Ein Hinweis vorweg
•Gewerbliche Arbeitnehmer, die nur auf dem Betriebshof eingesetzt werden, z. B. Lagerarbeiter oder Reinigungskräfte, führen eine "Stationäre Tätigkeit" aus. Solche Arbeitnehmer sind vom tariflichen Mindestlohn ausgenommen - für sie ist nur der gesetzliche Mindestlohn zu zahlen.
So handhaben Sie den Fall in Quick-Lohn
Damit die SOKA-Gerüst keine Fehler wegen Unterschreitung des Mindestlohns zurückmeldet, kennzeichnen Sie diese Mitarbeiter wie folgt:
1. Schritt:Gehen Sie in den Bereich Lohnabrechnung → Stammdatenverwaltung und wählen Sie dort den betreffenden Mitarbeiter aus.
2. Schritt:Tragen Sie im Feld Besonderheiten das Kürzel "GLA+" ein.
Auf der Meldung SOKA-Gerüst werden diese Mitarbeiter dann als "Lagerarbeiter" ausgewiesen.