Einige Hinweise vorweg
Betriebe die überwiegend typische Malerleistungen ausführen, nehmen verpflichtend am Sozialkassenverfahren teil.
Prüfen Sie bitte rechtzeitig, ob Sie am Sozialkassenverfahren teilnehmen müssen. Bei einer späteren Betriebsprüfung wird das von der Sozialkasse ohnehin geprüft. Sollte dann die Pflicht zur Teilnahme auch noch rückwirkend festgelegt werden, bedeutet das für Sie einen sehr hohen Korrekturaufwand und erhebliche Nachzahlungen.
So handhabt Quick-Lohn die Urlaubskassenabrechnung
Vom Programm erfolgt die automatische Berechnung der Umlagen und der Urlaubsentgelte für die Malerkasse. Hinterlegen Sie hierfür im Programm die Teilnahme am Urlaubskassenverfahren wie folgt:
1. Schritt:Tragen Sie in den Stammdaten → Firmendaten im Feld Branchenkennziffer die Kennzahl "2" ein. Die Baubeitragdaten für Maler werden somit automatisch vom Programm eingesetzt und bei Updates falls erforderlich aktualisiert.
2. Schritt:Tragen Sie auch die Ihnen zugeteilte Betriebskonto-Nummer ein.
3. Schritt:Hinterlegen Sie in den Stammdaten → Baubeitragdaten die Bankverbindung der Malerkasse, falls Sie die Beiträge überweisen wollen..
4. Schritt:Beim Anlegen eines Mitarbeiters tragen Sie in → Stammdatenverwaltung → Mitarbeiterdaten Teil 2 im Feld Teilnahme Malerkasse die Teilnahme am Urlaubskassenverfahren mit "1" ein und im Teil 3 (Vortrag/Summen) die entsprechenden Urlaubswerte. > Details .
Beim Monatsabschluss wird vom Programm automatisch die Urlaubskassenabrechnung für die Malerkasse erzeugt. Diese beinhaltet alle erforderlichen Entgelte, Urlaubsgelderstattungen und Umlagen, sowie die AN- und Abmeldungen der Arbeitnehmer.
Die Malerkasse erwartet in jedem Monat eine Meldung über die Höhe der Bruttolöhne und der gezahlten Urlaubsentgelte zur Erstattung.
So versenden Sie die Urlaubskassenmeldungen
Wenn Sie am Quick-Lohn Meldecenter teilnehmen
Die Meldung zur Malerkasse erfolgt direkt über das Quick-Lohn Meldecenter. Die Meldung wird beim Monatsabschluss automatisch erzeugt und versendet.
Für die elektronische Übermittlung an die Malerkasse, ist eine schriftliche Anmeldung erforderlich. Diese finden Sie hier: > Malerkasse Antrag Online-Dienste Nur für Steuerberater und Lohnbüros: |
Wenn Sie nicht am Quick-Lohn Meldecenter-Verfahren teilnehmen
Erfassen Sie die zu meldenden Werte direkt über die Internetseite der Malerkasse.