Was besagt die Märzklauselregelung?
Eine einmalig gezahlte Zuwendung (z.B. zusätzliches Urlaubsgeld, Urlaubsabgeltung) ist im ersten Quartal eines Kalenderjahres beitragsrechtlich in voller Höhe dem Vorjahr zuzuordnen, wenn
•der Arbeitnehmer auch im Vorjahr beim selben Arbeitgeber versicherungspflichtig beschäftigt war
•und die Einmalzahlung zusammen mit dem laufenden Arbeitsentgelt die
- monatliche Beitragsbemessungsgrenze ( voller Monat = 30 SV-Tage) bzw. die
- anteilige Beitragsbemessungsgrenze übersteigt (z.b: bei Austritt z. 15. Januar = 15 SV-Tage).
Es gilt die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung, bei nicht KV-Pflichtigen die der Rentenversicherung.
Durch die Märzklauselregelung will der Gesetzgeber verhindern, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer durch eine vom Dezember in den Januar, Februar oder März verschobene Einmalzahlung (z.B. Weihnachtsgeld) Sozialversicherungsbeiträge "sparen" können.
Wie handhabt Quick-Lohn die Märzklausel?
Quick-Lohn erkennt automatisch, ob die Märzklauselregelung bei einer Einmalzahlung angewendet werden muss. Das Programm führt dann alle nötigen Berechnungen aus und erzeugt ggf. notwendige Sondermeldungen an die Sozialversicherungen.
•Quick-Lohn erstellt für den Monat des Vorjahres in dem der Mitarbeiter letztmalig SV-pflichtig beschäftigt war eine Sondermeldung mit Grund 54. Mit dieser Meldung werden auch die Daten zur Unfallversicherung für das aktuelle Jahr gemeldet. •Die Beiträge aus dem laufenden Monat und aus der Märzklausel-Sonderzahlung werden im Beitragsnachweis des aktuellen Monats automatisch durch Quick-Lohn gemeldet. •Auf dem Verdienstbeleg werden die Werte der Märzklausel in der Spalte "SdZ" in Klammern dargestellt. •Quick-Lohn hat beim Jahreswechsel im Bereich Lohnabrechnung → Stammdatenverwaltung → Märzklauseldaten für alle Mitarbeiter die nötigen Werte, die für eine Beurteilung einer Märzklausel benötigt werden, hinterlegt. Wenn diese dann tatsächlich eintritt, werden aus den Märzklauseldaten die Beitragssätze und Bemessungsgrenzen für alle Sozialversicherungszweige (KV, RV, AV, PV) des Vorjahres gelesen und auf dieser Basis die Sozialversicherungsbeiträge ermittelt.
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Sonderfall: Systembeginn im Januar und Märzklausel
In einem solchen Fall "kennt" Quick-Lohn die Märzklauseldaten nicht, weil die Monate des Vorjahres ja mit einem anderen Lohnprogramm abgerechnet wurden. Quick-Lohn bricht die Lohnberechnung deshalb mit dem Hinweis ab, dass die Märzklauseldaten fehlen. Was ist jetzt zu tun? 1.Sie können in Absprache mit dem Mitarbeiter die Einmalzahlung in einen Monat verschieben, in dem die Märzklauselregelung nicht mehr greift (spätestens der Monat April). Das ist die einfache Variante und unsere Empfehlung! 2.Sie tragen per Hand die fehlenden Märzklauseldaten unter Lohnabrechnung → Stammdatenverwaltung → Märzklauseldaten ein. Das ist eine aufwändige Angelegenheit.
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