Stationäre Tätigkeit (Gerüstbau)

Ein Hinweis vorweg

Gewerbliche Arbeitnehmer, die nur auf dem Betriebshof eingesetzt werden, z.B. Lagerarbeiter oder Reinigungskräfte, führen eine "Stationäre Tätigkeit" aus. Solche Arbeitnehmer sind vom tariflichen Mindestlohn ausgenommen - für sie ist nur der gesetzliche Mindestlohn zu zahlen.

 

So handhaben Sie den Fall in Quick-Lohn

Damit die SOKA-Gerüst keine Fehler wegen Unterschreitung des Mindestlohns zurückmeldet, kennzeichnen Sie diese Mitarbeiter wie folgt:

1. Schritt:Gehen Sie in den Bereich LohnabrechnungStammdatenverwaltung und wählen Sie dort den betreffenden Mitarbeiter aus.

2. Schritt:Tragen Sie im Feld Besonderheiten das Kürzel "GLA+" ein.

Auf der Meldung SOKA-Gerüst werden diese Mitarbeiter dann als "Lagerarbeiter" ausgewiesen.