Krankenkasse zahlt Krankengeld nach Ablauf der Lohnfortzahlung

Einige Hinweise vorweg

Nach Ablauf der > Lohnfortzahlung erhält der Mitarbeiter bei weiterhin andauernder Krankheit keine Vergütung vom Betrieb mehr, sondern Krankengeld direkt von seiner Krankenkasse. Im Normalfall ist dies nach 6 Wochen der Fall, jedoch gibt es Ausnahmen, z.B. bei wiederholter Krankschreibung wegen der gleichen Krankheit. Bei längerer Erkrankung sollten Sie sich daher rechtzeitig bei der Krankenkasse erkundigen, wann die Zeit für die Krankheitslohnzahlung endet und die Krankenkasse Krankengeld zahlt. Hierzu haben Sie die Möglichkeit über Quick-Lohn elektronisch eine Vorerkrankungsanfrage zu stellen.

Verordnete Kuren (Träger ist die RV) werden in der Regel wie Krankengeld behandelt. Sprechen Sie aber mit Ihrer Krankenkasse, ob nicht eventuell teilweise Krankheitslohnfortzahlung abzurechnen ist.

Die Krankenkasse benötigt für die Berechnung des Krankengelds eine elektronische Entgeltmeldung (EEL).

Eine lange andauernde Erkrankung eines Arbeitnehmers ändert nichts am Entstehen des Urlaubsanspruchs. Dieser Urlaubsanspruch ist lt.Beschluss vom Europäischem Gerichtshof beschränkt auf 15 Monaten. Der Urlaubsanspruch muss dann auf das erste Quartal des Folgejahres übertragen werden (§ 7 Abs. 3 Bundesurlaubsgesetz).

So erfassen Sie das Krankengeld in Quick-Lohn

Zu Beginn des Krankengeldbezugs

Erfassen Sie im Rahmen der Lohnerfassung die Tage ab dem ersten Tag des Krankengeldbezugs (auch die Wochenenden!) im Kalendarium mit dem Standardkalendariumszeichen "kleines" k (Taste Strg zusammen mit k). Das Programm erzeugt im letzten Bild der Erfassung eine Fehlzeit der Art "4.1" mit Beginndatum und offenem Endedatum und ermittelt zudem die Werte für SV-Tage und Anzahl der Unterbrechungen "U" (der Wert ist 1 bei mindestens fünf aufeinanderfolgenden Arbeitstagen mit Krankengeld, aber nur einmal im Krankheitszeitraum).

Falls Sie ohne Kalender arbeiten (Gehaltsempfänger), tragen Sie die Lohnart und die Fehlzeit selbst ein.

An die Fehlzeit "Krankengeld" ist auch die elektronische Entgeltmeldung (EEL) für die Krankenkasse geknüpft. Diese können Sie mit Klick auf Bescheinigung erzeugen und im Anschluss direkt über das Meldecenter versenden > Details zur Elektronischen Entgeltbescheinigung.

Bei geringfügig Beschäftigten (keine Krankengeldzahlung nach Ablauf der 6 Wochen) ist abweichend eine Fehlzeit der Art "2.7" erforderlich.

Die Frage "Werden Arbeitgeberleistungen (z.B. VL-AG-Leistung, PKW-Nutzung) während der Fehlzeit weiter gewährt?" können Sie verneinen, wenn AG-Leistungen von weniger als 50,01 € weiterhin gezahlt werden.
Hintergrund: Weitergewährte AG-Leistungen können u. U. beitragspflichtig sein. Dafür ist leider eine relativ aufwändige Behandlung nötig ist (> Details zu Paragraf 23c). Malerbetriebe beachten bitte auch die Hinweise zum > Urlaubsausgleich.

Quick-Lohn erzeugt eine Unterbrechungsmeldung zur SV mit Grund 51, wenn ein voller Monat ohne Entgelt vorliegt, also z.B. wenn für einen kompletten Monat nur Krankengeld abrechnet wird.

Zum Ende des Krankengeldbezugs (wenn der Mitarbeiter wieder arbeitet)

Erfassen Sie alle Tage bis zum letzten Tag des Krankengeldbezuges weiterhin mit dem kleinen k. Anschließend erfolgt die Erfassung wieder laut Stundenzettel.

Quick-Lohn erzeugt bei Kalendariumserfassung die Fehlzeit der Art "4.1" mit Beginn- und Endedatum und ermittelt zudem die Werte für SV-Tage und Anzahl der Unterbrechungen "U".

Für die Arbeitsaufnahme nach Ende der Krankengeldzahlung ist keine SV-Meldung erforderlich. Diese wird von Quick-Lohn deshalb auch nicht erstellt.

Beispielfälle für Erkrankungen mit Lohnfortzahlung und Krankengeld

Beispiel 1: Lohnfortzahlung mit anschließendem Krankengeldbezug

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Beispiel 2: Lohnfortzahlung, Krankengeldbezug und regulärer Gehaltsbezug in einem Monat

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Sonderfall: Betriebliche Altersvorsorge mit Entgeltumwandlung bei vollem Kalendermonat mit Krankengeld

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