Einige Hinweise vorweg
•Beachten Sie: Muss für einen bereits ausgeschiedenen Mitarbeiter Lohn nachgezahlt werden (z. B. eine Abfindung), führen Sie keine Korrekturabrechnung durch, sondern verfahren wie unter > Sonderzahlung für einen ausgeschiedenen Mitarbeiter beschrieben.
•Ein Korrekturfall liegt vor, wenn der Verdienstbeleg eines Mitarbeiters für einen zurückliegenden Monat geändert werden muss.
•Korrekturabrechnungen machen die Lohnabrechnung unübersichtlicher und sollten daher möglichst vermieden werden.
•Sollen Abrechnungen aus dem Vorjahr korrigiert werden, lesen Sie bitte unter > Korrektur Vorjahr.
•Die aus der Korrektur entstanden positiven oder negativen Auszahlbetrags-Differenzen werden in die Berechnung des aktuellen Verdienstbeleges nicht einbezogen. Sie zahlen diese dem Mitarbeiter einfach aus bzw. ziehen vom aktuellen Lohn ab. Quick-Lohn kann die Korrektur jedoch beim Überweisen unterschiedlich berücksichtigen - das legen Sie in den > Konfigurationseinstellungen fest.
So führen Sie die Korrekturabrechnung in Quick-Lohn durch
Allgemeine Korrekturabrechnung
Wenn eine Korrekturabrechnung unvermeidlich ist, gehen Sie folgendermaßen vor: 1. Schritt:Falls eine Krankenkasse verwendet werden soll, die im Korrekturmonat noch nicht in den Stammdaten vorhanden war, legen Sie diese zunächst im aktuellen Monat an (Beachten Sie: In der Korrekturabrechnung können keine Krankenkassen sowie auch keine Lohnarten neu angelegt werden). > Wie lege ich eine neue Krankenkasse an? 2. Schritt:Wählen Sie im Hauptmenü den Menüpunkt Korrekturabrechnung, dann den Korrekturmonat (z.B: 02) und anschließend den zu korrigierenden Mitarbeiter. Quick-Lohn liest die Daten des Korrekturmonats ein. Beachten Sie: Sollen mehrere Monate korrigiert werden, beginnen Sie mit dem ältesten. 3. Schritt:Gehen Sie vor wie bei einer normalen Abrechnung. Sie haben allerdings nur Zugriff auf den zu Anfang ausgewählten Mitarbeiter. Im Bereich Stammdatenverwaltung können Sie bei Bedarf Stammdaten des Mitarbeiters ändern, z. B. die Steuerklasse. Die Änderungen sind nur für den Korrekturmonat wirksam, nicht für den aktuellen Monat oder etwaige andere zu korrigierende Monate. 4. Schritt:Geben Sie im Bereich Lohnerfassung die richtigen Daten ein, z. B. das geänderte Gehalt. 5. Schritt:Drucken Sie den neuen Verdienstbeleg. Quick-Lohn erstellt dabei eine Korrekturabrechnung und eine Differenzabrechnung. Der Druck muss auch erfolgen, wenn sich der Verdienstbeleg selbst durch die Korrektur nicht ändert (z. B. bei Änderungen am Beitragssatz für die Umlagen U1/U2), andernfalls gilt die Korrektur als nicht durchgeführt. Der korrigierte Mitarbeiter wird mit seinen Differenzen im aktuellen Abrechnungsmonat gespeichert. In allen Listen und Meldungen (für Finanzamt, Krankenkassen usw.) werden die Differenzen berücksichtigt. 6. Schritt:Nach dem Ende der Korrekturabrechnung können Sie die laufende Lohnabrechnung wählen oder eine weitere Korrektur durchführen. Beachten Sie: Im aktuellen Abrechnungsmonat dürfen die entstandenen Differenzen nicht nochmals erfasst werden. In seltenen Fällen kann es aufgrund einer Korrekturabrechnung dazu kommen, dass auch diejenige Folgeabrechnung noch zu korrigieren ist, in der eine Einmalzahlung gezahlt wurde. Quick-Lohn prüft dies und führt ggf. selbstständig eine weitere Korrekturabrechnung für den Monat der Einmalzahlung durch.
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So wiederholen Sie eine Korrektur im gleichen Monat
Wenn Sie nach dem Ausdrucken des Korrektur-Verdienstbeleges feststellen, dass auch dieser noch nicht richtig ist, können Sie die Korrektur sofort wiederholen und damit richtig stellen. Die neue Korrekturabrechnung überschreibt die alte Korrektur.
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So löschen Sie eine Korrektur im Ausnahmefall
Das Löschen einer Korrekturabrechnung ist nur möglich, wenn der Monatsabschluss noch nicht durchgeführt wurde (z. B. wenn sich herausstellt, dass die durchgeführte Korrektur komplett überflüssig war). Wählen Sie dafür den Bereich Lohnabrechnung > Stammdatenverwaltung > Auswertung Mitarbeiterdaten: Abrechnungszustand. Für jeden Mitarbeiter wird in einer Zeile der Bearbeitungsstand seiner Monatsabrechnung angezeigt sowie gegebenenfalls in weiteren Zeilen die Beträge der Korrekturabrechnungen. Markieren Sie die Zeile mit der zu löschenden Korrekturabrechnung und wählen Sie anschließend Löschen. Nach einer Sicherheitsabfrage ist die Korrektur unwiederbringlich gelöscht.
