saarland.
 
Die Arbeitnehmerkammern haben die Aufgabe, die im jeweiligen Bundesland beschäftigten Arbeiter und Angestellten in wirtschaftlichen und sozialen Fragen zu beraten.
Gesellschafter und Geschäftsführer zahlen keinen Kammerbeitrag.
hmtoggle_plus1 Detaillierte Erläuterungen für Bremen und das Saarland

 

So gehen Sie in Quick-Lohn vor

Ist in den Firmendaten als Bundesland "Bremen" oder "Saarland" eingetragen, wird im Bereich LohnabrechnungStammdatenverwaltungMitarbeiterdaten Teil 2 das Feld Kammerbeitrag sichtbar. Bei Eintrag "1" werden Kammerbeiträge ermittelt, bei Eintrag "0" nicht. Quick-Lohn erinnert Sie daran.

Beachten Sie: Im Saarland muss bei Auszubildenden und Praktikanten "0" eingetragen werden, da diese keinen Beitrag zahlen!

 

Betriebsstätte in Bremen oder dem Saarland und zuständiges Finanzamt in anderem Bundesland

Der Kammerbeitrag kann per Lohnsteueranmeldung nicht an ein abweichendes Bundesland gemeldet werden, weil die entsprechende Kennziffer der Lohnsteueranmeldung nicht definiert ist.
In einem solchen Fall lassen Sie sich eine zusätzliche Steuernummer zuteilen. Über diese melden Sie nur den Kammerbeitrag per ELSTER mit dieser zusätzlichen Steuernummer. Es genügt, wenn Sie dies einmal im Jahr für alle Monate melden.

Quick-Lohn stellt fest, dass der Kammerbeitrag nicht automatisch gemeldet wird. Beim Monatsabschluss kommen Hinweise, dass die "Summenprobe Finanzamt falsch ist"  und dass auf dem Buchungsbeleg "Soll und Haben ungleich" sind. Außerdem weist Quick-Lohn auf die Differenz hin. Diese Differenz entspricht dem Kammerbeitrag, der in diesem Fall nicht automatisch gemeldet werden kann.