Einige Hinweise vorweg
Auszubildende im Auslernjahr werden bei der SOKA-BAU noch nicht wie reguläre Arbeitnehmer behandelt. Es gibt spezielle Regelungen für die Urlaubsvergütung und die Meldung von Urlaubsrestansprüchen.
•Umlagezahlung: Der Arbeitgeber zahlt die Umlage wie für alle anderen Beschäftigten.
•Urlaubsentgelt: Während des Urlaubs wird ein Durchschnittslohn gezahlt.
•Urlaubsgelderstattung: Die SOKA-BAU erstattet das Urlaubsgeld für alle gewährten Urlaubstage, einschließlich Resturlaubstage aus der Ausbildungszeit (obwohl dafür keine Umlage gezahlt wurde).
•Restansprüche: Zu Beginn des Folgejahres werden die Restansprüche auf Urlaubstage und Urlaubsgeld an die SOKA-BAU gemeldet (Datensatz "RAMEL").
Lehrling beendet die Ausbildung im eigenen Betrieb und wird übernommen
1.Fall 1: Der Auszubildende wird nicht direkt im Anschluss an das Ausbildungsverhältnis übernommen.
1. Schritt:Gehen Sie über den Pfad Lohnabrechnung → Stammdatenverwaltung → Mitarbeiterdaten. Tragen Sie in Mitarbeiterdaten Teil 1 in den Feldern Ende Beschäftigung und Ende Vers.-Pflicht den letzten Tag als Azubi ein. 2. Schritt:In Mitarbeiterdaten Teil 2 tragen Sie im Feld Besonderheiten entweder "M52" (Prüfung bestanden) oder "M51" (Abbruch der Lehre) ein. Das Programm wird darauf hinweisen, wenn ein solcher Eintrag fehlt. 3. Schritt:Außerdem tragen Sie im Feld Url. gew. Auslernling (direkt unter Besonderheiten) ein, wie viele Urlaubstage aus dem Jahresurlaub des aktuellen Jahres bereits gewährt wurden. Resturlaubstage aus dem Vorjahr dürfen nicht berücksichtigt werden. 4. Schritt:Sie erstellen für die Zeit bis zum Ende der Ausbildung einen Verdienstbeleg mit (anteiliger) Ausbildungsvergütung. Es erfolgt eine Abmeldung bei der Krankenkasse mit Grund "30" und eine Abmeldung bei der SOKA-BAU. Wird der Azubi nahtlos übernommen oder setzt er seine Ausbildung in einem anderen Betrieb fort, ist die Besonderheit "M51" einzutragen. Der neue Betrieb muss einen neuen Ausbildungsvertrag bei der SOKA-BAU einliefern. Wir empfehlen in einem solchen Fall eine Abstimmung mit der SOKA-BAU, um Missverständnisse zu vermeiden.
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Fall 2: Die Facharbeitertätigkeit beginnt innerhalb eines Monats
Ändern Sie im Abrechnungsmonat mit bestandener Prüfung die Mitarbeiterdaten wie folgt: 1. Schritt:Gehen Sie über den Pfad Lohnabrechnung → Stammdatenverwaltung → Mitarbeiterdaten. Tragen Sie in Mitarbeiterdaten Teil 1 in den Feldern Ende Beschäftigung und Ende Vers.-Pflicht den letzten Tag als Azubi ein. 2. Schritt:In Mitarbeiterdaten Teil 2 tragen Sie im Feld Besonderheiten entweder "M52" (Prüfung bestanden) oder "M51" (Abbruch der Lehre) ein. Das Programm wird darauf hinweisen, wenn ein solcher Eintrag fehlt. 3. Schritt:Außerdem tragen Sie im Feld Url. gew. Auslernling (direkt unter Besonderheiten) ein, wie viele Urlaubstage aus dem Jahresurlaub des aktuellen Jahres bereits gewährt wurden. Resturlaubstage aus dem Vorjahr dürfen nicht berücksichtigt werden. 4. Schritt:Für seine folgende Tätigkeit wird der bisherige Azubi unter einer neuen Personalnummer weitergeführt. Klicken Sie dazu in seinen Mitarbeiterdaten Teil 1 unten auf die Schaltfläche F8 - neue PNr. 5. Schritt:Aktualisieren Sie die folgenden Felder in Mitarbeiterdaten Teil 1: 6. Schritt:Quick-Lohn trägt die bauspezifischen Stammdaten größtenteils selbst ein:
In diesem Monat erhält der Mitarbeiter damit 2 Verdienstbelege, zum einen anteilig die Ausbildungsvergütung und zum anderen anteilig Stundenlohn oder Gehalt. Das Programm erzeugt eine SV-Anmeldung mit Grund "13" zum ersten Tag der Facharbeitertätigkeit sowie eine Abmeldung mit Grund "33" zum letzten Tag des Ausbildungsverhältnisses. Bei der SOKA-BAU wird der Mitarbeiter als Auszubildender abgemeldet und als gewerblicher Arbeitnehmer bzw. Angestellter angemeldet.
