Einige Hinweise vorweg
Im Jahr des Auslernens erfolgt noch keine Teilnahme am "normalen" SOKA-BAU-Verfahren. Folgende Unterschiede gibt es:
•Der Arbeitgeber zahlt die Umlage wie für alle anderen auch.
•Bei Urlaub wird ein Durchschnittslohn gezahlt.
•Die Erstattung des Urlaubsgeldes durch SOKA-BAU erfolgt für alle gewährten Urlaubstage; auch für Resturlaubstage aus Azubi-Zeit. (Obwohl dort keine Umlage gezahlt wurde.)
•Mit Beginn des Folgejahres wird der Restanspruch auf Urlaubstage und Urlaubsgeld an SOKA-BAU gemeldet werden (Datensatz RAMEL).
Fall 1: Der Auszubildende wird nicht direkt im Anschluss an das Ausbildungsverhältnis übernommen.
1. Schritt:Gehen Sie über den Pfad Lohnabrechnung → Stammdatenverwaltung → Mitarbeiterdaten. Tragen Sie in Mitarbeiterdaten Teil 1 bei Ende Beschäftigung und Ende Vers.-Pflicht den letzten Tag als Azubi ein. 2. Schritt:In Mitarbeiterdaten Teil 2 tragen Sie im Feld Besonderheiten entweder "M52" (Prüfung bestanden) oder "M51" (Abbruch der Lehre) ein. Das Programm wird darauf hinweisen, wenn ein solcher Eintrag fehlt. 3. Schritt:Außerdem muss im Feld Url. gew. Auslernling (direkt unter Besonderheiten) eingetragen werden, wie viele Urlaubstage aus dem Jahresurlaub des aktuellen Jahres bereits gewährt wurden. Resturlaubstage aus dem Vorjahr dürfen nicht berücksichtigt werden. 4. Schritt:Sie erstellen für die Zeit bis zum Ende der Ausbildung einen Verdienstbeleg mit (anteiliger) Ausbildungsvergütung. Es erfolgt eine Abmeldung bei der Krankenkasse mit Grund 30 und eine Abmeldung bei SOKA-BAU. Wird eine Betriebsumwandlung durchgeführt und der Azubi nahtlos übernommen oder setzt er die Lehre bei einem anderen Betrieb fort, ist der Grund M51 zu melden. Der neue Betrieb muss einen neuen Ausbildungsvertrag bei SOKA-BAU einliefern. Wir empfehlen in einem solchen Fall ein Telefonat mit SOKA-BAU, um Missverständnisse zu vermeiden.
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Fall 2: Die Facharbeitertätigkeit beginnt innerhalb eines Monats
Ändern Sie im Abrechnungsmonat mit bestandener Prüfung die Mitarbeiterdaten wie folgt: 1. Schritt:Gehen Sie über den Pfad Lohnabrechnung → Stammdatenverwaltung → Mitarbeiterdaten. Tragen Sie in Mitarbeiterdaten Teil 1 bei Ende Beschäftigung und Ende Vers.-Pflicht den letzten Tag als Azubi ein. 2. Schritt:In Mitarbeiterdaten Teil 2 tragen Sie im Feld Besonderheiten entweder "M52" (Prüfung bestanden) oder "M51" (Abbruch der Lehre) ein. Das Programm wird darauf hinweisen, wenn ein solcher Eintrag fehlt. 3. Schritt:Außerdem muss im Feld Url. gew. Auslernling (direkt unter Besonderheiten) eingetragen werden, wie viele Urlaubstage aus dem Jahresurlaub des aktuellen Jahres bereits gewährt wurden. Resturlaubstage aus dem Vorjahr dürfen nicht berücksichtigt werden. 4. Schritt:Für seine folgende Tätigkeit wird der bisherige Azubi unter einer neuen Personalnummer weitergeführt. Wählen Sie dazu in seinen Mitarbeiterdaten die F8-Funktion Neue Personalnummer. 5. Schritt:Passen Sie die Mitarbeiterdaten an die neue Beschäftigung an, indem Sie folgende Stammdaten ändern: 6. Schritt:Quick-Lohn trägt die bauspezifischen Stammdaten größtenteils selber ein: In diesem Monat erhält der Mitarbeiter damit 2 Verdienstbelege, jeweils anteilig die Ausbildungsvergütung bzw. Stundenlohn oder Gehalt. Bei SOKA-BAU wird der Mitarbeiter als Azubi abgemeldet und als gewerblicher Arbeitnehmer bzw. Angestellter angemeldet.
