Gesetzliche Grundlagen
Pandemiebedingte Betreuung
Die bereits für das Jahr 2021 getroffene Sonderregelung zum Kinderkrankengeld wird bis zum 31.Dezember 2023 verlängert. Das sind dann in der Regel pro Familie 30 Tage. Und diese Tage dürfen auch für die Betreuung von Kindern bei geschlossener Kita / Schule genommen werden. Das ist eine wirklich einfache und bürokratiefreie Lösung. Über das Lohnprogramm kann das Kinderkrankengeld wie auch bei Erkrankung eines Kindes direkt bei der Krankenkasse angefordert werden. Es entfällt die bisherige komplizierte Abrechnung im Programm und insbesondere die Anforderung der Erstattung der Entschädigung und das manchmal lange Warten darauf.
Der Anspruch in 2022 wird je Elternteil von 10 Arbeitstagen auf 30 Arbeitstagen verlängert. Bei Alleinstehenden wird auf 60 Arbeitstagen verlängert.
Wird das Kinderkrankengeld in Anspruch genommen, ruht der Anspruch auf Entschädigung nach IfSG §56 1a für beide Elternteile.
Der Versicherte hat einen (formlosen) Nachweis bei der Krankenkasse einzureichen und den Arbeitgeber zu informieren.
Falls Sie das Kinderkrankengeld nutzen wollen, erkundigen Sie sich unbedingt bei der zuständigen Krankenkasse.
Für die Pflege eines Kindes bei Krankheit
Freistellung nach BGB Allgemein besteht ein Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit für kurze Zeit. Gesetzliche Grundlage ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) § 616 Vorübergehende Verhinderung: „Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird.“ Ein solcher Grund ist u. a. auch die ernste Erkrankung eines Kindes. Eine nicht erhebliche Zeit bedeutet nach üblicher Rechtsprechung bei Erkrankung eines Kindes vier Arbeitstage pro Jahr. Eine bezahlte Freistellung nach BGB kann jedoch arbeitsvertraglich, tariflich oder durch Betriebsvereinbarung ausgeschlossen werden. Bitte prüfen Sie daher den Arbeits- oder Tarifvertrag der für den abzurechnenden Mitarbeiter gültig ist. Arbeitnehmer und Arbeitgeber können alternativ zur ausgeschlossenen Entgeltfortzahlung einen Zuschuss zum Krankengeld vereinbaren. Dieser ist für den Krankengeldanspruch unschädlich, wenn er zusammen mit dem Krankengeld das Netto-Arbeitsentgelt um nicht mehr als 50,00 € monatlich überschreitet. Freistellung für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer Für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer gilt eine großzügigere Regelung: Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Krankenkasse mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind, haben bei erkrankten Kindern ein Recht auf 10 Tage Freistellung pro Jahr, Kind und Elternteil erhalten für die Dauer der Freistellung Krankengeld, das so genannte Kinderkrankengeld (Sozialgesetzbuch V § 45). Muss das Kind auf Grund eines Unfalls im Kindergarten, im Hort oder in der Schule sowie auf dem Weg nach und von dort versorgt werden, dann wird das Krankengeld von der Unfallversicherung gezahlt. Freistellung für nicht gesetzlich versicherte Arbeitnehmer Anspruch auf unbezahlte Freistellung im zeitlichen Rahmen des § 45 Sozialgesetzbuch V haben alle Arbeitnehmer, auch die nicht gesetzlich mit Anspruch auf Krankengeld versicherten - vorausgesetzt, das Kind ist unter 12 Jahren, ein entsprechendes ärztliches Zeugnis liegt vor und keine andere Person im Haushalt kann das Kind betreuen. Wichtig: Der unbezahlte Freistellungsanspruch des Arbeitnehmers kann weder durch tarifvertragliche noch durch einzelvertragliche Regelungen ausgeschlossen werden (vgl. § 45 Abs. 3 Satz 3 SGB V). Eine unberechtigte Freistellung kann mit einem späteren Freistellungsanspruch verrechnet werden (vgl. § 45 Abs. 3 Satz 2 SGB V).