Ermittlung Urlaubsentgelt im Auslernjahr Der Stundensatz für das Urlaubsentgelt gewerblicher Auslernlinge wird lt. § 8 BRTV Absatz 10.2 ermittelt. Dies ist eine recht umständliche Variante. Wir empfehlen Ihnen, mit der vereinfachten Methode - dem aktuellen Stundenlohn abzurechnen. Die SOKA-BAU erstattet die Vergütung für den Urlaub des aktuellen Jahres und das auch für den Resturlaub aus der Ausbildungszeit. •Im Feld Url-Tageanspruch VJ tragen Sie den Restanspruch ein. Die Ermittlung des Resturlaubstage erfolgt nur aus dem Anspruch des aktuellen Jahres mit 30 Tagen (Vollzeit) abzüglich der bereits gewährten Urlaubstage aus dem aktuellen Jahr. Der Urlaub des Vorjahres darf hierbei nicht mehr berücksichtigt werden.
Im Januar des Folgejahres: •Setzt Quick-Lohn für gewerbliche Auslernlinge den Eintrag im Feld Url-Geldanspruch in % in Mitarbeiterdaten Teil 2 auf den Wert "14.25" (2025). •Im Feld Url-Tageanspruch VJ überprüfen Sie die Resturlaubstage aus dem Vorjahr. Resturlaubstage aus dem Vorvorjahr dürfen nicht berücksichtigt werden. •Im Feld Url-Geld (Brutto+Kug) VJ tragen Sie den ermittelten Gesamtwert für das Urlaubsgeld ein. •Das Programm ändert in Mitarbeiterdaten Teil 2 im Feld Besonderheiten automatisch den bisherigen Eintrag "ALI" in "ELI" und erzeugt einen Datensatz "RAMEL", mit dem die Resturlaubsansprüche an die SOKA-BAU gemeldet werden. Arbeiten Sie ohne Datenübertragung, muss der entsprechende Meldeschein ausgefüllt werden.
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Fall 3: Das Ausbildungsverhältnis endet am letzten eines Monats und die Facharbeitertätigkeit beginnt am 1. des Folgemonats
Im letzten Monat als Azubi - mit Bestehen der Prüfung - ändern Sie die Mitarbeiterdaten wie folgt: 1. Schritt:Gehen Sie über den Pfad Lohnabrechnung → Stammdatenverwaltung → Mitarbeiterdaten. Tragen Sie in Mitarbeiterdaten Teil 1 in den Feldern Ende Beschäftigung und Ende Vers.-Pflicht den letzten Tag als Azubi ein. 2. Schritt:In Mitarbeiterdaten Teil 2 tragen Sie im Feld Besonderheiten entweder "M52" (Prüfung bestanden) oder "M51" (Abbruch der Lehre) ein. Das Programm wird darauf hinweisen, wenn ein solcher Eintrag fehlt. 3. Schritt:Zusätzlich zum Eintrag "M51" bzw. "M52" tragen Sie im Feld Besonderheiten mit Leerzeichen getrennt das Kürzel "GM33" ein. 4. Schritt:Außerdem tragen Sie im Feld Url. gew. Auslernling (direkt unter Besonderheiten) ein, wie viele Urlaubstage aus dem Jahresurlaub des aktuellen Jahres bereits gewährt wurden. Resturlaubstage aus dem Vorjahr dürfen nicht berücksichtigt werden. 5. Schritt:Sie erstellen einen letzten Verdienstbeleg mit Ausbildungsvergütung.
