Einige Hinweise vorweg
•Das Austrittsdatum kann nur in dem Abrechnungsmonat eingetragen werden, in dem auch der Austritt erfolgt.
•Sollten Sie im Vormonat vergessen haben, den Austritt eines Mitarbeiters einzutragen, lesen Sie bitte unter > Austritt eines Mitarbeiters wurde vergessen weiter.
So handhaben Sie den Austritt eines Mitarbeiters in Quick-Lohn
➢Variante 1 (einfacher Weg)
1. Schritt:Erfassen Sie im Rahmen der Lohnerfassung die bis zum Austritt angefallenen Stunden (bei Stundenlöhnern) bzw. das anteilige Gehalt, die anteilige Ausbildungsvergütung usw.
2. Schritt:Im letzten Bild der Lohnerfassung tragen Sie im Feld Austrittstag den letzten Tag der Beschäftigung ein.
➢Variante 2
1. Schritt:Bevor Sie mit der Lohnerfassung beginnen, tragen Sie im Abrechnungsmonat im Bereich Lohnabrechnung → Stammdatenverwaltung → Mitarbeiterdaten Teil 1 des betreffenden Mitarbeiters in den Feldern Beschäftgung Ende und ggf. Vers.-Pflicht Ende das Austrittsdatum ein.
2. Schritt:Erfassen Sie im Rahmen der Lohnerfassung die bis zum Austritt angefallenen Stunden (bei Stundenlöhnern) bzw. das anteilige Gehalt, die anteilige Ausbildungsvergütung usw.
Beachten Sie:
•Falls noch ein Guthaben auf dem Stundenkonto besteht, beachten Sie die Erläuterungen unter > Auflösung Stundenkonto.
•Ist noch Resturlaub auszuzahlen, beachten Sie die Erläuterungen unter > Urlaubsabgeltung.
•Nach Abschluss der Lohnrechnung sollten Sie für den ausgeschiedenen Mitarbeiter das Lohnkonto zur Ablage ausdrucken.
Quick-Lohn...
•...ermittelt die anteiligen Steuer- und Sozialversicherungstage (z. B. 17 bei einem Austritt zum 17.9.), führt also eine kalendertägliche Abrechnung durch (Tagestabelle für die Lohnsteuer).
•...erzeugt beim Monatsabschluss eine Abmeldung für die Sozialversicherung und eine LSt-Bescheinigung. Im Punkt Elektronische Meldungen können Sie diese Belege bei Bedarf auch schon vorab erstellen und jeweils ein Exemplar dem Mitarbeiter aushändigen.
Im Folgemonat...
•Wenn Sie den Folgemonat beginnen, teilt Ihnen Quick-Lohn mit, dass die Mitarbeiterdaten des ausgetretenen Mitarbeiters gelöscht werden und fragt, ob die Bankverbindungen des Mitarbeiters auch gelöscht werden sollen. Tritt der Mitarbeiter voraussichtlich später wieder ein, sollten Sie diese Frage verneinen.
•Falls Sie für die voraussichtlichen SV-Beitragsnachweise mit Schätzung auf Basis Vormonat arbeiten, wird im Folgemonat der Betrag für die betreffende Krankenkasse automatisch gekürzt. Dies wird auch protokolliert.
Sonderfall: Tod eines Mitarbeiters
Alle laufenden Entgeltbestandteile, welche erst nach dem Tod des Arbeitnehmers zufließen - also an den Erben ausgezahlt werden, unterliegen in der Abrechnung des Verstorbenen nur noch der Sozialversicherung. Die Lohnsteuer führt der Erbe ab. Der Verstorbene ist in dem Monat steuerfrei abzurechnen. Für den Erben ist wegen der Steuerpflicht ebenfalls eine Abrechnung durchzuführen. Für die Abrechnung des Verstorbenen gehen Sie wie folgt vor: 1. Schritt:Bevor Sie mit der Lohnerfassung beginnen, tragen Sie im Abrechnungsmonat im Bereich Lohnabrechnung → Stammdatenverwaltung → Mitarbeiterdaten Im Bereich Mitarbeiterdaten Teil 1: 2. Schritt:Im Bereich Mitarbeiterdaten Teil 2: 3. Schritt:Im Bereich Mitarbeiterdaten Bankverbindung: 4. Schritt:Wechseln Sie in die Lohnerfassung und rechnen Sie das noch bis zum Todestag zustehende Arbeitsentgelt anteilig ab. Lösen Sie gegebenenfalls das Stunden- bzw. Urlaubskonto auf und rechnen diese Werte mit der Lohnart Stundenabgeltung bzw. Urlaubsabgeltung (F5 - weitere Lohnart hinzufügen) ab. 5. Schritt:Hier werden nur die SV-Beiträge einbehalten. Dem Erben steht der Auszahlungsbetrag zu, allerdings muss er diesen noch versteuern. Letztlich wird dem Erben der Auszahlungsbetrag abzüglich der anfallenden Steuern überwiesen. Für die Abrechnung des Erben/Hinterbliebenen gehen Sie wie folgt vor: 1. Schritt:Im Bereich Lohnabrechnung → Stammdatenverwaltung → Mitarbeiterdaten legen den Hinterbliebenen als Mitarbeiter wie unter > Beitragsfreie Beschäftigung > Freiwillige / private Krankenversicherung beschrieben an. Zudem hinterlegen Sie in Mitarbeiterdaten Teil 1 die folgenden Werte: 2. Schritt:Im Bereich Mitarbeiterdaten Teil 2: 3. Schritt:Wechseln Sie in die Lohnerfassung und rechnen Sie mit der Lohnart "St-Brutto Verstorb." den steuerpflichtigen Betrag des Verstorbenen ab. Sie können diese Lohnart aktivieren. > Details zum Aktivieren / Anlegen einer Lohnart. Sollten sie auch Sterbegeld abrechnen, fügen Sie dies über den Button F5 - Weitere Lohnart hinzu. Falls das Sterbegeld noch nicht in Quick-Lohn angelegt ist, können Sie diese ebenfalls aktivieren. > Details zum Aktivieren / Anlegen einer Lohnart. 4. Schritt:Bei der Abrechnung werden nur Steuern einbehalten, was zu einem negativen Auszahlungsbetrag führt. Der Erbe erhält den Auszahlungsbetrag des Verstorbenen abzüglich der anfallenden Steuern ausgezahlt. Berechnen Sie den verbleibenden Betrag und leiten Sie die Zahlung manuell an den Erben weiter. |
Maler beachten bitte die Besonderheiten bei der Berechnung der Urlaubsabgeltung: > Details |