Wie Sie diese Rückwirkende Änderung in Quick-Lohn abrechnen
Diese Regelung greift meistens rückwirkend. Wir erläutern die Vorgehensweise an einem Beispiel:
Der Mitarbeiter bezieht seit dem 28.07.2022 durchgehend Krankengeld von der Krankenkasse. Im April 2023 erhalten Sie ein Schreiben von der Krankenkasse mit folgendem Inhalt:
"Ihr Mitarbeiter hat rückwirkend zum 01.10.2022 eine Rente wegen voller Erwerbsunfähigkeit bewilligt bekommen Somit ist ab 01.10.2022 die Beitragsgruppe 3101 zu melden. Der Krankengeldbezug endet zum 30.09.2023.
Bitte erstellen Sie folgende Meldungen zur Sozialversicherung:
- Abmeldung zum 30.09.2022 mit der Beitragsgruppe 1111 und Abgabegrund 32, Entgelt 0 €
- Anmeldung ab 01.10.2022 mit der Beitragsgruppe 3101 und Abgabegrund 12
Wenn Sie noch Fragen haben, rufen Sie bitte an."
Was ist genau zu tun?
1. Schritt:Führen Sie eine Korrektur des Monats September 2022 durch. In der Lohnerfassung beenden Sie zum 30.09. die Fehlzeit "Krankengeld".
2. Schritt:Im Anschluss führen Sie die Korrektur für den Monat Oktober 2022 (Rentenbeginn) durch. Ändern Sie hier den Beitragsgruppenschlüssel in Mitarbeiterdaten 1 auf 3101. Im Teil 2 der Mitarbeiterdaten ergänzen Sie bitte noch die Angaben zum Rentenbezug und RV-Freiheitsverzicht. In der Lohnerfassung rechnen Sie ab dem 01.10.2023 mit "unbezahlten Urlaub" (Fehlzeit 2.1.) ab. Das Ende der Fehlzeit bleibt offen.
3. Schritt:Führen Sie eine Korrektur des Monats November 2022 durch. Ändern Sie hier ebenfalls den Beitragsgruppenschlüssel in Mitarbeiterdaten Teil 1 auf 3101. Sowie die Angaben zum Rentenbezug und RV-Freiheitsverzicht im Teil 2 der Mitarbeiterdaten. Wählen Sie anschließend Lohnerfassung und rechnen Sie wiederum mit dem Beginn 01.10.2023 "unbezahlten Urlaub" (Fehlzeit 2.1.) ab.Das Ende der Fehlzeit bleibt weiterhin offen.
4. Schritt:Korrigieren Sie die alle Monate von Dezember 2022 bis März 2023. Indem Sie die Korrektur wie im 3. Schritt beschrieben, wiederholen.
5. Schritt:Im aktuellen Monat ändern Sie die Mitarbeiterdaten ebenfalls entsprechend dem 3. Schritt, sowie die Lohnerfassung.
6. Schritt:Wechseln Sie in das Menü Lohnerfassung → Elektronische Meldungen → Neue SV-Meldungen erzeugen. Das Programm erzeugt, die von der Krankenkasse gewünschten Meldungen. Diese können Sie im Anschluss über das Meldecenter versenden. Die weiteren Monate rechnen Sie wie im Punkt 5 beschrieben ab.
Arbeitsrechtlich besteht das Arbeitsverhältnis weiter. Der Mitarbeiter erhält weiterhin einen Verdienstbeleg mit 0 € und bleibt Betriebsangehöriger. Nur über eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag kann das Arbeitsverhältnis abschließend aufgelöst werden. In dem Fall erfolgt keine weitere Abmeldung mit Grund 30, weil bereits eine abschließende Abmeldung mit Grund 34 erstellt und gesendet wurde.