So erfassen Sie die Krankheit des Stundenlöhners (mit Kalender)
Wir empfehlen grundsätzlich die Lohnerfassung eines Stundenlöhners mit dem Kalender durchzuführen (> Kalender einstellen). Wird üblicherweise auch an den Samstagen gearbeitet, dann ist im Menü Konfiguration ändern der Eintrag im Feld Arbeitstage je Woche mit der "6" zu belegen, damit eine korrekte Berechnung der Krankheitslohnfortzahlung erfolgen kann.
1. Schritt:Gehen Sie über das Hauptmenü → Lohnabrechnung → Lohnerfassung und wählen Sie den entsprechenden Mitarbeiter aus.
2. Schritt:Erfassen Sie im Kalender die Tage der Krankheit laut Krankenschein über Ihre Tastatur mit dem Buchstaben K (siehe F3-Kalenderbuchstaben). Die im Erkrankungszeitraum liegenden Wochenenden erfassen Sie ebenfalls mit dem Buchstaben K (mit 0 Std.), damit der Zeitraum lt. Krankenschein nicht unterbrochen ist. Fällt die Krankheit auf einen Feiertag, rechnen Sie auch diesen mit Krankheit ab. Mit Klick auf Esc - Verlassen & Speichern schließen Sie die Kalendererfassung ab und gehen weiter zur Lohnartenerfassung.
3. Schritt:In der Erfassung der Lohnarten erscheint nun die Lohnart "Krankheitslohnfortz." mit den aus dem Kalender übergebenen Stunden. Quick-Lohn übernimmt als Wert den ganz normalen Stundenlohn. Den von Quick-Lohn vorgeschlagenen Stundensatz ändern Sie, wenn noch andere Lohnarten berücksichtigt werden sollen, weil der Arbeitnehmer z. B. regelmäßig Zulagen oder sonstiges Entgelt erhält. Quick-Lohn kann den Durchschnittslohn auch automatisch ermitteln, wenn die entsprechenden Lohnarten so hinterlegt sind (> Details). In solchen Fällen prüfen und ändern Sie im Erstattungsantrag (5. Schritt) im Feld "übliches Entgelt" den Betrag. Schließen Sie die Erfassung der Lohnarten mit Esc - Verlassen & Speichern ab.
4. Schritt:Im letzten Bild der Lohnerfassung erscheint automatisch die Fehlzeit der Art 1.1 mit einem Beginn- und Endedatum, sofern die Krankschreibung im gleichen Monat endet. Dauert die Krankheit über das Monatsende hinweg an, bleibt das Endedatum offen. Bei 2 oder 3 Erkrankungen im Monat erfassen Sie jede Fehlzeit separat. Quick-Lohn erstellt dann auch getrennte Erstattungsanträge.
5. Schritt:Gehen Sie auf den Button Erstattung. Hier füllen Sie die rot gekennzeichneten Felder aus. Nutzen Sie dafür die F1-Hilfe (links unten). Die ausführlichen Erläuterungen zum Erstattungsantrag (U1) finden Sie > hier. Der Anteil der VL-AG-Leistung und die Arbeitgeberaufwendungen für die Altersvorsorge werden im Antrag auf Lohnfortzahlung durch Quick-Lohn automatisch hinzugerechnet. Bei Baubetrieben wird zudem der anteilige ZVK-Beitrag hinzugerechnet.
Mit dem Monatsabschluss erzeugt Quick-Lohn den Erstattungsantrag. Dieser geht mit der Meldung zum Monatsende an die betreffende Krankenkasse.
Erkrankung eines Mitarbeiters im Laufe des Tages
Erkrankt der Mitarbeiter nach Aufnahme der Arbeit oder hat er einen Arbeitsunfall, wird der Verdienst dieses Arbeitstages nicht anteilig von der Krankenkasse erstattet. Das passiert erst ab dem Folgetag. Am Einfachsten ist es, den gesamten Tag wie gearbeitet abzurechnen.
Wenn Sie es ganz genau machen wollen, bzw. als Baubetrieb in den Monaten mit Mehraufwandwintergeld, sollten Sie diese Stunden gesondert abrechnen.
Aktivieren Sie dazu die Lohnart "Krank ohne Erstattg." Hinweise zur Aktivierung einer neuen Lohnart finden Sie unter > neue Lohnart aktivieren / anlegen.
Die ersten gearbeiteten Stunden rechnen Sie wie üblich ab (meist Grundlohn), die restlichen Stunden mit der Lohnart "Krank ohne Erstattg."
Mehr zum Thema Krankheitslohnfortzahlung finden Sie > hier.