Einige Hinweise zum Erstattungsantrag (U1)
Bei Teilnahme am > Umlageverfahren U1 erstellt das Programm einen elektronischen Erstattungsantrag an die zuständige Krankenkasse, der in der Meldung zum Monatsende mit versendet wird. Voraussetzung ist, dass Sie die Erkrankung über die feste Lohnart "Krankheitslohnfortz." (> Details) abgerechnet haben und nicht etwa über eine selbst angelegte Lohnart wie "Krank Arbeiter" o.ä. Quick-Lohn ermittelt einen Stundensatz für die Lohnart "Krankheitslohnfortz.", der ggf. auch eine Erstattung der VL-AG-Leistungen umfasst.
Wird in der Lohnart "Krankheitslohnfortz." kein Betrag erfasst, zeigt Quick-Lohn einen Fehler an, da das Erstattungsformular nicht erstellt werden kann. Ist im Ausnahmefall der Betrag Null jedoch richtig (z. B. da der Mitarbeiter nur am Wochenende erkrankt war), können Sie im Bereich Lohnabrechnung → Stammdatenverwaltung → Mitarbeiterdaten Teil 2 im Feld Besonderheiten der Wert "KUA" eintragen.
Seltener Fall: Eine Erkrankung endet am Freitag und eine andere Erkrankung beginnt am Montag. Dann werden 2 Erstattungsanträge erstellt, auch 2 Zeiträume sind zu erfassen. Bei der Erfassung im Kalender bleibt das Wochenende frei.
Damit der Erstattungsantrag an die Krankenkasse erstellt werden kann, erscheint im letzten Bild der Lohnerfassung neben der Fehlzeit der Button Erstattungsformular. Die Angaben für die Erstattung sind durch die Lohnerfassung teilweise bereits vorgegeben. Die rot gekennzeichneten Felder ergänzen Sie bitte:
oLetzter Arbeitstag: Das ist der Tag an dem der Mitarbeiter zuletzt gearbeitet hat. Erkrankte der Mitarbeiter innerhalb eines Arbeitstages, beginnt die Fehlzeit erst am Folgetag und der letzte Arbeitstag ist in diesem Fall nun der Vortag.
oGrund der Arbeitsunfähigkeit
oAU-Bescheinigung
Beachten Sie bitte:
Fortgezahltes Entgelt: Liegen mehrere Zeiträume mit Krankheitslohnfortzahlung innerhalb eines Monats vor, wird das fortgezahlte Entgelt von Quick-Lohn auf Basis der Arbeitstage aufgeteilt. Eine stundengenaue Aufteilung des Entgelts erfolgt nicht (auch nicht, wenn die Erfassung im Kalendarium erfolgt).
Erstattungsfähiger anteiliger Betrag des AG-Anteils der Altersvorsorge, Vermögenswirksame Leistungen bzw. des ZVK-Beitrags:
Quick-Lohn berücksichtigt bei der Ermittlung also weder die Krankheitstage, noch Kalendertage oder Stunden, sondern ausschließlich die Wertverhältnisse. Beispiele: Details
Fall 1: Anteil betriebliche Altersvorsorge Arbeitgeber •Krankheitslohnfortzahlung: 3.500,00 € •AV AG SV-frei: 20,00 € •in Summe SV-Brutto: 8.500,00 € Erstattungsfäh. Anteil AV AG SV-frei = 8,24 → 20,00 € / 8.500,00 € * 3.500,00 € (AV AG SV-frei / SV-Brutto * Krankheitslohnfortzahlung)
Fall 2: Anteil ZVK-Beitrag Erfolgen sozialversicherungspflichtige Sonderzahlungen werden diese zum SV-Brutto hinzuaddiert. Diese Erhöhung fließt in die Berechnung des ZVK-Beitrags mit ein. Welche Zahlungen genau zum ZVK-beitragspflichtigen Brutto gehören ist der Satzung der jeweiligen Zusatzversorgungskasse zu entnehmen. •Sonderzahlung: 1.000,00 € •Krankheitslohnfortzahlung: 3.500,00 € •Summe SV-Brutto: 8.500,00 € •ZVK SV-frei: 40,00 € Erstattungsfäh. Anteil AV AG SV-frei = 14,73 € → 40,00 € / (8.500,00 € + 1.000,00 €) * 3.500,00 € (AV AG SV-frei / (SV-Brutto + Sonderzahlung) * Krankheitslohnfortzahlung)
Fall 3: Anteil VL-AG (Vermögenswirksame Leistugen) Die VL werden auf unterschiedliche Art und Weise berücksichtigt. Gehaltsempfänger: Innerhalb der Lohnerfassung wird der Stundensatz für die Krankheitslohnfortzahlung unter Berücksichtigung der VL bereits vom Programm ermittelt. Stundenlöhner: Der Anteil VL wird erst im Erstattungsantrag berechnet und zum Erstattungsbetrag hinzugerechnet. •Krankheitslohnfortzahlung: 3.500,00 € •VL-AG: 30,00 € •in Summe SV-Brutto: 8.500,00 Erstattungsfähiger Anteil VL = 12,35 € → 30,00 € * 3.500,00 € / 8.500,00 € (VL-AG * Krankheitslohnfortzahlung / SV-Brutto) Stundenanteil = Erstattungsfähiger Anteil VL / Anzahl Stunden Ausfallzeit |
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oAngaben für die Plausibilitätsprüfung der Krankenkasse:
▪Berechnung nach Kalendertage / Arbeitstage Details
Hinweis zum darin enthaltenen "üblichen Entgelt": Dieser Betrag kann von Ihnen angepasst werden. Es muss das Entgelt angegeben werden, welches der Mitarbeiter ohne Krankheit in diesem Monat verdient hätte. Dazu gehören auch eventuelle sv-freie bzw. steuerfreie Lohnarten. Ausgefallene Arbeitsstunden: Diese werden bei Arbeitern ebenso über die Arbeitstage ermittelt und aus Vereinfachungsgründen nicht aus dem Kalendarium entnommen. Sie können die Angaben bei Bedarf verändern. Diese dienen der Krankenkasse lediglich dazu, den Erstattungsantrag logisch nachzuvollziehen. |
▪Berechnung nach Arbeitsstunden Details
Stundenlohn: Das ist der Stundensatz mit dem die Krankheitslohnfortzahlung abgerechnet wurde. Arbeitsstunden: Krankheitslohnfortzahlung: Das ist die Anzahl der Stunden mit der die Krankheitslohnfortzahlung abgerechnet wurde. Wöchentliche Arbeitszeit: Laut Stammdaten Mitarbeiterdaten Teil 1. Tägliche Arbeitszeit: Das ist die Durchschnittliche Arbeitszeit laut Zeitverteilung in den Mitarbeiterdaten. |
oVorgeschlagene Werte: Die änderbaren, von Quick-Lohn vorgeschlagenen Werte werden nicht automatisch angepasst, wenn sich die Erstattungsgrundlagen ändern (z. B. die Dauer der Lohnfortzahlung). Passen Sie diese bitte manuell an. Wenn Sie das Eingabefeld komplett löschen, wird der Standardwert neu ermittelt und eingesetzt.
Den Verlauf aller Erstattungsanträge eines Mitarbeiters finden Sie in Mitarbeiterdaten Teil 1 über den Button F5 - Meldungen. Wählen Sie den Reiter Weitere-Meldungen.