Märzklauselregelung

rechtlicherhintergrund        Was besagt die Märzklauselregelung?

Eine einmalig gezahlte Zuwendung (z.B. zusätzliches Urlaubsgeld, Urlaubsabgeltung) ist im ersten Quartal eines Kalenderjahres beitragsrechtlich in voller Höhe dem Vorjahr zuzuordnen, wenn

der Arbeitnehmer auch im Vorjahr beim selben Arbeitgeber versicherungspflichtig beschäftigt war

und die Einmalzahlung zusammen mit dem laufenden Arbeitsentgelt die
- monatliche Beitragsbemessungsgrenze ( voller Monat = 30 SV-Tage) bzw. die
- anteilige Beitragsbemessungsgrenze übersteigt (z.b: bei Austritt z. 15. Januar = 15 SV-Tage).

Es gilt die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung, bei nicht KV-Pflichtigen die der Rentenversicherung.

Durch die Märzklauselregelung will der Gesetzgeber verhindern, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer durch eine vom Dezember in den Januar, Februar oder März verschobene Einmalzahlung (z.B. Weihnachtsgeld) Sozialversicherungsbeiträge "sparen" können.

 

Wie handhabt Quick-Lohn die Märzklausel?

Quick-Lohn erkennt automatisch, ob die Märzklauselregelung bei einer Einmalzahlung angewendet werden muss. Das Programm führt dann alle nötigen Berechnungen aus und erzeugt ggf. notwendige Sondermeldungen an die Sozialversicherungen.

hmtoggle_plus1Details zur Handhabung der Märzklausel durch Quick-Lohn

 

Sonderfall: Systembeginn im Januar und Märzklausel

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