Korrekturabrechnung für einzelne Mitarbeiter

Einige Hinweise vorweg

Beachten Sie: Muss für einen bereits ausgeschiedenen Mitarbeiter Lohn nachgezahlt werden (z. B. eine Abfindung), führen Sie keine Korrekturabrechnung durch, sondern verfahren wie unter > Sonderzahlung für einen ausgeschiedenen Mitarbeiter beschrieben.

Ein Korrekturfall liegt vor, wenn der Verdienstbeleg eines Mitarbeiters für einen zurückliegenden Monat geändert werden muss.

Korrekturabrechnungen machen die Lohnabrechnung unübersichtlicher und sollten daher möglichst vermieden werden.

Sollen Abrechnungen aus dem Vorjahr korrigiert werden, lesen Sie bitte unter > Korrektur Vorjahr.

Die aus der Korrektur entstanden positiven oder negativen Auszahlbetrags-Differenzen werden in die Berechnung des aktuellen Verdienstbeleges nicht einbezogen. Sie zahlen diese dem Mitarbeiter einfach aus bzw. ziehen vom aktuellen Lohn ab. Quick-Lohn kann die Korrektur jedoch beim Überweisen unterschiedlich berücksichtigen - das legen Sie in den > Konfigurationseinstellungen fest.

 

So führen Sie die Korrekturabrechnung in Quick-Lohn durch

Allgemeine Korrekturabrechnung

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So wiederholen Sie eine Korrektur im gleichen Monat

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So löschen Sie eine Korrektur im Ausnahmefall

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Aufrollung: Stammdaten eines Mitarbeiters für mehrere Monate/Jahre rückwirkend ändern

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Sonderfall: Rückwirkende Beitragssatzänderung einer Krankenkasse

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