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So erfassen Sie diesen Fall in Quick-Lohn
Fall A: Pflege krankes Kind und versicherungspflichtige Beschäftigung (außer Azubis)
Erfassen der unbezahlten Freistellungstage 1. Schritt:Mit Kalender: Erfassen Sie die Tage der unbezahlten Freistellung mit dem Kalenderbuchstaben "p" (Taste p zusammen mit der Taste Strg). Bestätigen Sie die Eingaben mit Esc - Verlassen & Speichern und Sie gelangen direkt in die Lohnartenerfassung. 2. Schritt:Mit Kalender: In der Lohnartenerfassung erscheint automatisch die Lohnart "Pflege krankes Kind" mit der Anzahl der ausgefallenen Stunden und dem Wert (s. F8-Berechnung). Der Wert erscheint nicht auf dem Verdienstbeleg, er dient lediglich zur Ermittlung des ausgefallenen Entgelts für die Elektronische Entgeltmeldung (EEL). 3. Schritt:Mit Kalender: Die Fehlzeit Art 4.9 erscheint automatisch. Eine Unterbrechungsmeldung an die Krankenkasse ist nicht notwendig und erfolgt nicht, weil die Freistellung in der Regel keinen vollen Zeitmonat erfasst.
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Fall B: Pflege krankes Kind bei einem Auszubildenden
Für Auszubildende mit krankem Kind muss der Arbeitgeber die Ausbildungsvergütung ungekürzt weiterzahlen. Im Rahmen des Umlageverfahrens U1/U2 erfolgt jedoch keine Erstattung durch die Krankenkasse. Dauert ein Erkrankungsfall des Kindes länger als 6 Wochen, zahlt danach die Krankenkasse Krankengeld.
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Fall C: Pflege krankes Kind und Minijob
Arbeitnehmer, die im Rahmen eines Minijobs beschäftigt werden, haben weder wegen einer eigenen Arbeitsunfähigkeit einen Anspruch auf Krankengeld gegenüber ihrer Krankenkasse, noch wenn sie aufgrund einer ärztlichen Bescheinigung zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten Kindes der Arbeit fernbleiben. Arbeitnehmer haben allerdings gegenüber ihrem Arbeitgeber für den Zeitraum der Erkrankung ihres Kindes einen Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeitsleistung. Solche Zeiträume werden als unbezahlter Urlaub abgerechnet.
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Fall D: Pflege krankes Kind, wenn der Anspruch auf bezahlte Freistellung ausgeschöpft ist
Die bezahlte Freistellung wird wie normale Arbeitszeit erfasst. Die Tage, die unbezahlt abgerechnet werden sollen, erfassen Sie mit dem kleinen Buchstaben p (Tasten Strg+p) im Kalender. Bei der Erfassung der Lohnarten erscheint die Lohnart Pflege krankes Kind nur mit der Anzahl der Stunden. Da nichts bezahlt wird, ist der Wert 0. Wenn Sie ohne Kalender arbeiten, erfassen Sie die Lohnart Pflege krankes Kind mittels F5 - weitere Lohnarten hinzu. Im nächsten Fenster der Lohnerfassung erscheinen die Fehlzeiten. Wenn Sie ohne Kalender arbeiten, erfassen Sie diese. Nutzen sie hierfür auch die F1-Hilfe. |
![]() | Hinweis für Malerbetriebe: |
Die Mitarbeiter erwerben keinen Anspruch auf Urlaubsausgleich (wie z.B. bei Krankheit länger als 6 Wochen) als Ausgleich für den ausgefallenen Bruttolohn. |
So erzeugen Sie die elektronische Entgeltmeldung für die Krankenkasse
Zur Berechnung des Kinderkrankengeldes an den Arbeitnehmer benötigt die Krankenkasse eine Entgeltbescheinigung. Die Entgeltbescheinigungen erstellen und versenden Sie direkt im Programm > Details