Wechsel von komplett beitragsfreier zu geringfügiger Beschäftigung

In diesem seltenen Fall muss ein Austritt zum Ende der Beschäftigung erfolgen. Die Mitarbeiterdaten werden zum 01. des Folgemonat unter der selben Personalnummer wieder aktiviert. Gehen Sie bei der Anlage der Mitarbeiterdaten vor wie bei > Minijob beschrieben.

Fall 1: Die Umstellung in Quick-Lohn erfolgt rechtzeitig im letzten Monat ohne Beitragspflicht

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Fall 2: Die Umstellung in Quick-Lohn erfolgt erst im ersten Monat mit Beitragsfreiheit

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Fall 3: Die Umstellung in Quick-Lohn hätte bereits in einem weiter zurückliegenden Monat erfolgen sollen

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