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Aufrollung: Stammdaten eines Mitarbeiters für mehrere Monate/Jahre rückwirkend ändern
Wenn für einen Mitarbeiter die Stammdaten (Teil 1) für mehrere zurückliegende Monate angepasst werden sollen, gehen Sie folgendermaßen vor: 1. Schritt:Gehen Sie über das Hauptmenü → Korrekturabrechnung → Aufrollung zurückliegender Monate → Aufrollung wg. Stammdatenänderung und wählen Sie den entsprechenden Mitarbeiter aus. Schließen Sie den darauffolgenden Hinweis. 2. Schritt:Es öffnet sich ein leeres Stammdatenblatt für diesen Mitarbeiter. Füllen Sie nur jene Felder, welche sich im Vergleich zu den Stammdaten der bereits durchgeführten Abrechnungen geändert haben (z. B. Steuerklasse, GTS, Adresse, Steuerliche IdNr. usw.) bestätigen Sie die Eingabe(n) mit einem Klick auf den Button Esc - Bild verlassen. 3. Schritt:Wählen Sie in der darauffolgenden Ansicht den Zeitraum aus, für den die Stammdatenänderung rückwirkend durchgeführt werden soll. Hier bitte das entsprechende Jahr und die Abrechnungsmonate auswählen. Es sollte zudem die Funktion "Auch drucken" ausgewählt sein. Bestätigen Sie die Eingaben mit Klick auf OK. 4. Schritt:Im Anschluss wird vom Programm die Aufrollung durchgeführt. Im Ergebnis erscheint die Liste mit den Korrekturen der Vormonate. Mit Klick auf Weiter werden die Korrekturbelege in der Drucker- / PDF-Ausgabe angezeigt. Wählen Sie den Drucker bzw. den PDF-Export aus. 5. Schritt:Wiederholen Sie die Schritte, wenn diese Änderungen auch für mehrere Jahre rückwirkend erfolgen sollen. 6. Schritt:In der aktuellen Abrechnung passen Sie die Stammdaten des Mitarbeiters ebenfalls an, sofern diese Änderung für den aktuellen Monat auch noch zutrifft. Für jeden korrigierten Mitarbeiter und Monat wird wie in der „normalen" Korrektur eine Korrekturabrechnung und eine Differenzabrechnung gedruckt. Dabei kann eine erhebliche Papiermenge anfallen. Beachten Sie: Die Beitragsnachweise und Lohnsteueranmeldungen der Vormonate werden trotz dieser Aufrollung nicht mehr korrigiert. Stattdessen erfolgt die Übermittlung der Differenzen automatisch in einer Summe mit der nächsten Lohnsteueranmeldung an das Finanzamt bzw. mit dem nächsten Beitragsnachweis an die Krankenkasse. Erzeugen Sie die SV-Meldungen und Lohnsteuerbescheinigungen, sofern diese durch die Aufrollung notwendig werden, bei Bedarf auch schon direkt nach der Korrektur über > Elektronische Meldungen. Spätestens beim Monatsabschluss wird dies vom Programm automatisch erfolgen.
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Sonderfall: Rückwirkende Beitragssatzänderung einer Krankenkasse
Wenn für eine Krankenkasse rückwirkend der Beitragssatz geändert werden muss, gehen Sie folgendermaßen vor: 1. Schritt:Führen Sie je eine Korrekturabrechnung der betroffenen Monate wie oben beschrieben nur für einen Mitarbeiter durch. In der Korrekturabrechnung ändern Sie im Bereich Stammdatenverwaltung → Krankenkassendaten den Beitragssatz der entsprechenden Krankenkasse. 2. Schritt:Wenn das abgeschlossen ist, gehen Sie im Hauptmenü auf Korrekturabrechnung → Aufrollung zurückliegender Monate → Aufrollung wg. Beitragssatz-Korrektur. Das Programm führt dann die Korrekturen für alle anderen Mitarbeiter, die ebenfalls dieser Kasse angehören, automatisch durch. 3. Schritt:Lassen Sie sich zunächst das Ergebnis der Aufrollung mit einem Klick auf Bildschirm nur anzeigen. Wenn das Ergebnis korrekt ist, drucken Sie die Verdienstbelege. Für jeden korrigierten Mitarbeiter und Monat wird wie in der „normalen" Korrektur eine Korrekturabrechnung und eine Differenzabrechnung gedruckt. Dabei kann eine erhebliche Papiermenge anfallen. Wenn sehr viele Mitarbeiter betroffen sind, empfiehlt sich der Druck für einzelne Personalnummernbereiche. Beachten Sie: Haben Sie einen betroffenen Mitarbeiter bereits vorher manuell korrigiert, meldet Quick-Lohn, dass keine Aufrollung für diesen Mitarbeiter möglich ist. Um fortzufahren haben Sie zwei Möglichkeiten: A.Sie wiederholen die bereits getätigte Korrektur, die Änderungen durch den neuen Beitragssatz werden automatisch berücksichtigt. Dies empfiehlt sich, wenn Sie die Unterlagen der Korrektur noch nicht an den Mitarbeiter ausgehändigt haben. B.Sie wählen im Folgemonat noch einmal die Aufrollung und die noch fehlende Korrektur wird automatisch erstellt. Sie sparen sich damit die manuelle Korrektur im aktuellen Monat. So sollten Sie vorgehen, wenn die Korrekturunterlagen bereits ausgehändigt sind.
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