Mindestausbildungsvergütung

Mindestausbildungsvergütung

Für alle Branchen gelten gesetzliche Bestimmungen zur Mindestausbildungsvergütung. Es betrifft alle abgeschlossenen Ausbildungsverträge, sofern nicht durch Tarifverträge Ausbildungsvergütungen festgelegt wurden.

Quick-Lohn führt Seitens des Programms keine Kontrollen zur Einhaltung der Mindestvergütung für die Auszubildenden durch.

Folgende Mindestausbildungsvergütungen wurden gesetzlich festgelegt:

1.Ausbildungsjahr

2024:  649,00 €

2023:  620,00 €

2022:  585,00 €

2.Ausbildungsjahr  + 18% auf Basis Jahr 1

3.Ausbildungsjahr  + 35% auf Basis Jahr 1

4.Ausbildungsjahr  + 40% auf Basis Jahr 1

 

Welche Ausnahmen gibt es bei der Mindestausbildungsvergütung?

In bestimmte Berufe, Branchen oder Tatsachen können davon abweichend Mindestvergütungen gelten:

1.Tarifvertrag: Ist ein Unternehmen an einen Tarifvertrag gebunden, gelten die darin festgelegten Gehaltszahlen.

2.Schulische Ausbildung: Schulische Gesundheitsberufe wie Physiotherapeut oder Logopäde haben jeweils eigene Gesetze.

3.Landesrechtliche Regelungen: Für Ausbildungen, die nicht bundeseinheitlich geregelt sind, gilt der Mindestlohn nicht (Bsp.: Erzieher).