Lohnartenanlage
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Auswahl
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Beschreibung
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1
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Geldwerter Vorteil
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0/1
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Ein Geldwerten Vorteil ist eine Sach- und keine Geldleistung. Es wird ein bestimmter Betrag ermittelt und für die Ermittlung der Steuerlast und Sozialversicherungsbeiträge hinzugerechnet und hinterher wieder abgezogen.
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Kein geldwerter Vorteil
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Der Betrag wird beim Bruttolohn dazu gezählt und beim Nettolohn abgezogen, d.h. er wird nicht ausgezahlt, z.B. bei PKW-Nutzung, Werkswohnung.
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Gesamtbrutto
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0/1
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Bruttolohn/ Bruttogehalt + Vermögenswirksame Leistung des Arbeitgebers + Zuschläge und Zulagen + Sachbezug (geldwerter Vorteil) + Pauschal versteuerte Lohnbestandteile = Gesamtbrutto
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Zählt nicht zum Gesamtbrutto (z.B. Abschlag, Pfändung)
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Zählt zum Gesamtbrutto laut Entgeltbescheinigungsverordnung. In der Mitarbeiterkostenstellenliste wird angenommen, dass diese Lohnarten für den Arbeitgeber Kosten sind.
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Steuerbrutto
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0/1/2/3/4/5
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Bei Besteuerung mit der Individuellen Steuerklasse tragen Sie eine 1 ein. Ob eine Pauschalversteuerung in Betracht kommt entnehmen Sie dem Einkommensteuergesetz (§40 EStG)
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Steuerfrei
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Individuell steuerpflichtig, d.h. im steuerpflichtigen Bruttoarbeitslohn enthalten Bei einem steuerfreien Mitarbeiter (z.B. Minijob mit 2% einheitlicher Pauschsteuer) führt die Abrechnung von steuerpflichtigen Lohnarten nicht zu einem Einbehalt von Lohnsteuer und auch nicht zu einer Lohnsteuerbescheinigung.
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Pauschalsteuerpflichtig mit 15%, z.B. Fahrgeld zw. Wohnung u. Arbeitsst.
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Pauschalsteuerpflichtig mit 20%, z.B. Direktversicherung. Hinweis: Wenn ein Mitarbeiter insgesamt pauschal versteuert wird, so muss in den Mitarbeiterdaten bei Steuerklasse eine 0 eingesetzt werden. Dadurch wird erreicht, dass bei diesem Mitarbeiter alle Lohnarten mit Steuerbrutto = 1 pauschal versteuert werden.
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Pauschalsteuerpflichtig mit 25%, z.B. Mahlzeit
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Pauschalsteuerpflichtig mit 30%, z.B. Geschenke und Incentives
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SV-Brutto
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0/1
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Entgelte die steuerpflichtig sind, sind zumeist auch SV-pflichtig. Steuerfreie Zuschläge im gesetzlichen Rahmen z.B. SFN- Zuschläge werden SV-Frei Ausgazahlt.
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Beitragsfrei, keine Beiträge zur Sozialversicherung
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Beitragspflichtig
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Die Festlegungen in den Mitarbeiterdaten zur SV-Pflicht haben immer Vorrang vor den Eintragungen hier. Das bedeutet, dass bei sv-freien Mitarbeitern die Abrechnung von sv-pflichtigen Lohnarten nicht zum Abzug von SV-Beiträgen führt.
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Berufsgen-Brutto
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0/1/2
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Beitragspflichtige Lohnarten sind (fast) immer auch BG-pflichtig. Aber auch sv-freie Lohnarten (z.B. Sonntags-, Feiertags-, Nachtzuschläge) können zum BG-Brutto gehören.
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Lohnart wird bei der BG nicht berücksichtigt.
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Zum Berufsgenossenschaftsbrutto gehörig, die Stundenanzahl bleibt unberücksichtigt.
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Außer dem Geldbetrag werden auch die Stunden bei den Berufsgenossenschafts- stunden addiert (gearbeitete Stunden). Lohnarten mit dem Schlüssel 2 (gearbeitete Stunden) wird in den Baubranchen: Für alle Wintermonaten aus der Kalendererfassung das Mehraufwands-Wintergeld berechnet.
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Lohnart für Arbeiten auf Auslandsbaustellen Für die abgerechneten Stunden solcher Lohnarten wird kein MWG berechnet.
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Versorgungs-Brutto
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0/1/2/9
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Aus dem Versorgungsbrutto werden die branchenspezifischen Umlagen der Baubranchen (Bau, Maler, Dachdecker, Gala, Gerüstbau) ermittelt. Weiter siehe Ergänzung
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Betrag der Lohnart zählt nicht zum Versorgungsbrutto
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Betrag der Lohnart zählt zum Versorgungsbrutto
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Bei Meldungen an Soka-Bau, Soka-Dach und Soka-Gerüst werden die Stunden dieser Lohnart berücksichtigt (gedruckt bzw. gemeldet).