Das Programm erzeugt eine SV-Abmeldung mit Grund "33" (nicht mit Grund "30"). Bei der SOKA-BAU wird der Mitarbeiter als Auszubildender abgemeldet. Wenn Sie den Austritt für den Azubi im Vormonat vergessen haben, dann holen Sie diese Schritte per Korrektur (> Austritt im Vormonat vergessen) nach.
Im Folgemonat - dem ersten Monat als Geselle - fahren Sie mit diesen Schritten fort: 6. Schritt:Aktivieren Sie den Mitarbeiter unter Lohnabrechnung → Stammdatenverwaltung → Mitarbeiterdaten → F6 - Ausgetretene Mitarbeiter anzeigen → Enter - Einlesen (> Mitarbeitereintritt erneut). Quick-Lohn fragt Sie, ob die Daten wieder eingelesen werden sollen, antworten Sie mit "Ja". 7. Schritt:Aktualisieren Sie die folgenden Felder in Mitarbeiterdaten Teil 1: 8. Schritt:Quick-Lohn trägt die bauspezifischen Stammdaten größtenteils selbst ein:
Das Programm erzeugt eine SV-Anmeldung mit Grund "13" zum ersten Tag des aktuellen Monats. Bei der SOKA-BAU wird der Mitarbeiter angemeldet.
Ermittlung Urlaubsentgelt im Auslernjahr Der Stundensatz für das Urlaubsentgelt gewerblicher Auslernlinge wird lt. § 8 BRTV Absatz 10.2 ermittelt. Dies ist eine recht umständliche Variante. Wir empfehlen Ihnen, mit der vereinfachten Methode - dem aktuellen Stundenlohn abzurechnen. Die SOKA-BAU erstattet die Vergütung für den Urlaub des aktuellen Jahres und das auch für den Resturlaub aus der Ausbildungszeit. •Im Feld Url-Tageanspruch VJ tragen Sie den Restanspruch ein. Die Ermittlung des Resturlaubstage erfolgt nur aus dem Anspruch des aktuellen Jahres mit 30 Tagen (Vollzeit) abzüglich der bereits gewährten Urlaubstage aus dem aktuellen Jahr. Der Urlaub des Vorjahres darf hierbei nicht mehr berücksichtigt werden.
Im Januar des Folgejahres: •Setzt Quick-Lohn für gewerbliche Auslernlinge den Eintrag im Feld Url-Geldanspruch in % in Mitarbeiterdaten Teil 2 auf den Wert "14.25" (2025). •Im Feld Url-Tageanspruch VJ überprüfen Sie die Resturlaubstage aus dem Vorjahr. Resturlaubstage aus dem Vorvorjahr dürfen nicht berücksichtigt werden. •Im Feld Url-Geld (Brutto+Kug) VJ tragen Sie den ermittelten Gesamtwert für das Urlaubsgeld ein. •Das Programm ändert in Mitarbeiterdaten Teil 2 im Feld Besonderheiten automatisch den bisherigen Eintrag "ALI" in "ELI" und erzeugt einen Datensatz "RAMEL", mit dem die Resturlaubsansprüche an die SOKA-BAU gemeldet werden. Arbeiten Sie ohne Datenübertragung, muss der entsprechende Meldeschein ausgefüllt werden.
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Auslernling aus einem anderen Betrieb wird übernommen
Ein Mitarbeiter, der im aktuellen oder im vorangegangenen Kalenderjahr seine Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, wird als "Auslernling" bezeichnet. Diese Bezeichnung findet Anwendung, um den Übergang von der Ausbildung in die reguläre Beschäftigung zu kennzeichnen.
