Einige Hinweise vorweg
•Nach Ablauf der > Lohnfortzahlung erhält der Mitarbeiter bei weiterhin andauernder Krankheit keine Vergütung vom Betrieb mehr, sondern Krankengeld direkt von seiner Krankenkasse. Im Normalfall ist dies nach 6 Wochen der Fall, jedoch gibt es Ausnahmen, z.B. bei wiederholter Krankschreibung wegen der gleichen Krankheit. Bei längerer Erkrankung sollten Sie sich daher rechtzeitig bei der Krankenkasse erkundigen, wann die Zeit für die Krankheitslohnzahlung endet und die Krankenkasse Krankengeld zahlt. Hierzu haben Sie die Möglichkeit über Quick-Lohn elektronisch eine Vorerkrankungsanfrage zu stellen.
•Verordnete Kuren (Träger ist die RV) werden in der Regel wie Krankengeld behandelt. Sprechen Sie aber mit Ihrer Krankenkasse, ob nicht eventuell teilweise Krankheitslohnfortzahlung abzurechnen ist.
•Die Krankenkasse benötigt für die Berechnung des Krankengelds eine elektronische Entgeltmeldung (EEL).
•Eine lange andauernde Erkrankung eines Arbeitnehmers ändert nichts am Entstehen des Urlaubsanspruchs. Dieser Urlaubsanspruch ist lt.Beschluss vom Europäischem Gerichtshof beschränkt auf 15 Monaten. Der Urlaubsanspruch muss dann auf das erste Quartal des Folgejahres übertragen werden (§ 7 Abs. 3 Bundesurlaubsgesetz).
So erfassen Sie das Krankengeld in Quick-Lohn
Zu Beginn des Krankengeldbezugs
•Erfassen Sie im Rahmen der Lohnerfassung die Tage ab dem ersten Tag des Krankengeldbezugs (auch die Wochenenden!) im Kalendarium mit dem Standardkalendariumszeichen "kleines" k (Taste Strg zusammen mit k). Das Programm erzeugt im letzten Bild der Erfassung eine Fehlzeit der Art "4.1" mit Beginndatum und offenem Endedatum und ermittelt zudem die Werte für SV-Tage und Anzahl der Unterbrechungen "U" (der Wert ist 1 bei mindestens fünf aufeinanderfolgenden Arbeitstagen mit Krankengeld, aber nur einmal im Krankheitszeitraum).
•Falls Sie ohne Kalender arbeiten (Gehaltsempfänger), tragen Sie die Lohnart und die Fehlzeit selbst ein.
•An die Fehlzeit "Krankengeld" ist auch die elektronische Entgeltmeldung (EEL) für die Krankenkasse geknüpft. Diese können Sie mit Klick auf Bescheinigung erzeugen und im Anschluss direkt über das Meldecenter versenden > Details zur Elektronischen Entgeltbescheinigung.
•Bei geringfügig Beschäftigten (keine Krankengeldzahlung nach Ablauf der 6 Wochen) ist abweichend eine Fehlzeit der Art "2.7" erforderlich.
•Die Frage "Werden Arbeitgeberleistungen (z.B. VL-AG-Leistung, PKW-Nutzung) während der Fehlzeit weiter gewährt?" können Sie verneinen, wenn AG-Leistungen von weniger als 50,01 € weiterhin gezahlt werden.
Hintergrund: Weitergewährte AG-Leistungen können u. U. beitragspflichtig sein. Dafür ist leider eine relativ aufwändige Behandlung nötig ist (> Details zu Paragraf 23c). Malerbetriebe beachten bitte auch die Hinweise zum > Urlaubsausgleich.
•Quick-Lohn erzeugt eine Unterbrechungsmeldung zur SV mit Grund 51, wenn ein voller Monat ohne Entgelt vorliegt, also z.B. wenn für einen kompletten Monat nur Krankengeld abrechnet wird.
Zum Ende des Krankengeldbezugs (wenn der Mitarbeiter wieder arbeitet)
•Erfassen Sie alle Tage bis zum letzten Tag des Krankengeldbezuges weiterhin mit dem kleinen k. Anschließend erfolgt die Erfassung wieder laut Stundenzettel.
•Quick-Lohn erzeugt bei Kalendariumserfassung die Fehlzeit der Art "4.1" mit Beginn- und Endedatum und ermittelt zudem die Werte für SV-Tage und Anzahl der Unterbrechungen "U".
•Für die Arbeitsaufnahme nach Ende der Krankengeldzahlung ist keine SV-Meldung erforderlich. Diese wird von Quick-Lohn deshalb auch nicht erstellt.
