Kurzarbeit und Altersvorsorge mit Entgeltumwandlung

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Einige Hinweise vorweg

Grundsätzlich ist die betriebliche Altersvorsorge von der Kurzarbeit nicht betroffen. Da das Arbeitsverhältnis rechtlich fortbesteht, gilt die Vereinbarung zur Entgeltumwandlung weiter. Der Arbeitgeber ist weiterhin verpflichtet den Lohnverzicht an den Versicherer als Beitrag abzuführen.

Wenn der Arbeitnehmer einen Teil seines Entgelts in die Altersvorsorge investiert, wird üblicherweise die Lohnart Altersv.-Lohnverzicht abgerechnet. Dies bedingt jedoch, dass genügend steuerpflichtiges Entgelt vorhanden ist. Wenn der Mitarbeiter teilweise oder für den kompletten Monat Kurzarbeitergeld erhält, kann das unter Umständen dazu führen, dass eben nicht ausreichend steuerpflichtiges Entgelt vorhanden ist, um davon den Lohnverzicht abzurechnen. Teile des Kurzarbeitergeldes dürfen dafür nicht genommen werden.

Für diesen Fall gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Der Arbeitnehmer setzt die Zahlung der Beiträge in Absprache mit der Versicherung für den entsprechenden Zeitraum aus.
2. Der Arbeitgeber zahlt die Beiträge weiter - finanziert diese also vor - verrechnet die Gesamtsumme aller aufgelaufenen Monatsbeiträge in der Lohnabrechnung in späteren Monaten mit ausreichend steuerpflichtigem Entgelt.

Wie handhaben Sie dieses Thema in Quick-Lohn

In der Lohnerfassung gehen Sie nun wie folgt vor:

1. Schritt:Gehen Sie im Programm über das Hauptmenü → Lohnabrechnung → Lohnerfassung und rufen den entsprechenden Mitarbeiter auf.

2. Schritt:Bei den Lohnarten Altersv. -Lohnverz. und Altersvorsorge setzen Sie den Betrag jeweils auf Null.

3. Schritt:Die Versicherung bucht die Beiträge weiterhin vom Firmenkonto ab, bzw. der Arbeitgeber überweist diese.

4. Schritt:Mit dem Monat, in dem der Arbeitnehmer sein erstes volles Arbeitsentgelt erhält, rechnen Sie die aufgelaufenen Monatsbeiträge plus den Betrag des aktuellen Monats in Summe ab. Wenn also zwei Monate mit jeweils einer Entgeltumwandelung von 50,00 € nachberechnet werden müssen, dann tragen Sie bei der Lohnart Altersv. -Lohnverz den Wert -150,00 € ein. In der Lohnart Altersvorsorge tragen Sie (-150.00 € plus event. Arbeitgeberzuschuss für 3 Monate) ein.
Sie können die verauslagten Beträge auch über mehrere Monate gestreckt verrechnen.

5. Schritt:Im nächsten Monat ändern Sie die Werte auf den monatlichen Versicherungsbeitrag ab.

Achtung: Die Versicherung erhält weiterhin den "normalen" Beitrag. Wenn Sie selber überweisen, beachten Sie dies unbedingt.