Einige Hinweise vorweg
Im Jahr des Auslernens erfolgt noch keine Teilnahme am Urlaubsverfahren der Malerkasse. Der Auslernling nimmt erst zum 01. Januar des Folgejahres daran teil. Für die Zeit zwischen Ende der Ausbildung/Beginn Malerkassenverfahren gilt:
•der Jahresurlaubsanspruch bleibt unverändert. Restansprüche und im Auslernjahr erworbenen Urlaub rechnen Sie mit Urlaubsentgelt ab.
•Das Urlaubsentgelt ist ab sofort auf Basis der (höheren) Lohnkondition als Geselle zu gewähren. Dies gilt auch für eventuelle Restansprüche aus der Lehrzeit.
•Das im Auslernjahr gewährte Urlaubsgeld wird nicht von der Malerkasse erstattet.
•Urlaubsanspüche aus der Lehrzeit/Auslernjahr dürfen nicht in das Folgejahr übernommen werden.
Fall 1: Der Auszubildende wird nicht direkt im Anschluss an das Ausbildungsverhältnis übernommen.
1. Schritt:Gehen Sie über den Pfad Lohnabrechnung → Stammdatenverwaltung → Mitarbeiterdaten. Tragen Sie in Mitarbeiterdaten Teil 1 bei Ende Beschäftigung und Ende Vers.-Pflicht den letzten Tag als Azubi ein. 2. Schritt:Sie erstellen für die Zeit bis zum Ende der Ausbildung einen Verdienstbeleg mit (anteiliger) Ausbildungsvergütung. Es erfolgt eine Abmeldung bei der Krankenkasse mit Grund 30.
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Fall 2: Die Facharbeitertätigkeit beginnt innerhalb eines Monats
Ändern Sie im Abrechnungsmonat mit bestandener Prüfung die Mitarbeiterdaten wie folgt: 1. Schritt:Gehen Sie über den Pfad Lohnabrechnung → Stammdatenverwaltung → Mitarbeiterdaten. Tragen Sie in Mitarbeiterdaten Teil 1 bei Ende Beschäftigung und Ende Vers.-Pflicht den letzten Tag als Azubi ein. 2. Schritt:Für seine folgende Tätigkeit wird der bisherige Azubi unter einer neuen Personalnummer weitergeführt. Wählen Sie dazu in seinen Mitarbeiterdaten die F8-Funktion Neue Personalnummer. 3. Schritt:Tragen Sie im Assistenten der neuen Personalnummer als Eintrittsdatum den Folgetag ein und wählen Sie als Grund den Punkt Azubi hat ausgelernt und arbeitet jetzt gewerblich.Falls der Mitarbeiter im Büro weiter arbeitet wählen Sie Azubi hat ausgelernt und arbeitet jetzt im Büro. 4. Schritt:Passen Sie die Mitarbeiterdaten im Teil 1 an die neue Beschäftigung an bzw. kontrollieren Sie: 5. Schritt:Quick-Lohn trägt die malerspezifischen Stammdaten größtenteils selber ein: In diesem Monat erhält der Mitarbeiter damit 2 Verdienstbelege, jeweils anteilig die Ausbildungsvergütung bzw. Stundenlohn oder Gehalt. Denken Sie daran, unter der neuen Personalnummer die Lohnart Ausbildungsvergütung zu entfernen.
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Fall 3: Das Ausbildungsverhältnis endet am letzten eines Monats und die Facharbeitertätigkeit beginnt am 1. des Folgemonats
Im letzten Monat als Azubi - mit bestehen der Prüfung ändern Sie die Mitarbeiterdaten wie folgt: 1. Schritt:Gehen Sie über den Pfad Lohnabrechnung → Stammdatenverwaltung → Mitarbeiterdaten. Tragen Sie in Mitarbeiterdaten Teil 1 bei Ende Beschäftigung und Ende Vers.-Pflicht den letzten Tag als Azubi ein. 2. Schritt:In Mitarbeiterdaten Teil 2 tragen Sie im Feld Besonderheiten "GM33" ein. 3. Schritt:Sie erstellen für die Zeit bis zum Ende der Ausbildung einen Verdienstbeleg mit voller Ausbildungsvergütung. Wenn Sie den Austritt für den Azubi im Vormonat vergessen haben, dann holen Sie diese Schritte per Korrektur nach. Das Programm erzeugt eine SV-Abmeldung mit Grund 33 abgemeldet (nicht mit Grund 30).
Im Folgemonat - der erste Monat als Geselle fahren Sie wie mit diesen Schritten fort: 4. Schritt:Aktivieren Sie den Mitarbeiter in der Stammdatenverwaltung / Mitarbeiterdaten (> Mitarbeitereintritt erneut). Quick-Lohn fragt Sie, ob die Daten wieder eingelesen werden sollen, antworten Sie mit Ja. 5. Schritt:Passen Sie die Mitarbeiterdaten an die neue Beschäftigung an, indem Sie folgende Stammdaten ändern: 6. Schritt:Quick-Lohn trägt die malerspezifischen Stammdaten größtenteils selber ein: Das Programm erzeugt eine SV-Anmeldung Grund 13 zum ersten Tag des aktuellen Monats.
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Für die Fälle 2 und 3 gilt:
Im Januar des Folgejahres:
Quick-Lohn setzt die Teilnahme der Malerkasse auf "1", die Abrechnung erfolgt wie für die anderen Facharbeiter auch. Erst jetzt erfolgt die Anmeldung zur Malerkasse.
Für gewerbliche Auslernlinge gilt:
Bei der erstmaligen Teilnahme am Urlaubskassenverfahren erhält der Junggeselle auf Antrag des Betriebes einen Vortrag von z.Zt. 153,39 € als Urlaubsentgelt. Quick-Lohn setzt diesen Wert als Url-Geldanspruch VJ in Mitarbeiterdaten Teil 2 ein. Der Eintrag bei Url-Tageanspruch VJ muss der Wert "0" sein.
Wenn Sie einen Auslernling von einem anderen Arbeitgeber übernehmen, verfahren Sie bitte wie > hier beschrieben.
Diese gesamte Regelung gilt auch, wenn der Auslernling nach dem Ende der Lehre z. B. ein freiwilliges ökologisches Jahr ableistet und dann als Facharbeiter erstmalig am Urlaubskassenverfahren teilnimmt.
Achtung: Eventuelle Resturlaubstage aus dem Auslernjahr dürfen nicht als Urlaubstage erfasst werden, da die Abrechnung nicht über die Malerkasse erfolgen darf und auch keine Erstattung erfolgt. Verwenden Sie eine andere Lohnart, z. B. "Sonderurlaub". |
Den im Auslernjahr erworbenen Urlaub, darf der Junggeselle sofort nehmen. Rechnen Sie diesen mit der Lohnart Urlaubsentgelt ab. Allerdings wird das Urlaubsgeld nicht von der Malerkasse erstattet. |
Im Januar des Folgejahres setzt Quick-Lohn die Teilnahme der Malerkasse auf "1", die Abrechnung erfolgt wie für die anderen Facharbeiter auch. Erst jetzt erfolgt die Anmeldung zur Malerkasse. |
Für angestellte Auslernlinge gilt:
Im Januar des Folgejahres ist erstmals der ZVK-Beitrag abzuführen.