Beispielfälle für Erkrankungen mit Lohnfortzahlung und Krankengeld
Beispiel 1: Lohnfortzahlung mit anschließendem Krankengeldbezug
Ein Mitarbeiter erhält vom 01.03. bis 12.03. Lohnfortzahlung und anschließend für den Rest des Monats Krankengeld von der Krankenkasse. Vom Programm wird das Gehalt automatisch mit der Lohnart "Krankheitslohnabzug" in voller Höhe gekürzt. So wirken sich Lohnfortzahlung und Erstattung auf dem Verdienstbeleg aus:
Steuerpflichtig EUR Anzahl EUR Steuerfrei EUR Anzahl EUR EUR ---------------------------------------------- ------------------------------------------------------ Ausbildungsvergütung 500.00 VL Gesamtbetrag -26.59 VL AG-Leistung 15.34 k Krankengeld 0.00 103.00 0.00 Krankheitslohnfortz. 2.96 63.00 186.48 Krankheitslohnabzug -500.00 ---------------------------------------------- ------------------------------------------------------ Steuerbrutto 201.82 Gesamtbrutto 201.82 Gesetzliche Abzüge -42.08 --------------------------------------- LfE Nettolohn 159.74 --------------------------- Persönl. Be-/Abzüge -26.59 St-Tage 30 --------------------------------------- SV-Tage 12 Auszahlung EUR 133.15 Gesamtbrutto 201.82 ======================================= Steuerbrutto 201.82 SV-Brutto 201.82
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Beispiel 2: Lohnfortzahlung, Krankengeldbezug und regulärer Gehaltsbezug in einem Monat
Ein Mitarbeiter erhält vom 01.03. bis 12.03. Lohnfortzahlung, anschließend bis 28.03. Krankengeld von der Krankenkasse sowie für den Rest des Monats sein übliches Gehalt auf Stundenbasis (hier: 23 gearbeitete Stunden). Vom Programm wird das Gehalt automatisch mit der Lohnart "Krankheitslohnabzug" anteilig gekürzt. So wirken sich Lohnfortzahlung und Erstattung auf dem Verdienstbeleg aus:
Steuerpflichtig EUR Anzahl EUR Steuerfrei EUR Anzahl EUR EUR ---------------------------------------------- ------------------------------------------------------ Ausbildungsvergütung 500.00 VL Gesamtbetrag -26.59 VL AG-Leistung 15.34 k Krankengeld 0.00 80.00 0.00 Krankheitslohnfortz. 2.96 63.00 186.48 Krankheitslohnabzug -426.14 ---------------------------------------------- ------------------------------------------------------ Steuerbrutto 275.68 Gesamtbrutto 275.68 Gesetzliche Abzüge -57.00 --------------------------------------- LfE Nettolohn 218.68 --------------------------- Persönl. Be-/Abzüge -26.59 St-Tage 30 --------------------------------------- SV-Tage 15 Auszahlung EUR 192.09 Gesamtbrutto 275.68 ======================================= Steuerbrutto 275.68 SV-Brutto 275.68
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Sonderfall: Betriebliche Altersvorsorge mit Entgeltumwandlung bei vollem Kalendermonat mit Krankengeld
In der Lohnerfassung gehen Sie nun wie folgt vor: 1. Schritt:Gehen Sie im Programm über das Startfenster → Lohnabrechnung → Lohnerfassung und rufen den entsprechenden Mitarbeiter auf. 2. Schritt:Bei den Lohnarten Altersv. -Lohnverz. und Altersvorsorge setzen Sie den Betrag jeweils auf Null. 3. Schritt:Die Versicherung bucht die Beiträge weiterhin vom Firmenkonto ab, bzw. der Arbeitgeber überweist diese. 4. Schritt:Mit dem Monat, in dem der Arbeitnehmer sein erstes volles Arbeitsentgelt erhält, rechnen Sie die aufgelaufenen Monatsbeiträge plus den Betrag des aktuellen Monats in Summe ab. Wenn also zwei Monate mit jeweils einer Entgeltumwandelung von 50,00 € nachberechnet werden müssen, dann tragen Sie bei der Lohnart Altersv. -Lohnverz den Wert -150,00 € ein. In der Lohnart Altersvorsorge tragen Sie (-150.00 € plus event. Arbeitgeberzuschuss für 3 Monate) ein. 5. Schritt:Im nächsten Monat ändern Sie die Werte auf den monatlichen Versicherungsbeitrag ab. Achtung: Die Versicherung erhält weiterhin den "normalen" Beitrag. Wenn Sie selber überweisen, beachten Sie dies unbedingt.
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