Kassenindividueller Zusatzbeitrag

Einige Hinweise vorweg

Seit 1. Januar 2015 ist der von Arbeitgeber und Arbeitnehmer hälftig zu tragende Beitragssatz zur Krankenversicherung auf 14,60% festgeschrieben. Zugleich kann jede Krankenkasse für sich einen prozentualen Zusatzbeitrag festlegen, der seit 01.01.2019 hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen werden muss.

Für einige Arbeitnehmer gilt ein durchschnittlicher Zusatzbeitrag unabhängig davon, welchen Zusatzbeitrag die jeweilige Krankenkasse festgesetzt hat:
- Azubis mit einer Ausbildungsvergütung unter 325,00 €
- Beschäftigte, die ein freiwilliges soziales/ökologisches Jahr oder einen Bundesfreiwilligendienst leisten.
Dieser durchschnittliche Zusatzbeitrag wird per Gesetz für ein Jahr festgelegt und beträgt für 2024 1,70%

hmtoggle_plus1        Historie

 

So handhabt Quick-Lohn den Zusatzbeitrag

Quick-Lohn liefert Ihnen die aktuellen Zusatzbeiträge aller Krankenkassen in der Beitragssatzdatei. Eingaben in den Krankenkassendaten sind nicht erforderlich und nicht möglich. Sie sollten die aktuelle Beitragsdatei regelmäßig in Quick-Lohn neu laden. > Details zum Laden der Beitragssatzdatei

Für Fälle, in denen der durchschnittliche Zusatzbeitrag gilt, berechnet Quick-Lohn diesen automatisch.