Mindestausbildungsvergütung
Für alle Branchen gelten gesetzliche Bestimmungen zur Mindestausbildungsvergütung. Es betrifft alle abgeschlossenen Ausbildungsverträge, sofern nicht durch Tarifverträge Ausbildungsvergütungen festgelegt wurden.
Quick-Lohn führt Seitens des Programms keine Kontrollen zur Einhaltung der Mindestvergütung für die Auszubildenden durch.
Folgende Mindestausbildungsvergütungen wurden gesetzlich festgelegt:
1.Ausbildungsjahr
2024: 649,00 €
2023: 620,00 €
2022: 585,00 €
2.Ausbildungsjahr + 18% auf Basis Jahr 1
3.Ausbildungsjahr + 35% auf Basis Jahr 1
4.Ausbildungsjahr + 40% auf Basis Jahr 1
Welche Ausnahmen gibt es bei der Mindestausbildungsvergütung?
In bestimmte Berufe, Branchen oder Tatsachen können davon abweichend Mindestvergütungen gelten:
1.Tarifvertrag: Ist ein Unternehmen an einen Tarifvertrag gebunden, gelten die darin festgelegten Gehaltszahlen.
2.Schulische Ausbildung: Schulische Gesundheitsberufe wie Physiotherapeut oder Logopäde haben jeweils eigene Gesetze.
3.Landesrechtliche Regelungen: Für Ausbildungen, die nicht bundeseinheitlich geregelt sind, gilt der Mindestlohn nicht (Bsp.: Erzieher).