So legen Sie eine neue Krankenkasse (KK) an
1. Schritt:Folgen Sie dem Pfad Lohnabrechnung → Stammdatenverwaltung → Krankenkassendaten und wählen Sie dort Weitere Krankenkasse aktivieren.
2. Schritt:Tragen Sie bei Suche den Name oder die Betriebsnummer der Krankenkasse ein. Wählen Sie mit Enter die gewünschte Krankenkasse aus.
3. Schritt:Beachten Sie bitte, dass bei vielen KK nur eine Betriebsnummer für sämtliche Geschäftsstellen gilt. Die Betriebsnummer der KK ist die „Adresse" für das maschinelle Melden. Die postalische Anschrift hat nur noch Bedeutung für den Schriftverkehr.
Besonderheiten bei der Knappschaft
Die Knappschaft agiert sowohl als Minjob-Zentrale für geringfügig Beschäftigte als auch als "normale" KK. Für beide Fälle ist offiziell die gleiche Betriebsnummer (98000006) zu verwenden. Damit Quick-Lohn die Fälle auseinanderhalten kann, gibt es 1 zusätzliche interne Betriebsnummer, die nur im Programm verwendet wird. Für Meldungen an die Knappschaft wird diese automatisch in die offizielle Nummer gewandelt. Es sind somit in Quick-Lohn 2 Betriebsnummern der Knappschaft verwendbar: 98000006: Für geringfügig (Minijobber) und kurzfristig Beschäftigte. 99999909: Für gesetzlich versicherte Beschäftigte. 98000001: Angestellte West (ganz seltener Fall).
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4. Schritt:Eindeutige Beitrags- und Erstattungssätze werden sofort eingesetzt. Bei mehreren U1-Möglichkeiten tragen Sie die gewünschten Werte ein. Beachten Sie: Ob Sie als Firma überhaupt am Umlageverfahren U1 für Krankheitslohnfortzahlung teilnehmen müssen/dürfen, wird im Bereich Lohnabrechnung → Konfiguration ändern im Feld Umlage Krankheit festgelegt.
5. Schritt:Bitte ergänzen Sie abschließend noch die Bankverbindung oder das Lastschriftmandat. Bitte geben Sie im Feld Bankname "Lastschriftmandat" an, falls Sie dieses für diese Krankenkasse übermitteln möchten und ergänzen Sie die Gläubiger ID.
Details
Mit der Meldung zum Monatsende wird der Krankenkasse das Lastschriftmandat übermittelt. Damit ermächtigten Sie die Einzugsstelle, die fälligen Beiträge mittels Lastschrift wiederkehrend einzuziehen (SEPA-Mandat). Die Ermächtigung kann auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Bei Vorlage mehrerer SEPA-Lastschriftmandate gilt das Mandat, welches zuletzt vom Arbeitgeber übermittelt wurde. Ein Widerruf des SEPA-Mandats ist gleichermaßen elektronisch möglich; hierfür wird eine Änderungsmeldung vom Programm erzeugt, sobald dies wieder aus den Stammdaten der Krankenkasse entfernt wird.
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SV-Meldungen werden bei einer Krankenkassenfusion nicht erzeugt.
Wie stellen Sie sicher, dass Sie immer die aktuellen Beitragssätze verwenden?
Quick-Lohn stellt Ihnen die offizielle Beitragssatzdatei der Krankenkassen zur Verfügung. Quick-Lohn gleicht regelmäßig die Sätze der im System angelegten Krankenkassen mit der Beitragssatzdatei ab. Werden Abweichungen zur Beitragssatzdatei festgestellt, wird Quick-Lohn die Umlagesätze (U1 / U2) sowie den Zusatzbeitrag automatisch auf den aktuellen Stand bringen.
In seltenen Fällen kann es sein, dass Quick-Lohn die Umlagesätze nicht automatisch anpassen kann. Das ist der Fall, wenn sich der Umlageprozentsatz und der Erstattungssatz gleichzeitig ändern. Sie sollten die Abweichungen der Beitragssätze umgehend klären und in den Stammdaten der jeweiligen Krankenkasse selbst anpassen.
Es empfiehlt sich, regelmäßig den aktuellen Stand der Datei zu laden. Dies können Sie ganz einfach in Quick-Lohn tun, indem Sie vom Hauptmenü aus den Menüpunkt Update-Service → Beitragssatzdatei aus Internet laden auswählen. Bei einem Update wird automatisch der aktuelle Stand geladen.