Lehrling beendet die Ausbildung (Bauhauptgewerbe)

Einige Hinweise vorweg

Im Jahr des Auslernens erfolgt noch keine Teilnahme am "normalen" SOKA-BAU-Verfahren. Folgende Unterschiede gibt es:

Der Arbeitgeber zahlt die Umlage wie für alle anderen auch.

Bei Urlaub wird ein Durchschnittslohn gezahlt.

Die Erstattung des Urlaubsgeldes durch SOKA-BAU erfolgt für alle gewährten Urlaubstage; auch für Resturlaubstage aus Azubi-Zeit. (Obwohl dort keine Umlage gezahlt wurde.)

Mit Beginn des Folgejahres wird der Restanspruch auf Urlaubstage und Urlaubsgeld an SOKA-BAU gemeldet werden (Datensatz RAMEL).

Fall 1: Der Auszubildende wird nicht direkt im Anschluss an das Ausbildungsverhältnis übernommen.

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Fall 2: Die Facharbeitertätigkeit beginnt innerhalb eines Monats

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Fall 3: Das Ausbildungsverhältnis endet am letzten eines Monats und die Facharbeitertätigkeit beginnt am 1. des Folgemonats

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Für die Fälle 2 und 3 gilt:

Urlaubsentgelt im Auslernjahr und Folgejahr

Der Stundensatz für Urlaubsentgelt gewerblicher Auslernlinge wird lt. § 8 BRTV Absatz 10.2 ermittelt. SOKA-BAU erstattet die Vergütung für den Urlaub sowohl aus der Lehrlingszeit als auch aus der Facharbeiterzeit. Es werden keine Urlaubsgeldansprüche erworben, eventuelle Resturlaubstage werden ins Folgejahr übertragen.

Beispiel für die Ermittlung Urlaubsentgelt Auslernling und den Resturlaubsgeldanspruchs:
Ein Auslernling hat im ganzen Jahr 30 Tage Urlaubsanspruch erworben und davon 21 Tage Urlaub genommen. Es verbleiben 9 Tage Url-Tageanspruch VJ. In den letzten 13 Wochen vor dem 31. Dezember wurde ein Bruttolohn von 6.071,21 € erzielt. In diesem Zeitraum sind 62 Arbeitstage angefallen.

6071,21 € : 62 Arbeitstage = 97,92 € je Tag
Tagessatz 97,92 € x 9 Tage = 881,28 € Urlaubsentgelt
Urlaubsentgelt 881,28 + 25% zusätzliches Urlaubsgeld = 1101,60 € Url-Geldanspruch VJ

Im Januar des Folgejahres setzt Quick-Lohn für gewerbliche Auslernlinge das Feld Url-Geldanspruch in % in Mitarbeiterdaten 2 auf z.Zt. in 2024 "14,25".  Den bisherigen Eintrag ALI in den Besonderheiten ändert Quick-Lohn in ELI. Der Url-Geldanspruch VJ ist laut Tarifvertrag von Ihnen zu ermitteln und einzutragen. Die Basis hierfür ist der Durchschnittslohn der letzten 13 Wochen (siehe Beispiel für die Ermittlung Urlaubsentgelt Auslernling).

Im Feld Url-Tageanspruch VJ überprüfen Sie die Resturlaubstage aus dem Vorjahr.

Das Programm erzeugt einen Datensatz RAMEL (wegen der Besonderheit ELI), mit dem die Resturlaubsansprüche an SOKA-BAU gemeldet werden. Arbeiten Sie ohne Datenübertragung, muss der entsprechende Meldeschein ausgefüllt werden.

Tipp: Damit Sie die Änderungen im Januar nicht vergessen, können Sie sich in der Lohnerfassung über F9 - Notiz einen Hinweis hinterlegen, der so lange angezeigt wird, bis Sie ihn löschen.

Wenn Sie einen gewerblichen Mitarbeiter im Auslernjahr nicht direkt im Anschluss an die Gesellenprüfung einstellen bzw. die Ausbildung in einem anderen Betrieb erfolgte, lesen Sie bitte > Auslernling einstellen.