Mehrfachbeschäftigung / Fremdentgelt

Automatische GKV-Monatsmeldung über Quick-Lohn

Wenn durch Mehrfachbeschäftigung bestimmte Beitragsbemessungsgrenzen überschritten werden, muss dies der Krankenkasse gemeldet werden. Inzwischen sind dafür keine permanenten Meldungen "auf Verdacht" mehr erforderlich.

Anstatt dessen fordern die Krankenkassen seit 2016 bei einer vermuteten Doppelbeschäftigung zum Ende eines Jahres oder bei Ausscheiden des betreffenden Mitarbeiters die sogenannte GKV-Monatsmeldungen an. Diese Anforderungen erhalten Sie in Quick-Lohn über eine Rückmeldung im Meldecenter. Quick-Lohn erzeugt dann automatisch eine GKV-Monatsmeldung und versendet diese. Seien Sie daher nicht überrascht, wenn mit dem Januarabschluss diese Meldungen ohne Ihr Zutun gesendet werden.

Was an die Krankenkasse gesendet wird:

das jeweils monatliche laufende Arbeitsentgelt, von dem Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung

die SV-Tage,

die in dem Abrechnungsmonat einmalig gezahlten Arbeitsentgelte bis zur Höhe der anteiligen Jahres-BBG der Rentenversicherung,

der Beitragsgruppenschlüssel und das Rechtskreiskennzeichen

In einigen Fällen meldet die Krankenkasse ein Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze durch die Zusammenrechnung beider Einkommen. In dem Fall korrigieren Sie die entsprechenden Lohnabrechnungen mit einer Aufrollung in Quick-Lohn.

Die Aufrollung finden Sie im Bereich → Lohnabrechnung unter dem Buchstaben m. Wählen Sie den Butten d Aufrollung wegen gemeldeter Fremdentgelte. Das Programm arbeitet dann die gemeldeten Änderungen ein und fordert Sie auf die Abrechnungen zu Drucken. Alle erforderlichen Meldungen werden nun wiederum durch Quick-Lohn automatisch erstellt.

Aufrollung_zurückligender_Monate

Bei Mehrfachbeschäftigung in Midijobs entfällt die GKV-Monatsmeldung seit 2016 ersatzlos. Eine Klärung mit der Krankenkasse muss auf "nicht-elektronischem" Wege erfolgen.

So erfassen Sie Mehrfachbeschäftigung / Fremdentgelt

Wenn Sie den Verdienst beim anderen Arbeitgeber kennen, können Sie das Gesamtentgelt aus allen Beschäftigungen aber auch von sich aus in den Mitarbeiterdaten eintragen.

1. Schritt:Wählen Sie Lohnabrechnung → Stammdatenverwaltung → Mitarbeiterdaten Teil 2 und dort Fremdentgelt erfassen.

2. Schritt:Setzen Sie den "Punkt" bei mehrere sv-pflichtige Bezüge über der BBG.

3. Schritt:Erfassen Sie nun das laufende Gesamtentgelt. Dabei ist das Entgelt jedes einzelnen Arbeitgebers an der Beitragsbemessungsgrenze zu kappen und erst dann zusammenzurechnen. Quick-Lohn berücksichtigt die Gesamtentgelte bei der Ermittlung der SV-Beiträge. Das erspart Rückfragen der Krankenkassen und unnötige Rückrechnungen.

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