In diesem seltenen Fall muss ein Austritt zum Ende der Beschäftigung erfolgen. Die Mitarbeiterdaten werden zum 01. des Folgemonat unter der selben Personalnummer wieder aktiviert. Gehen Sie bei der Anlage der Mitarbeiterdaten vor wie bei > Minijob beschrieben.
Fall 1: Die Umstellung in Quick-Lohn erfolgt rechtzeitig im letzten Monat ohne Beitragspflicht
In diesem Fall gehen Sie folgendermaßen vor: 1. Schritt:Im letzten Monat ohne Beitragspflicht lassen Sie den Mitarbeiter zum Monatsende austreten. 2. Schritt:Im folgenden Monat aktivieren Sie den Mitarbeiter unter seiner bisherigen Personalnummer und ändern seine Mitarbeiterdaten entsprechend. Details zum Vorgehen finden Sie unter > Minijob. Eintrittstag ist der 1. des Monats. Hinweis: Quick-Lohn erzeugt eine SV-Meldung mit Beginn des Monats mit Grund 10 (= Anmeldung).
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Fall 2: Die Umstellung in Quick-Lohn erfolgt erst im ersten Monat mit Beitragsfreiheit
In diesem Fall gehen Sie folgendermaßen vor: 1. Schritt:Führen Sie eine Korrekturabrechnung des Vormonats durch (> Details zur Korrekturabrechnung). Erfassen Sie in der Korrektur den Austrittstag, sonst werden keine Änderungen gemacht. Drucken Sie den Korrekturverdienstbeleg. 2. Schritt:Passen Sie im aktuellen Monat die Mitarbeiterdaten entsprechend seinem > Minijob an. Eintrittstag ist der 1. des Monats. Hinweis: Quick-Lohn erzeugt eine SV-Meldung mit Beginn des Monats mit Grund 10 (= Anmeldung).
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Fall 3: Die Umstellung in Quick-Lohn hätte bereits in einem weiter zurückliegenden Monat erfolgen sollen
In diesem Fall ist bereits für einen oder mehrere Monate eine falsche Lohnabrechnung erstellt worden. Diese Abrechnungen sind in den Abrechnungsdateien enthalten und können nicht einfach gelöscht werden. Verfahren Sie wie folgt: 1. Schritt:Führen Sie für den Mitarbeiter eine Korrekturabrechnung für den letzten Monat mit Beitragsfreiheit durch (> Details zur Korrekturabrechnung). Erfassen Sie in der Korrektur den Austrittstag, sonst werden keine Änderungen gemacht. Drucken Sie den Korrekturverdienstbeleg. Passen Sie ggf. die Lohnerfassung an. 2. Schritt:Führen Sie für diesen Mitarbeiter eine weitere Korrekturabrechnung durch. Wählen Sie nun als Korrekturmonat den Monat aus in dem die geringfügige Beschäftigung begonnen hat. Passen Sie die Mitarbeiterdaten entsprechend seinem > Minijob an. Eintrittstag ist der 1. des Monats. Passen Sie ggf. die Lohnerfassung an. 3. Schritt:Führen Sie für alle folgenden Monate eine Korrekturabrechnung wie im 2. Schritt durch. 4. Schritt:Passen Sie im aktuellen Monat die Mitarbeiterdaten entsprechend seinem > Minijob an. Eintrittstag ist der 1. des Monats. Hinweis: Quick-Lohn erzeugt eine SV-Meldung mit Beginn des Monats mit Grund 10 (= Anmeldung).
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