Einige Hinweise vorweg

In 2025 gilt ein gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 12,82 € brutto pro tatsächlich gearbeiteter Stunde. Bei Arbeitsausfällen durch Urlaub, Krankheit oder bei Kurzarbeit (auch Verzugslohn) bleibt es bei den bisher bestehenden gesetzlichen und vertraglichen Regelungen.

Auf der Webseite des Zolls finden Sie die Mindestlöhne für verschiedene Branchen: > Zoll (Übersicht Branchen-Mindestlöhne)

Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns hmtoggle_plus1        Details

Nur für wenige Beschäftigte gibt es Ausnahmen vom Mindestlohn, z. B. für Auszubildende, Ehrenamtler, Langzeitarbeitslose, bestimmte Praktikanten, Jugendliche unter 18 Jahren ohne Berufsausbildung.

Der Mindestlohn gilt auch für geringfügig Beschäftigte. Unabhängig davon, ob die Abrechnung mit Stundenlohn oder einem festen Monatsgehalt erfolgt, muss der Mindestlohn eingehalten werden.

Beachten Sie: Für geringfügig Beschäftigte gilt nach dem Mindestlohngesetz eine erweiterte Aufzeichnungspflicht (außer in Privathaushalten). Dafür dokumentieren Arbeitgeber oder Arbeitnehmer die Arbeitszeiten mit Beginn- und Ende-Uhrzeit sowie die Dauer der Pausen spätestens 7 Tage nach der durchgeführten Arbeit.

 

So handhabt Quick-Lohn den Mindestlohn

Quick-Lohn überwacht die Einhaltung des Mindestlohns und zeigt bei der Lohnerfassung einen Hinweis an, wenn bei einem Mitarbeiter eine Unterschreitung des aktuellen gesetzlichen Mindestlohns (2025: 12,82 €) vermutet wird.

hmtoggle_plus1Details: Wie überwacht Quick-Lohn dies bei Angestellten und Monatslöhnern?
hmtoggle_plus1Details: Wie erfolgt die Berücksichtigung in Quick-Lohn bei der Führung eines Stundenkontos?

 

Für jede Lohnart können Sie festlegen, ob und wie diese bei der Überwachung des Mindestlohns berücksichtigt werden soll. Dies tun Sie im Menü LohnabrechnungStammdatenverwaltungLohnarten im Feld Mindestlohn:

0

Die Lohnart wird bei der Kontrolle des Mindestlohns nicht berücksichtigt.

1

Nur der Betrag der Lohnart wird berücksichtigt, nicht eine dazugehörige Stundenzahl.

2

Betrag und Stunden der Lohnart werden immer berücksichtigt.(Bei Gehaltsempfängern hat 2 die gleiche Wirkung wie 1, da bei diesen die Stunden als Durchschnittsstunden anzusetzen sind.)

9

Die Lohnart wird so berücksichtigt, wie sie im Feld Durchschnittslohn geschlüsselt ist.

Quick-Lohn hat bei allen Lohnarten eine "9" vorbelegt, so dass der Mindestlohn genau so wie der Durchschnittslohn ermittelt wird. Wenn Sie die Quick-Lohn-Überwachungsfunktion nutzen wollen, sollten Sie unbedingt die von Ihnen benutzten Lohnarten auf Korrektheit dieses Schlüssels prüfen. Nicht immer muss das "Anbinden" an den Durchschnittslohn mit der "9" richtig sein.

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Im Bereich LohnabrechnungStammdatenverwaltungBeitragsdaten kann auch ein abweichender Mindestlohn hinterlegt werden, z. B. für Firmen in der Landwirtschaft.