Lohnsteueranmeldung

Einige Hinweise vorweg

Die elektronische Übermittlung der Lohnsteueranmeldung ist gesetzlich vorgeschrieben.

Der Zeitraum der Lohnsteueranmeldung richtet sich nach der Höhe der Lohnsteuer. Das Finanzamt prüft jährlich die Höhe der Lohnsteuer und legt den Zeitraum für das Folgejahr gegebenenfalls neu fest (§ 41a Absatz 2 Satz 2 EStG):

monatlich, bei Betriebsgründung und wenn die Lohnsteuer im Vorjahr mehr als 5.000,00 € betragen hat.

vierteljährlich/quartalsweise, wenn die Lohnsteuer im Vorjahr mehr als 1.080,00 €, aber nicht mehr als 5.000,00 €.

jährlich, wenn die Lohnsteuer im Vorjahr nicht mehr als 1.080,00 € betragen hat.

keine, wenn nur Minijobber mit einheitlicher Pauschsteuer EP abgerechnet werden.

Im Programm lassen sich die Lohnsteueranmeldungen für zwei Firmen, die unter der gleichen Steuernummer geführt werden, zusammenfassen (konsolidieren).

 

Wie wird die Lohnsteueranmeldung in Quick-Lohn gehandhabt

Den Zeitraum für die Lohnsteuer hinterlegen:

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Den Zeitraum für die Lohnsteuer ändern:

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Lohnsteueranmeldung für zwei Firmen zusammenfassen (Konsolidierung):

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Lohnsteueranmeldung erzeugen oder nachdrucken:

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Anmeldezeitraum und Fälligkeit der Lohnsteueranmeldung:

Für den Anmeldezeitraum und die Fälligkeit der Lohnsteuer kommt es auf den Zufluss, also die tatsächliche Auszahlung der Löhne und Gehälter an.

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