Einige Hinweise vorweg
Wenn der Auszubildende nach seiner Ausbildung vom Betrieb übernommen wird und seine Tätigkeit als Geselle fortführt, spricht man von einem "Auslernling" in Bezug auf die Abrechnung zur SOKA-GERÜSTBAU. Auslernlinge nehmen am Urlaubskassenverfahren teil.
Fall 1: Der Auszubildende wird nicht direkt im Anschluss an das Ausbildungsverhältnis übernommen.
1. Schritt:Gehen Sie über den Pfad Lohnabrechnung → Stammdatenverwaltung → Mitarbeiterdaten. Tragen Sie in Mitarbeiterdaten Teil 1 in den Feldern Ende Beschäftigung und Ende Vers.-Pflicht den letzten Tag als Azubi ein. 2. Schritt:Erstellen Sie für die Zeit bis zum Ende der Ausbildung einen Verdienstbeleg mit (anteiliger) Ausbildungsvergütung.
Es erfolgt eine Abmeldung bei der Krankenkasse mit Grund "30".
|
Fall 2: Die Facharbeitertätigkeit beginnt innerhalb eines Monats
Ändern Sie im Abrechnungsmonat mit bestandener Prüfung die Mitarbeiterdaten wie folgt: 1. Schritt:Gehen Sie über den Pfad Lohnabrechnung → Stammdatenverwaltung → Mitarbeiterdaten. Tragen Sie in Mitarbeiterdaten Teil 1 in den Feldern Ende Beschäftigung und Ende Vers.-Pflicht den letzten Tag als Azubi ein. 2. Schritt:Für seine folgende Tätigkeit wird der bisherige Azubi unter einer neuen Personalnummer weitergeführt. Wählen Sie dazu in seinen Mitarbeiterdaten den Button F8 - neue PNr. 3. Schritt:Passen Sie die Mitarbeiterdaten Teil 1 an die neue Beschäftigung an, indem Sie folgende Stammdaten ändern: 4. Schritt:Quick-Lohn trägt die gerüstbauspezifischen Stammdaten in Mitarbeiterdaten Teil 2 größtenteils selber ein:
In diesem Monat erhält der Mitarbeiter damit 2 Verdienstbelege, zum einem anteilig die Ausbildungsvergütung und zum anderen den anteiligen Stundenlohn oder das anteilige Gehalt. Das Programm erzeugt eine SV-Abmeldung mit Grund "33" zum letzten Tag des Ausbildungsverhältnisses sowie eine Anmeldung mit Grund "13" zum ersten Tag der Facharbeitertätigkeit. Melden Sie den Mitarbeiter direkt im Online-Portal der SOKA-GERÜSTBAU als Arbeitnehmer an.
|
Fall 3: Das Ausbildungsverhältnis endet am letzten Tag eines Monats und die Facharbeitertätigkeit beginnt am 1. Tag des Folgemonats
Im letzten Monat als Azubi - mit Bestehen der Prüfung - ändern Sie die Mitarbeiterdaten wie folgt: 1. Schritt:Gehen Sie über den Pfad Lohnabrechnung → Stammdatenverwaltung → Mitarbeiterdaten. Tragen Sie in Mitarbeiterdaten Teil 1 in den Feldern Ende Beschäftigung und Ende Vers.-Pflicht den letzten Tag als Azubi ein. 2. Schritt:Tragen Sie unter Lohnabrechnung → Stammdatenverwaltung → Mitarbeiterdaten Teil 2 im Feld Besonderheiten das Kürzel "GM33" ein. 3. Schritt:Erstellen Sie für die Zeit bis zum Ende der Ausbildung einen Verdienstbeleg mit der Lohnart "Ausbildungsvergütung".
Das Programm erzeugt eine SV-Abmeldung mit Grund "33" (nicht mit Grund "30"). Wenn Sie den Austritt für den Azubi im Vormonat vergessen haben, dann holen Sie diese Schritte per Korrektur (> Austritt im Vormonat vergessen) nach.
Im Folgemonat - dem ersten Monat als Geselle - fahren Sie mit diesen Schritten fort: 4. Schritt:Aktivieren Sie den Mitarbeiter unter Lohnabrechnung → Stammdatenverwaltung → Mitarbeiterdaten → F6 - Ausgetretene Mitarbeiter anzeigen → Enter - Einlesen (> Mitarbeitereintritt erneut). Quick-Lohn fragt Sie, ob die Daten wieder eingelesen werden sollen. Antworten Sie mit "Ja". 5. Schritt:Passen Sie die Mitarbeiterdaten Teil 1 an die neue Beschäftigung an, indem Sie folgende Stammdaten ändern: 6. Schritt:Quick-Lohn trägt die gerüstbauspezifischen Stammdaten in Mitarbeiterdaten Teil 2 größtenteils selber ein: 7. Schritt:Tragen Sie unter Lohnabrechnung → Stammdatenverwaltung → Mitarbeiterdaten Teil 2 im Feld Besonderheiten das Kürzel "GM13" ein.
Das Programm erzeugt eine SV-Anmeldung mit Grund "13" zum ersten Tag des aktuellen Monats. Melden Sie den Mitarbeiter direkt im Online-Portal der SOKA-GERÜSTBAU als Arbeitnehmer an.
|
Für Fall 2 und Fall 3 gilt
Eventuelle Resturlaubsansprüche werden mit Beendigung der Ausbildung ausgezahlt.
Achtung:
Die Resturlaubstage aus der Ausbildungszeit dürfen nicht als Urlaubstage mit der Lohnart "Urlaubsentgelt" erfasst werden, da die Abrechnung nicht über die SOKA-GERÜSTBAU erfolgen darf und auch keine Erstattung gewährt wird. Verwenden Sie eine andere Lohnart, z. B. "Sonderurlaub".
Berechnung Urlaubsentgelt für den Auslernling
Das Urlaubsentgelt des Auslernlings errechnet sich aus dem Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen vor Urlaubsantritt. Das ausgezahlte Urlaubsentgelt wird von der SOKA-GERÜSTBAU erstattet.