Mehrfachbeschäftigung / Fremdentgelt

Automatische GKV-Monatsmeldung über Quick-Lohn

Wenn durch Mehrfachbeschäftigung bestimmte Beitragsbemessungsgrenzen überschritten werden, muss dies der Krankenkasse gemeldet werden.

Die Krankenkassen fordern bei einer vermuteten Mehrfachbeschäftigung zum Ende eines Jahres oder bei Ausscheiden des betreffenden Mitarbeiters die sogenannte GKV-Monatsmeldung an. Diese Anforderungen erhalten Sie in Quick-Lohn mit den Rückmeldungen über das Meldecenter. Quick-Lohn erzeugt daraufhin automatisch eine GKV-Monatsmeldung und versendet diese. Seien Sie daher nicht überrascht, wenn mit dem Monatsabschluss im Januar diese Meldungen ohne Ihr Zutun gesendet werden.

Was an die Krankenkasse gesendet wird:

das jeweils laufende monatliche Arbeitsentgelt, von dem Beiträge zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung berechnet werden,

die SV-Tage,

die in dem Abrechnungsmonat einmalig gezahlten Arbeitsentgelte bis zur Höhe der anteiligen Jahres-BBG der Rentenversicherung,

der Beitragsgruppenschlüssel

und das Rechtskreiskennzeichen (für Meldezeiträume bis einschließlich 31.12.2024).  

Den Verlauf aller GKV-Monatsmeldungen eines Mitarbeiters finden Sie im Menü LohnabrechnungStammdatenverwaltungMitarbeiterdaten Teil 1 über den Button F5 - Meldungen. Wählen Sie den Reiter Weitere Meldungen.

 

In bestimmten Konstellationen meldet die Krankenkasse ein Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze durch die Zusammenrechnung mehrerer Einkommen.

In diesen Fällen können Sie die entsprechenden Lohnabrechnungen mit einer Aufrollung in Quick-Lohn korrigieren.

Wählen Sie hierfür Korrekturabrechnung Aufrollung zurückliegender Monate Aufrollung wg. gemeldeter Fremdentgelte. Das Programm korrigiert dann die betreffenden Monate und erstellt Korrekturbelege unter Berücksichtigung des von der Krankenkasse gemeldeten Entgelts bei allen Arbeitgebern.

 

So erfassen Sie die Mehrfachbeschäftigung / das Fremdentgelt

Wenn Sie den Verdienst beim anderen Arbeitgeber kennen, können Sie das Gesamtentgelt aus allen Beschäftigungen aber auch von sich aus in den Mitarbeiterdaten eintragen, um spätere Korrekturabrechnungen zu vermeiden.

1. Schritt:Wählen Sie Lohnabrechnung Stammdatenverwaltung Mitarbeiterdaten Teil 1 und tragen im Feld Mehrfachbesch. die "1" ein.

2. Schritt:Wählen Sie Lohnabrechnung Stammdatenverwaltung Mitarbeiterdaten Teil 2 und dort Fremdentgelt erfassen.

3. Schritt:Setzen Sie den "Punkt" bei mehrere sv-pflichtige Bezüge über der BBG.

4. Schritt:Erfassen Sie nun das laufende Gesamtentgelt. Dabei ist das Entgelt jedes einzelnen Arbeitgebers an der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) zu kappen und erst dann zusammenzurechnen.
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