Lehrling beendet die Ausbildung (Gerüstbau)

Einige Hinweise vorweg

Wenn der Auszubildende nach seiner Ausbildung vom Betrieb übernommen wird und seine Tätigkeit als Geselle fortführt, spricht man von einem Auslernling in Bezug auf die Abrechnung zur SOKA-GERÜSTBAU. Auslernlinge nehmen am Urlaubskassenverfahren teil.

Fall 1: Der Auszubildende wird nicht direkt im Anschluss an das Ausbildungsverhältnis übernommen.

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Fall 2:  Die Facharbeitertätigkeit beginnt innerhalb eines Monats

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Fall 3:  Das Ausbildungsverhältnis endet am letzten Tag eines Monats und die Facharbeitertätigkeit beginnt am 1. Tag des Folgemonats

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Für Fall 2 und Fall 3 gilt

Eventuelle Resturlaubsansprüche werden mit Beendigung der Ausbildung ausgezahlt.

Achtung:

Die Resturlaubstage aus der Ausbildungszeit dürfen nicht als Urlaubstage mit der Lohnart "Urlaubsentgelt" erfasst werden, da die Abrechnung nicht über die SOKA-GERÜSTBAU erfolgen darf und auch keine Erstattung gewährt wird. Verwenden Sie eine andere Lohnart, z. B. "Sonderurlaub".

Berechnung Urlaubsentgelt für den Auslernling

Das Urlaubsentgelt des Auslernlings errechnet sich aus dem Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen vor Urlaubsantritt. Das ausgezahlte Urlaubsentgelt wird von der SOKA-GERÜSTBAU erstattet.