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Fall 3: Das Ausbildungsverhältnis endet am letzten eines Monats und die Facharbeitertätigkeit beginnt am 1. des Folgemonats
Im letzten Monat als Azubi - mit bestehen der Prüfung ändern Sie die Mitarbeiterdaten wie folgt: 1. Schritt:Gehen Sie über den Pfad Lohnabrechnung → Stammdatenverwaltung → Mitarbeiterdaten. Tragen Sie in Mitarbeiterdaten Teil 1 bei Ende Beschäftigung und Ende Vers.-Pflicht den letzten Tag als Azubi ein. 2. Schritt:In Mitarbeiterdaten Teil 2 tragen Sie im Feld Besonderheiten entweder "M52" (Prüfung bestanden) oder "M51" (Abbruch der Lehre) ein. Das Programm wird darauf hinweisen, wenn ein solcher Eintrag fehlt. 3. Schritt:Zusätzlich zum Eintrag M51 bzw. M52 tragen Sie im Feld Besonderheiten mit Leerzeichen getrennt das "GM33" ein. 4. Schritt:Außerdem muss im Feld Url. gew. Auslernling (direkt unter Besonderheiten) eingetragen werden, wie viele Urlaubstage aus dem Jahresurlaub des aktuellen Jahres bereits gewährt wurden. Resturlaubstage aus dem Vorjahr dürfen nicht berücksichtigt werden. 5. Schritt:Sie erstellen einen letzten Verdienstbeleg mit Ausbildungsvergütung. Wenn Sie den Austritt für den Azubi im Vormonat vergessen haben, dann holen Sie diese Schritte per Korrektur (> Austritt im Vormonat vergessen) nach. Das Programm erzeugt eine SV-Abmeldung mit Grund 33 (nicht mit Grund 30). Bei SOKA-BAU wird der Mitarbeiter als Azubi abgemeldet.
Im Folgemonat - der erste Monat als Geselle fahren Sie wie mit diesen Schritten fort: 6. Schritt:Aktivieren Sie den Mitarbeiter in der Stammdatenverwaltung / Mitarbeiterdaten (> Mitarbeitereintritt erneut). Quick-Lohn fragt Sie, ob die Daten wieder eingelesen werden sollen, antworten Sie mit Ja. 7. Schritt:Passen Sie die Mitarbeiterdaten an die neue Beschäftigung an, indem Sie folgende Stammdaten ändern: 8. Schritt:Quick-Lohn trägt die bauspezifischen Stammdaten größtenteils selber ein: Das Programm erzeugt eine SV-Anmeldung Grund 13 zum ersten Tag des aktuellen Monats. Bei SOKA-BAU wird der Mitarbeiter angemeldet.
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Für die Fälle 2 und 3 gilt:
Urlaubsentgelt im Auslernjahr und Folgejahr
Der Stundensatz für Urlaubsentgelt gewerblicher Auslernlinge wird lt. § 8 BRTV Absatz 10.2 ermittelt. SOKA-BAU erstattet die Vergütung für den Urlaub sowohl aus der Lehrlingszeit als auch aus der Facharbeiterzeit. Es werden keine Urlaubsgeldansprüche erworben, eventuelle Resturlaubstage werden ins Folgejahr übertragen.
Beispiel für die Ermittlung Urlaubsentgelt Auslernling und den Resturlaubsgeldanspruchs:
Ein Auslernling hat im ganzen Jahr 30 Tage Urlaubsanspruch erworben und davon 21 Tage Urlaub genommen. Es verbleiben 9 Tage Url-Tageanspruch VJ. In den letzten 13 Wochen vor dem 31. Dezember wurde ein Bruttolohn von 6.071,21 € erzielt. In diesem Zeitraum sind 62 Arbeitstage angefallen.
6071,21 € : 62 Arbeitstage = 97,92 € je Tag
Tagessatz 97,92 € x 9 Tage = 881,28 € Urlaubsentgelt
Urlaubsentgelt 881,28 + 25% zusätzliches Urlaubsgeld = 1101,60 € Url-Geldanspruch VJ
Im Januar des Folgejahres setzt Quick-Lohn für gewerbliche Auslernlinge das Feld Url-Geldanspruch in % in Mitarbeiterdaten 2 auf z.Zt. in 2024 "14,25". Den bisherigen Eintrag ALI in den Besonderheiten ändert Quick-Lohn in ELI. Der Url-Geldanspruch VJ ist laut Tarifvertrag von Ihnen zu ermitteln und einzutragen. Die Basis hierfür ist der Durchschnittslohn der letzten 13 Wochen (siehe Beispiel für die Ermittlung Urlaubsentgelt Auslernling).
Im Feld Url-Tageanspruch VJ überprüfen Sie die Resturlaubstage aus dem Vorjahr.
Das Programm erzeugt einen Datensatz RAMEL (wegen der Besonderheit ELI), mit dem die Resturlaubsansprüche an SOKA-BAU gemeldet werden. Arbeiten Sie ohne Datenübertragung, muss der entsprechende Meldeschein ausgefüllt werden.
Tipp: Damit Sie die Änderungen im Januar nicht vergessen, können Sie sich in der Lohnerfassung über F9 - Notiz einen Hinweis hinterlegen, der so lange angezeigt wird, bis Sie ihn löschen.
Wenn Sie einen gewerblichen Mitarbeiter im Auslernjahr nicht direkt im Anschluss an die Gesellenprüfung einstellen bzw. die Ausbildung in einem anderen Betrieb erfolgte, lesen Sie bitte > Auslernling einstellen.