Einige Hinweise vorweg
•Azubis nehmen nicht am Urlaubskassenverfahren teil und haben auch keinen Urlaubsgeldanspruch gegenüber der Malerkasse.
•Für Azubis wird kein ZVK-Beitrag abgeführt. Azubis erscheinen aus diesem Grund auch nicht in der monatlichen Bruttolohnsummenmeldung für die Malerkasse.
•Azubis sind ebenfalls per Sofortmeldung bei der Rentenversicherung anzumelden.
Wie legen Sie den Azubi in Quick-Lohn an
1. Schritt:Wählen Sie Lohnabrechnung → Stammdatenverwaltung → Mitarbeiterdaten → F7 - Neuen Mitarbeiter anlegen.
2. Schritt:Vom Programm wird die nächste freie Personalnummer vorgeschlagen. Tragen Sie das Eintrittsdatum ein und wählen Sie als Mitarbeitertyp / Hauptlohnart "Azubi /Azubi-Vergütung" und als Beschäftigungsart "Pflichtversichert in der SV". Vom Programm werden die wichtigsten Stammdatenfelder vorgegeben. Sie ergänzen die Angaben mit den persönlichen Daten des Auszubildenden.
3. Schritt:Im Teil 2 der Mitarbeiterdaten tragen Sie im Feld Teilnahme Malerkasse die "0" (Null) ein.
4. Schritt:Wechseln Sie in die Lohnerfassung und tragen Sie bei der Lohnart "Ausbildungsvergütung" das vereinbarte Entgelt in der Spalte € st.-pfl. ein.
Beim Monatsabschluss wird vom Programm die SV-Anmeldung mit dem Grund "10" erzeugt. Diese wird mit der Meldung zum Monatsende über das Meldecenter übermittelt.
Sonderfall: Der Mitarbeiter hat vor dem Ausbildungsbeginn als Aushilfe gearbeitet
Wechselt der Mitarbeiter von der gewerblichen Beschäftigung in das Ausbildungsverhältnis, sollten alle Urlaubstage gewährt worden sein!
Für Rest-Urlaubstage aus der gewerblichen Beschäftigung erfolgt mit Beginn der Ausbildungszeit keine Erstattung der Urlaubsvergütung durch die Malerkasse mehr. Sollten dennoch Urlaubstage aus der Vorbeschäftigung übrig sein, rechnen Sie diese in der Ausbildungszeit nur noch mit der Lohnart "Sonderurlaub" ab.
Beginnt das Ausbildungsverhältnis zum Monatsbeginn, verfahren Sie wie folgt:
1. Schritt:Da eine Abmeldung bei der Urlaubskasse zu erfolgen hat, ist im letzten Monat der Beschäftigung als Aushilfe der letzte Tag des Monats als Austrittsdatum (> Details) zu erfassen. Dieser Schritt ist nicht durchzuführen, wenn die Aushilfe nicht am Urlaubskassenverfahren teilgenommen hat.
2. Schritt:Wählen Sie Lohnabrechnung → Stammdatenverwaltung → Mitarbeiterdaten Teil 1. Ändern Sie die Mitarbeiterdaten wie folgt:
Mitarbeitertyp: "AZ"
Personengruppe: "102"
Beitragsgruppenschl.: "1111"
Passen Sie eventuell noch die Gefahrtarifstelle (GTS) und den Tätigkeitsschlüssel an.
3. Schritt:In Mitarbeiterdaten Teil 2
Teilnahme Malerkasse: "0"
Url-Tageanspruch/Jahr: anpassen für das Jahr (siehe F1 - Hilfe)
Die Urlaubswerte der Vormonate (Mitarbeiterdaten Teil 3) und des Vorjahres (Mitarbeiterdaten Teil 2) werden vom Programm automatisch auf Null gesetzt.
4. Schritt:Wechseln Sie in die Lohnerfassung und tragen Sie bei der Lohnart "Ausbildungsvergütung" das vereinbarte Entgelt in der Spalte € st.-pfl. ein.
Beim Monatsabschluss wird vom Programm die SV-Anmeldung mit dem Grund "10" erzeugt. Diese wird mit der Meldung zum Monatsende über das Meldecenter übermittelt.