Krankenkassenwechsel (auch Kassenfusion)

 

Folgende Fälle können vorkommen:

Fall 1: Ein Mitarbeiter wechselt in eine andere Krankenkasse

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Fall 2: Krankenkassenfusion

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Fall 3: Ein Mitarbeiter wurde irrtümlich in der falschen Krankenkasse angemeldet

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Für alle drei Fälle gilt:

Das Datum in den Feldern Beschäftigung Beginn und Vers.Pflicht Beginn darf nicht geändert werden.

Krankenkassen, in denen kein Mitarbeiter mehr versichert ist, dürfen nicht gelöscht werden. Quick-Lohn löscht diese automatisch, wenn Sie im Vorjahr bei keinem Mitarbeiter verwendet wurde.

Falls Sie mit einer Schätzung der SV-Beiträge auf Basis des Vormonats arbeiten, ist zu empfehlen, in die erste Schätzung nach dem KK-Wechsel einzugreifen (> Wie greife ich in die Schätzung der SV-Beiträge ein?). Tun Sie dies nicht, erhält u.U. die alte KK fälschlicherweise noch Beiträge und die neue KK noch nicht. Ein Problem entsteht dadurch jedoch nicht, denn die falsch oder nicht gezahlten Beiträge verrechnet Quick-Lohn automatisch bei der Schätzung im Folgemonat.

Krankenkassenwechsel während der Elternzeit:

Den Wechsel handhaben Sie grundsätzlich wie oben beschrieben. Hier kann es passieren, dass die neue Krankenkasse im nächsten Jahr eine Jahresmeldung verlangt, da diese nicht wissen kann, dass sich der/die Arbeitnehmer/in im Erziehungsjahr befindet. Dies klären Sie bitte direkt mit der neuen Krankenkasse. Die neue Krankenkasse bekommt mit dem Ende der Fehlzeit Elterngeld lediglich die Meldung Grund 37 - Ende der Elternzeit.