Datenübermittlung an SOKA-Bau

rechtlicherhintergrund Einige Hinweise vorweg

Betriebe die überwiegend typische bauliche Leistungen im Sinne von § 1 Abs. 2 BRTV/VTV/Anlage zu § 7 SokaSiG ausführen, nehmen verpflichtend am Sozialkassenverfahren teil > Detail.

Prüfen Sie bitte rechtzeitig, ob Sie am Sozialkassenverfahren teilnehmen müssen. Bei einer späteren Betriebsprüfung wird das von der Sozialkasse ohnehin geprüft. Sollte dann die Pflicht zur Teilnahme auch noch rückwirkend festgelegt werden, bedeutet das für Sie einen sehr hohen Korrekturaufwand und erhebliche Nachzahlungen.

Die SOKA-BAU erwartet in jedem Monat eine Meldung über die Höhe der Bruttolöhne und der gezahlten Urlaubsentgelte > Ausführlich (Video auf Vimeo).

Voraussetzungen für die elektronische Meldung der monatlichen Bruttolohnsumme und Anforderung von Erstattungen

Vom Programm erfolgt die automatische Berechnung der Umlagen und der Urlaubsentgelte für die SOKA-Bau. Hinterlegen Sie hierfür im Programm die Teilnahme am Umlageverfahren der SOKA-Bau wie folgt:

1. Schritt:Tragen Sie in den Stammdaten Firmendaten im Feld Branchenkennziffer die Kennzahl "1" ein.

2. Schritt:Tragen Sie in den StammdatenFirmendaten im Feld Betriebskonto-Nr. SOKA die Ihnen mitgeteilte Betriebskonto-Nr. bei Soka-Bau ein.

3. Schritt:Hinterlegen Sie in den Stammdaten Baubeitragdaten die Bankverbindung der SOKA-Bau, wenn Sie die Beträge überweisen wollen.

4. Schritt:Beim Anlegen eines Mitarbeiters tragen Sie in -StammdatenverwaltungMitarbeiterdaten Teil 2 die Teilnahme am Urlaubskassenverfahren mit der SOKA-Arbeitnehmer-Nr. ein. Im Teil 3 (Vortrag) ergänzen Sie noch die entsprechenden Urlaubswerte des Mitarbeiters > Details . Falls Ihnen im ersten Monat diese Nummer noch nicht vorliegt, erzeugt Ihnen Quick-Lohn eine vorläufige Arbeitnehmernummer. Diese ersetzen Sie so schnell wie möglich durch die "echte" Arbeitnehmernummer.

Beim Monatsabschluss wird vom Programm automatisch die elektronische Meldung für SOKA-Bau erzeugt und eine Liste erstellt. Diese beinhaltet alle erforderlichen Entgelte, Urlaubsgelderstattungen und Umlagen, sowie die AN- und Abmeldungen der Arbeitnehmer.

So übermitteln Sie die erforderlichen Daten an SOKA-Bau

Wenn Sie am Quick-Lohn Meldecenter teilnehmen

Die Meldung zur SOKA-Bau erfolgt für alle Betriebe (außer Europaverfahren für ausländische Betriebe) direkt über das Quick-Lohn Meldecenter.
Im Anschluss an den Monatsabschluss stehen die Meldungen an SOKA-Bau mit allen anderen Meldungen zum Monatsende im Meldecenter versandbereit zur Verfügung.

Wenn Sie nicht am Quick-Lohn Meldecenter teilnehmen

Ohne die Teilnahme am Quick-Lohn Meldecenter können Sie den Online-Service nutzen und die Daten über die Internetseite von SOKA-Bau erfassen.

Ausländische Betriebe

Auch Betriebe, die ihren Betriebssitz außerhalb von Deutschland haben, nehmen am Umlageverfahren teil, wenn sie ihre Mitarbeiter auf Baustellen in Deutschland einsetzen.

Für das sogenannten > Europa-Verfahren kann die maschinelle Datenübermittlung nicht genutzt werden.

achtung        Die Mitarbeiter dieser Firmen nehmen nur am Urlaubsverfahren teil (kein ZVK-Beitrag, keine Winterbauumlage).