Korrekturabrechnung für die Vorjahre (2023, 2022)

Einige Hinweise vorweg

Die Programmversion 2024 erlaubt Korrekturen der Jahre 2023 und 2022. Sollten Korrekturen für die Jahre davor notwendig sein, rufen Sie uns bitte an.

Beachten Sie: Muss für einen bereits ausgeschiedenen Mitarbeiter Lohn nachgezahlt werden (z.B. eine Abfindung), führen Sie keine Korrekturabrechnung durch, sondern verfahren Sie wie unter > Sonderzahlung für einen ausgeschiedenen Mitarbeiter beschrieben.

Eine Korrektur ist hingegen erforderlich, wenn beispielsweise durch ein Gerichtsurteil das Ende der Beschäftigung im Vorjahr geändert werden muss und deshalb eine Lohnnachzahlung entsteht.

Eine Korrektur des Vorjahres ist etwa auch notwendig, wenn im Vorjahr

oder Austritt eines Mitarbeiters vergessen wurde

oder Eintritt eines Mitarbeiters vergessen wurde

odas Eintritts-/Austrittsdatum eines Mitarbeiters falsch war

oein Mitarbeiter mit falscher Personengruppe/Beitragsgruppe abgerechnet wurde

oein Krankenkassenwechsel vergessen oder die falsche Krankenkasse bei einem Mitarbeiter hinterlegt wurde

oFehlzeiten falsch abgerechnet wurden

Durch eine Korrekturabrechnung wird die Lohnsteuerbescheinigung des Vorjahres nicht korrigiert. Weshalb das so ist, lesen Sie unter > Berechnung der Lohnsteuer weiter unten.

Quick-Lohn kann die Korrektur beim Überweisen unterschiedlich berücksichtigen - das legen Sie in den > Konfigurationseinstellungen fest.

 

So führen Sie eine Korrekturabrechnung für das Vorjahr in Quick-Lohn durch

Standardfall: Der Mitarbeiter ist noch in der Firma beschäftigt

Sie können Korrekturen für die Abrechnungsmonate Januar bis Dezember der oben genannten Vorjahre durchführen. Der Ablauf ist dabei der gleiche wie bei der "normalen" Korrektur im laufenden Jahr. > Korrekturabrechnung für einzelne Mitarbeiter

Sonderfall: Der Mitarbeiter ist vor dem aktuellen Monat ausgetreten

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rechtlicherhintergrund Details zu Lohnsteuer und SV-Beiträgen

Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge (Entstehungsprinzip)

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Berechnung der Lohnsteuer (Zuflussprinzip)

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Berücksichtigung der Werte für die Berufsgenossenschaft

Die geänderten Werte werden nach dem Entstehungsprinzip berücksichtigt. Ausführliche Informationen dazu finden Sie hier:

- UV-Jahresmeldung

- Digitaler (elektronischer) Lohnnachweis zur Unfallversicherung