Meldung Meisterschüler an SOKA-DACH

Einige Hinweise vorweg

Solange das Arbeitsverhältnis lediglich ruht, also nicht gekündigt wurde, muss der Meisterschüler nicht abgemeldet werden.

Rechnen Sie den Mitarbeiter ggfs. mit der Fehlzeit 2.1 "Unbezahlter Urlaub" ab.

Zeiten des Besuchs der Meisterschule werden von SOKA-DACH als Beschäftigungszeiten anerkannt und z. B. für die Ermittlung des Anspruchs auf den Teil eines 13. Monatseinkommens angerechnet.

Bitte teilen Sie der SOKA-DACH mit, wenn Ihr Arbeitnehmer einen Meisterkurs besucht, um Rückfragen wegen einer vermeintlich unvollständigen Bruttolohnsummenmeldung zu vermeiden.

 

So handhabt Quick-Lohn die Meldung "Meisterschüler" an SOKA-DACH

Für die Meldung ist eine Besonderheit notwendig.

Diese hinterlegen Sie wie folgt:

Öffnen Sie das Menü LohnabrechnungStammdatenverwaltungMitarbeiterdaten und wählen Sie den betreffenden Mitarbeiter aus. Im Teil 2 der Mitarbeiterdaten tragen Sie im Feld Besonderheiten das Kürzel "SDMS" ein.

Beim nächsten Monatsabschluss wird vom Programm automatisch die Meldung mit dem Kennzeichen "M" an die SOKA-DACH erzeugt.

Mit der Meldedatei zum Monatsende wird die Meldung an die SOKA-DACH übermittelt.