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x
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x
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x
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Die Umlage wird zwar erhoben, es entstehen aber keine Urlaubsansprüche
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Einmalzahlung
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0/1-9
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Im Jahr 2010 wurde das ELENA-Verfahren (Elektronischer Entgeltnachweis) eingeführt.
..siehe Ergänzung im Anhang
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Laufende Zahlungen, persönliche Be- und Abzüge
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Sonderzahlung sonstiger Art (wie 9)
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Weihnachtszuwendungen
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13. und 14. Monatsgehälter
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Urlaubsgeld, bzw. Zusätzl. Urlaubsgeld (nicht Urlaubsentgelt!)
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Gratifikationen und Tantiemen
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Urlaubsabgeltungen
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Jubiläumszuwendungen
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Abfindungsbrutto
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sonstige Sonderzahlung
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Durchschnittslohn
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0/1/2
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Bei jeder Erfassung wird stets ein Durchschnittsstundenlohn mit zugehöriger Stundenanzahl angezeigt und im Journal gedruckt. Dieser Wert könnte z.B. zur Bestimmung des Feiertagslohnes benutzt werden.
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Lohnart wird nicht berücksichtigt.
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Nur der Betrag wird bei der Durchschnittslohnermittlung berücksichtigt, nicht die zugehörige Stundenzahl.
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Betrag und Stundenanzahl werden berücksichtigt.
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Vormonatsvorgabe
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0/1
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Soll die Lohnart jeden Monat erscheinen, wenn Sie im Vormonat abgerechnet wurde?
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Vormonatswert wird nicht vorgegeben.
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Die Lohnart wird im nächsten Monat bei der Lohnerfassung automatisch angezeigt, wenn sie beim jeweiligen Mitarbeiter im Vormonat abgerechnet wurde. Steht im Feld >Fester Betrag/ %-Satz< der Eintrag 0.00, wird die Lohnart mit Betrag Null angezeigt (sinnvoll bei monatlich wechselnden Beträgen). Ohne den Eintrag 0.00 wird der Betrag des Vormonats vorgeschlagen.
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Regelmäßig negativ
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0/1
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Sie wollen etwas abziehen? Dann tragen Sie hier eine 1 ein
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In der Regel positive Lohnart.
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Bei Erfassung eines positiven Betrages erfolgen ein Warnton und eine Sicherheitsabfrage.
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SFN-Grundlohn
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0/1/2
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S(onntags)F(eiertags)N(acht)-Zuschläge sind in ihrer Steuer- und Beitragsfreiheit auf den jeweiligen Prozentsatz von einem Stunden-Grundlohn bis zu 50,00 € im Steuerrecht und 25,00 € für die Sozialversicherung begrenzt.
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Die Lohnart wird weder beim Basisgrundlohn noch bei Zusätzen berücksichtigt,
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Bei der Ermittlung des Basisgrundlohns wird die Lohnart berücksichtigt.
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Bei der Ermittlung von Grundlohnzusätzen wird die Lohnart berücksichtigt.
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Siehe Häufige Frage unter Stichwort / SFN. Nur in diesen Fällen hat die Angabe hier Auswirkungen auf die Lohnberechnung. Der steuerliche Grundlohn ist der auf eine Arbeitsstunde entfallende laufende Arbeitslohn für die regelmäßige Arbeitszeit. Bei der Ermittlung wird zwischen Basisgrundlohn und Grundlohnzusätzen unterschieden.
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Es ist keine eindeutige Zuordnung vom Programm her möglich. Falls überhaupt erforderlich, muss hier selbst 0, 1 oder 2 eingetragen werden.
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Mindestlohn
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0/1/2/9
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Zur Kontrolle des Mindestlohns
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Die Lohnart wird bei der Kontrolle des Mindestlohns nicht berücksichtigt.
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Nur der Betrag der Lohnart wird immer berücksichtigt.
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Der Betrag und die Stunden der Lohnart werden immer berücksichtigt. Abrechnung mit Gehalt: Der Eintrag 2 hat die gleiche Wirkung wie 1, da die Stunden auf Basis 13/3*Wochenarbeitszeit zu ermitteln sind.
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Die Lohnart wird berücksichtigt, wie Durchschnittslohn.
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Pfändungsfähigkeit
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0/1/2/3/4/8/9
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Behandlung der Lohnart bei Pfändungen
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Der Betrag der Lohnart ist nicht pfändbar.
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Der Betrag der Lohnart ist uneingeschränkt pfändbar.
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Unpfändbar bis zur Hälfte des monatlichen Einkommens, jedoch max. 500 €.
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Nur 50% des Betrages sind pfändbar.
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Sachbezug, meist nicht pfändbar.
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Betrag nicht pfändbar(Pfändungslohnart), Behandlung analog 0.
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Keine Angabe bisher.
Tragen Sie bitte 0, 1, 2, 3, 4 ein, falls Sie Pfändung abrechnen.
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Erfassungseinheit
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z.B. Std., Tage, km
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Wird eine Einheit angegeben, so werden Wert/Einheit und Anzahl in der Lohnerfassung abgefragt und multipliziert. Ohne Einheit wird nur ein einzelner Betrag abgefragt. Bitte geben Sie nicht EUR und nicht Mon. ein!
