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Einige Hinweise vorweg
•Grundsätzlich ist die Betriebliche Altersvorsorge von der Kurzarbeit nicht betroffen. Da das Arbeitsverhältnis rechtlich fortbesteht, gilt die Vereinbarung zur Entgeltumwandlung weiter. Der Arbeitgeber ist weiterhin verpflichtet, den Lohnverzicht an den Versicherer als Beitrag abzuführen.
•Wenn der Arbeitnehmer einen Teil seines Entgelts in die Altersvorsorge investiert, wird üblicherweise die Lohnart "Altersv.-Lohnverz." abgerechnet. Dies bedingt jedoch, dass genügend steuerpflichtiges Entgelt vorhanden ist. Wenn der Mitarbeiter teilweise oder für den kompletten Monat Kurzarbeitergeld erhält, kann das unter Umständen dazu führen, dass eben nicht ausreichend steuerpflichtiges Entgelt vorhanden ist, um davon die Entgeltumwandlung abzurechnen. Teile des Kurzarbeitergeldes dürfen dafür nicht genommen werden.
•Für diesen Fall gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Der Arbeitnehmer setzt die Zahlung der Beiträge in Absprache mit der Versicherung für den entsprechenden Zeitraum aus.
2. Der Arbeitgeber zahlt die Beiträge weiter - finanziert diese also vor - und verrechnet die Gesamtsumme aller aufgelaufenen Monatsbeiträge in der Lohnabrechnung in späteren Monaten mit ausreichend steuerpflichtigem Entgelt.
Wie handhaben Sie dieses Thema in Quick-Lohn
In der Lohnerfassung gehen Sie nun wie folgt vor:
1. Schritt:Rufen Sie im Programm den entsprechenden Mitarbeiter über das Hauptmenü → Lohnabrechnung → Lohnerfassung auf.
2. Schritt:In den Zeilen der Lohnarten "Altersv.-Lohnverz." und "Altersvorsorge" setzen Sie den Betrag jeweils auf "0.00 €".
3. Schritt:Die Versicherung bucht die Beiträge weiterhin vom Firmenkonto ab bzw. der Arbeitgeber überweist diese.
4. Schritt:Mit dem Monat, in dem der Arbeitnehmer wieder sein volles Arbeitsentgelt erhält, rechnen Sie die aufgelaufenen Versicherungsbeiträge plus den Betrag des aktuellen Monats in Summe ab. Wenn also zwei Monate mit einer Entgeltumwandlung von jeweils 50,00 € nachberechnet werden müssen, dann tragen Sie in der Lohnart "Altersv.-Lohnverz." den Betrag "-150.00 €" ein. In der Lohnart "Altersvorsorge" tragen Sie "-150.00 €" (plus eventuellem Arbeitgeberzuschuss für 3 Monate) ein.
Sie können die verauslagten Beiträge auch über mehrere Monate gestreckt verrechnen.
5. Schritt:Im nächsten Monat ändern Sie die Beträge wieder auf den monatlichen Versicherungsbeitrag ab.
Achtung: Die Versicherung erhält weiterhin den "normalen" Beitrag. Wenn Sie selbst überweisen, beachten Sie dies unbedingt.