1. Fall: Die Einstellung des Auslernlings erfolgt im Auslernjahr
Wird der Auszubildende nicht übernommen, aber später im Jahr als Facharbeiter eingestellt oder beginnt ein Auslernling aus einem anderen Betrieb, verfahren Sie wie bei einer Neueinstellung mit folgenden Besonderheiten: Ergänzen Sie unter Lohnabrechnung → Stammdatenverwaltung → Mitarbeiterdaten Teil 2: •Im Feld Url-Geldanspruch in %: "0" •Im Feld Ersteintrittsdatum: tragen Sie den Beginn der Beschäftigung ein •Im Feld Besonderheiten: "ALI" (als Kennung für Auslernling)
Ermittlung Urlaubsentgelt im Auslernjahr Der Stundensatz für das Urlaubsentgelt gewerblicher Auslernlinge wird lt. § 8 BRTV Absatz 10.2 ermittelt. Dies ist eine recht umständliche Variante. Wir empfehlen Ihnen, mit der vereinfachten Methode - dem aktuellen Stundenlohn abzurechnen. Die SOKA-BAU erstattet die Vergütung für den Urlaub des aktuellen Jahres und das auch für den Resturlaub aus der Ausbildungszeit. •Im Feld Url-Tageanspruch VJ tragen Sie den Restanspruch ein. Die Ermittlung des Resturlaubstage erfolgt nur aus dem Anspruch des aktuellen Jahres mit 30 Tagen (Vollzeit) abzüglich der bereits gewährten Urlaubstage aus dem aktuellen Jahr. Der Urlaub des Vorjahres darf hierbei nicht mehr berücksichtigt werden.
Im Januar des Folgejahres: •Setzt Quick-Lohn für gewerbliche Auslernlinge den Eintrag im Feld Url-Geldanspruch in % in Mitarbeiterdaten Teil 2 auf den Wert "14.25" (2025). •Im Feld Url-Tageanspruch VJ überprüfen Sie die Resturlaubstage aus dem Vorjahr. Resturlaubstage aus dem Vorvorjahr dürfen nicht berücksichtigt werden. •Im Feld Url-Geld (Brutto+Kug) VJ tragen Sie den ermittelten Gesamtwert für das Urlaubsgeld ein. •Das Programm ändert in Mitarbeiterdaten Teil 2 im Feld Besonderheiten automatisch den bisherigen Eintrag "ALI" in "ELI" und erzeugt einen Datensatz "RAMEL", mit dem die Resturlaubsansprüche an die SOKA-BAU gemeldet werden. Arbeiten Sie ohne Datenübertragung, muss der entsprechende Meldeschein ausgefüllt werden.
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2. Fall: Die Einstellung des Auslernlings erfolgt im Folgejahr bis einschließlich 1. Juli. Im aktuellen Jahr bestand bisher noch kein Arbeitsverhältnis in einem Baubetrieb.
Die Urlaubsansprüche aus dem Auslernjahr sind nicht verfallen. Ergänzen Sie unter Lohnabrechnung → Stammdatenverwaltung → Mitarbeiterdaten Teil 2: •Im Feld Url-Geldanspruch in %: tragen Sie den aktuell gültigen Satz ein, z. Z. "14.25" (2025) •Im Feld Ersteintrittsdatum: tragen Sie den Beginn der Beschäftigung ein. •Im Feld Besonderheiten: "ELI" (als Kennung für Ende Auslernjahr) •Im Feld Url-Tageanspruch VJ: tragen Sie die Resturlaubstage aus dem Auslernjahr ein •Im Feld Url-Geld (Brutto+Kug) VJ: tragen Sie den lt. Tarifvertrag ermittelten Urlaubsgeldanspruch aus dem Auslernjahr ein Das Programm erzeugt im ersten Monat einen Datensatz "RAMEL", mit dem die Resturlaubsansprüche an die SOKA-BAU gemeldet werden. Arbeiten Sie ohne Datenübertragung, muss der entsprechende Meldeschein ausgefüllt werden.
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3. Fall: Die Einstellung des Auslernlings erfolgt im Folgejahr nach dem 1. Juli
Eventuelle Urlaubsansprüche aus dem Auslernjahr sind verfallen. Die Einstellung erfolgt ohne Besonderheiten wie bei einem Mitarbeiter, der noch nie im Baugewerbe gearbeitet hat.