Lehrling beendet die Ausbildung (Dachdeckergewerbe)

 

Der Lehrling wird auch als Facharbeiter unter gleicher Personalnummer weitergeführt.

 

Fall 1: Der Auszubildende wird nicht direkt im Anschluss an das Ausbildungsverhältnis übernommen.

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Fall 2: Die Facharbeitertätigkeit beginnt innerhalb eines Monats

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Fall 3:  Das Ausbildungsverhältnis endet am letzten eines Monats und die Facharbeitertätigkeit beginnt am 1. des Folgemonats

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