Einige Hinweise vorweg
•Beachten Sie: Muss für einen bereits ausgeschiedenen Mitarbeiter Lohn nachgezahlt werden (z.B. eine Abfindung), führen Sie keine Korrekturabrechnung durch, sondern verfahren Sie wie unter > Sonderzahlung für einen ausgeschiedenen Mitarbeiter beschrieben.
•Eine Korrektur ist hingegen erforderlich, wenn beispielsweise durch ein Gerichtsurteil das Ende der Beschäftigung im Vorjahr geändert werden muss und deshalb eine Lohnnachzahlung entsteht.
•Eine Korrektur des Vorjahres ist etwa auch notwendig, wenn im Vorjahr
oder Austritt eines Mitarbeiters vergessen wurde
oder Eintritt eines Mitarbeiters vergessen wurde
odas Eintritts-/Austrittsdatum eines Mitarbeiters falsch war
oein Mitarbeiter mit falscher Personengruppe/Beitragsgruppe abgerechnet wurde
oein Krankenkassenwechsel vergessen oder die falsche Krankenkasse bei einem Mitarbeiter hinterlegt wurde
oFehlzeiten falsch abgerechnet wurden
•Durch eine Korrekturabrechnung wird die Lohnsteuerbescheinigung des Vorjahres nicht korrigiert. Weshalb das so ist, lesen Sie unter > Berechnung der Lohnsteuer weiter unten.
•Quick-Lohn kann die Korrektur beim Überweisen unterschiedlich berücksichtigen - das legen Sie in den > Konfigurationseinstellungen fest.
So führen Sie eine Korrekturabrechnung für das Vorjahr in Quick-Lohn durch
Standardfall: Der Mitarbeiter ist noch in der Firma beschäftigt
Sie können Korrekturen für die Abrechnungsmonate Januar bis Dezember des Vorjahres durchführen. Der Ablauf ist dabei der gleiche wie bei der "normalen" Korrektur im laufenden Jahr. > Korrekturabrechnung für einzelne Mitarbeiter
Sonderfall: Der Mitarbeiter ist vor dem aktuellen Monat ausgetreten
•Die Änderung des Steuerbruttos muss wegen des Zuflussprinzips im aktuellen Jahr verbucht werden. Das kann nur durch eine "Nullabrechnung" des Mitarbeiters im laufenden Monat erfolgen. •Ist der Mitarbeiter in den Vormonaten ausgetreten, muss er für eine Nullabrechnung aktiviert werden. Sollten Sie diese Nullabrechnung vergessen, weist Sie das Programm beim Monatsabschluss darauf hin. Gehen Sie für die Abrechnung wie folgt vor:
•Die aus der Nullabrechnung entstanden positiven oder negativen Auszahlbetrags-Differenzen (Lohnsteuer) werden nicht automatisch mit der Korrektur verrechnet. Wenn Sie die Zahlungsliste/Überweisung nicht über das Programm erzeugen, zahlen Sie diesem Mitarbeiter das Entgelt aus der Korrektur abzüglich bzw. zuzüglich der negativen oder positiven Steuer aus der Nullabrechnung. |
Details zu Lohnsteuer und SV-Beiträgen
Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge (Entstehungsprinzip)
•Bei Korrekturen für das Vorjahr ermittelt Quick-Lohn die SV-Beiträge auf Basis der Beitragssätze des Vorjahres neu. Differenzen werden wie üblich auf dem Differenz-Verdienstbeleg ausgewiesen. Gleichzeitig erscheinen die Beitragsdifferenzen in der Spalte "Vormonat" des Verdienstbeleges des aktuellen Monats. •Wird ab Abrechnungsmonat Februar korrigiert, wird von Quick-Lohn die bereits erstellte SV-Jahresmeldung storniert und eine neue Jahresmeldung erzeugt.
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Berechnung der Lohnsteuer (Zuflussprinzip)
Die Lohnsteuer des Vorjahres wird durch eine Korrektur nicht geändert. Auf dem Korrektur-Verdienstbeleg wird die gleiche Lohnsteuer ausgewiesen wie auf dem Original-Verdienstbeleg. Es ändert sich durch die Korrektur jedoch das Steuerbrutto im aktuellen Abrechnungsmonat und für das aktuelle Jahr. Das kann (muss aber nicht) zu einer höheren oder niedrigeren Lohnsteuer dieses Monats führen.
So dokumentiert Quick-Lohn die Korrekturen: •Auf dem Verdienstbeleg: ➢Das Steuerbrutto erhöht sich durch die Korrektur: Auf dem Verdienstbeleg des aktuellen Abrechungsmonats wird in der Spalte "SdZ" das zusätzliche Steuerbrutto ausgewiesen und gegebenenfalls eine höhere Steuer ermittelt. ➢Das Steuerbrutto verringert sich durch die Korrektur: Auf dem Verdienstbeleg des aktuellen Monats wird in der Spalte "LfE" das Steuerbrutto um den Differenzbetrag gemindert. Die Lohnsteuerbescheinigung des Vorjahres bleibt unverändert, es erfolgt auch keine Erstattung eventuell zu viel gezahlter Lohnsteuer aus dem Vorjahr. Die Minderung des Steuerbruttos aus dem Vorjahr wird in das aktuelle Jahr übertragen, d.h. im aktuellen Jahr ist entsprechend weniger Einkommen zu versteuern. oIn beiden Fällen wird der Differenzbetrag aus dem Vorjahr in Klammern dargestellt. •Im Lohnjournal des Abrechnungsmonats sowie im Lohnjournal wird die Vorjahreskorrektur ausführlich dokumentiert. Bei der Korrektur sollten sie möglichst nicht die Anzahl der gewährten Urlaubstage ändern. Sollte dies unvermeidlich sein, wird die Änderung wie gewährter Urlaub des aktuellen Monats behandelt. |
Berücksichtigung der Werte für die Berufsgenossenschaft
Die geänderten Werte werden nach dem Entstehungsprinzip berücksichtigt. Ausführliche Informationen dazu finden Sie hier:
- Digitaler (elektronischer) Lohnnachweis zur Unfallversicherung