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Lohnsteuerbesch. Zeile
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Lohnsteuerbesch. Zeile z.B. 15 bei KU-Geld, Saison-KU-Geld. Wenn Ihr Arbeitgeber Abzüge für Kleidergeld, Werkzeuggeld bezahlt oder einen ZVK-Beitrag bezahlt, kann er dies ggf in seiner Steuererklärung mit ansetzen. Wenn dies mit "99" bescheinigt wird, hat das Finanzamt diesen Wert und der Anerkennung steht (fast) nichts mehr im Weg.
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Zeile 15 bis 21 Die Lohnart wird auf der Lohnsteuer-Bescheinigung eingetragen, wenn hier die Zeilennummer steht.
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Zeile 88 Die fiktive Zeile 88 dient der Überwachung der 4%-Grenze RV-BBG West. 88 sollte eingesetzt werden bei steuerfreien Beiträgen an eine Pensionskasse, Pensionsfonds oder Direktversicherung. Die 88 zieht keinen Eintrag auf der Lohnsteuerbescheinigung nach sich.
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Zeile 99 Lohnarten mit der 99 werden als zusätzliche Angaben auf die Lohnsteuerbescheinigung gedruckt und damit auch elektronisch gemeldet. Dies betrifft den Lohnartennamen und den Betrag der Lohnart.
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Andere Einträge werden ignoriert. Die Beträge für die Zeilen 1 bis 14 und ab 22 ermittelt Quick-Lohn automatisch Sie können durch Einträge hier nicht beeinflusst werden.
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Fester Betrag/ %-Satz
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z.B. 1.03, 25%, D3
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a) Geldbetrag, der in der Erfassung erscheint, wenn aus dem Vormonat kein Wert bekannt ist. Das ist nur sinnvoll,wenn jeder Mitarbeiter den gleichen Betrag erhält.
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b) Bei Angabe eines %-Satzes wird ein Bruchteil des Zuschlagsbasislohns ermittelt, z.B. bei »25%« und 12.24 €/Std der Wert 3,06 €.
Ist keine Zuschlagsbasis erfasst oder wird der %-Satz mit einem G ergänzt, z.B. 25%G nutzt Quick-Lohn immer den Grundlohn als Zuschlagsbasis
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c) Dx: Der Durchschnittslohn der letzten x Monate wird ermittelt. Benutzt wird der Eintrag bei >Durchschnittslohn< aller Lohnarten. (D3 - Durchschnitt der letzen 3 Monate vor dem aktuellen Monat)
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d) Beim Eintrag »75%E« wird ein Bruchteil des "Std-Satzes Ausfallgeld" aus Stammdaten / Mitarbeiterdaten 1 ermittelt. - nur Dachdecker: Dachd.-Ausfallgeld
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e) Durch den Eintrag 0.00 zusammen mit dem Eintrag 1 bei >Vormonatsvorgabe< wird die Lohnart nicht mit dem Betrag des Vormonats, sondern mit Betrag Null vorgeschlagen.
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f) BV: Der Eintrag BV bewirkt, dass bei dieser Lohnart und der ersten Erfassung des jeweiligen Monats der in der Bankverbindung des Mitarbeiters eingetragene Betrag negativ eingesetzt wird. Das ist sinnvoll bei wechselnden Abschlagsbeträgen in der Lohnart Abschlagszahlung (bzw. Vorschuss). Ändert der Bearbeiter in der Lohnerfassung den übernommenen Betrag, so bleibt dieser neue Betrag auch bei Erfassungswiederholung erhalten. Nach der Überweisung der Abschläge dürfen die Beträge in den Bankverbindungen bis zum Monatsabschluss nicht geändert werden.
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Kalendariumszeichen
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Wenn die Lohnart die Einheit »Std.« besitzt, können hier für die Kalendariumserfassung Buchstabenabkürzungen frei vergeben werden.
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F Feiertagslohnfortz. R KU-Geld K Krankheitslohnfortz. U Urlaubsentgelt C Std-Auszahlung k Krankengeld u unbezahlter Urlaub
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A Lohnarten, deren Anzahl bestimmt wird in Höhe der gearbeiteten Stunden (z.B. bei VL AG-Leistung) bzw. Tage (z.B. bei Verpflegungszuschuss). + Lohnart, der die Überstundenanzahl übergeben wird ohne Gegenrechnung von Minderstunden (z.B. »25% Mehrarb.-Zulage«). - Lohnart, der die Überstundenanzahl übergeben wird mit Gegenrechnung von Minderstunden.
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Großbuchstaben sollten für Lohnarten mit Entgelt, Kleinbuchstaben für Ausfall-lohnarten ohne Entgelt verwendet werden. Bei der eigentlichen Stundenerfassung werden Kleinbuchstaben zusammen mit der Taste <Strg> aufgerufen.
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FIBU-Kontonummern
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Fibu- Kontonummern für die Buchhaltung
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Bei Sachbezügen werden hier zwei Kontonummern angegeben (S/H)
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