Einige Hinweise vorweg
Wenn der Auszubildende nach seiner Ausbildung vom Betrieb übernommen wird und seine Tätigkeit als Geselle fortführt, spricht man von einem Auslernling in Bezug auf die Abrechnung zur SOKA-Gerüst. Auslernlinge nehmen am Urlaubskassenverfahren teil.
Fall 1: Der Auszubildende wird nicht direkt im Anschluss an das Ausbildungsverhältnis übernommen.
1. Schritt:Gehen Sie über den Pfad Lohnabrechnung → Stammdatenverwaltung → Mitarbeiterdaten. Tragen Sie in Mitarbeiterdaten Teil 1 bei Ende Beschäftigung und Ende Vers.-Pflicht den letzten Tag als Azubi ein. 2. Schritt:Sie erstellen für die Zeit bis zum Ende der Ausbildung einen Verdienstbeleg mit (anteiliger) Ausbildungsvergütung. Es erfolgt eine Abmeldung bei der Krankenkasse mit Grund 30.
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Fall 2: Die Facharbeitertätigkeit beginnt innerhalb eines Monats
Ändern Sie im Abrechnungsmonat mit bestandener Prüfung die Mitarbeiterdaten wie folgt: 1. Schritt:Gehen Sie über den Pfad Lohnabrechnung → Stammdatenverwaltung → Mitarbeiterdaten. Tragen Sie in Mitarbeiterdaten Teil 1 bei Ende Beschäftigung und Ende Vers.-Pflicht den letzten Tag als Azubi ein. 2. Schritt:Für seine folgende Tätigkeit wird der bisherige Azubi unter einer neuen Personalnummer weitergeführt. Wählen Sie dazu in seinen Mitarbeiterdaten die F8-Funktion Neue Personalnummer. 3. Schritt:Passen Sie die Mitarbeiterdaten an die neue Beschäftigung an, indem Sie folgende Stammdaten ändern: 4. Schritt:Quick-Lohn trägt die gerüstbauspezifischen Stammdaten größtenteils selber ein: In diesem Monat erhält der Mitarbeiter damit 2 Verdienstbelege, jeweils anteilig die Ausbildungsvergütung bzw. Stundenlohn oder Gehalt. Bei SOKA-Gerüst wird der Mitarbeiter als gewerblicher Arbeitnehmer angemeldet.
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Fall 3: Das Ausbildungsverhältnis endet am letzten eines Monats und die Facharbeitertätigkeit beginnt am 1. des Folgemonats
Im letzten Monat als Azubi - mit bestehen der Prüfung ändern Sie die Mitarbeiterdaten wie folgt: 1. Schritt:Gehen Sie über den Pfad Lohnabrechnung → Stammdatenverwaltung → Mitarbeiterdaten. Tragen Sie in Mitarbeiterdaten Teil 1 bei Ende Beschäftigung und Ende Vers.-Pflicht den letzten Tag als Azubi ein. 2. Schritt:Tragen Sie in Mitarbeiterdaten Teil 2 im Feld Besonderheiten das "GM33" ein. 3. Schritt:Sie erstellen für die Zeit bis zum Ende der Ausbildung einen Verdienstbeleg mit (anteiliger) Ausbildungsvergütung. Wenn Sie den Austritt für den Azubi im Vormonat vergessen haben, dann holen Sie diese Schritte per Korrektur (> Austritt im Vormonat vergessen) nach. Das Programm erzeugt eine SV-Abmeldung mit Grund 33 (nicht mit Grund 30).
Im Folgemonat - der erste Monat als Geselle fahren Sie wie mit diesen Schritten fort: 4. Schritt:Aktivieren Sie den Mitarbeiter in der Stammdatenverwaltung / Mitarbeiterdaten (> Mitarbeitereintritt erneut). Quick-Lohn fragt Sie, ob die Daten wieder eingelesen werden sollen, antworten Sie mit Ja. 5. Schritt:Passen Sie die Mitarbeiterdaten an die neue Beschäftigung an, indem Sie folgende Stammdaten ändern: 6. Schritt:Quick-Lohn trägt die gerüstbauspezifischen Stammdaten größtenteils selber ein: 7. Schritt:Tragen Sie in Mitarbeiterdaten Teil 2 im Feld Besonderheiten "GM13" ein. Das Programm erzeugt eine SV-Anmeldung Grund 13 zum ersten Tag des aktuellen Monats. Bei SOKA-Gerüst wird der Mitarbeiter als gewerblicher Arbeiter angemeldet.
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Für Fall 2 und Fall 3 gilt
Eventuelle Resturlaubsansprüche werden mit Beendigung der Ausbildung ausgezahlt.
Achtung:
Die Resturlaubstage aus seiner Ausbildungszeit dürfen nicht als Urlaubstage mit der Lohnart Urlaubsentgelt erfasst werden, da die Abrechnung nicht über Soka-Gerüst erfolgen darf und auch keine Erstattung erfolgt. Verwenden Sie eine andere Lohnart, z. B. Sonderurlaub.
Berechnung Urlaubsentgelt Auslernling
Das Urlaubsentgelt des Auslernling bemisst sich aus dem Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen vor Urlaubsantritt. Das ausgezahlte Urlaubsentgelt wird von der SOKA-Gerüst erstattet.