Einige Hinweise vorweg
•Das Austrittsdatum kann nur in dem Abrechnungsmonat eingetragen werden, in dem auch der Austritt erfolgt.
•Sollten Sie im Vormonat vergessen haben, den Austritt eines Mitarbeiters einzutragen, lesen Sie bitte unter > Austritt eines Mitarbeiters wurde vergessen weiter.
So handhaben Sie den Austritt eines Mitarbeiters in Quick-Lohn
➢Variante 1 (einfacher Weg)
1. Schritt:Erfassen Sie im Rahmen der Lohnerfassung die bis zum Austritt angefallenen Stunden (bei Stundenlöhnern) bzw. das anteilige Gehalt, die anteilige Ausbildungsvergütung etc.
2. Schritt:Im letzten Bild der Lohnerfassung tragen Sie im Feld Austrittstag den letzten Tag der Beschäftigung ein.
➢Variante 2
1. Schritt:Bevor Sie mit der Lohnerfassung beginnen, tragen Sie im Abrechnungsmonat im Bereich Lohnabrechnung → Stammdatenverwaltung → Mitarbeiterdaten Teil 1 des betreffenden Mitarbeiters in den Feldern Beschäftgung Ende und ggf. Vers.-Pflicht Ende das Austrittsdatum ein.
2. Schritt:Erfassen Sie im Rahmen der Lohnerfassung die bis zum Austritt angefallenen Stunden (bei Stundenlöhnern) bzw. das anteilige Gehalt, die anteilige Ausbildungsvergütung etc.
Beachten Sie:
•Falls noch ein Guthaben auf dem Stundenkonto besteht, beachten Sie die Erläuterungen unter > Auflösung Stundenkonto.
•Ist noch Resturlaub auszuzahlen, beachten Sie die Erläuterungen unter > Urlaubsabgeltung.
•Nach Abschluss der Lohnrechnung sollten Sie für den ausgeschiedenen Mitarbeiter das Lohnkonto zur Ablage ausdrucken.
Quick-Lohn...
•...ermittelt die anteiligen Steuer- und Sozialversicherungstage (z.B. 17 bei einem Austritt zum 17.9.), führt also eine kalendertägliche Abrechnung durch (Tagestabelle für die Lohnsteuer).
•...erzeugt beim Monatsabschluss eine Abmeldung für die Sozialversicherung und eine LSt-Bescheinigung. Im Punkt Elektronische Meldungen können Sie diese Belege bei Bedarf auch schon vorab erstellen und jeweils ein Exemplar dem Mitarbeiter aushändigen.
Im Folgemonat...
•Wenn Sie den Folgemonat beginnen, teilt Ihnen Quick-Lohn mit, dass die Mitarbeiterdaten des ausgetretenen Mitarbeiters gelöscht werden und fragt, ob die Bankverbindungen des Mitarbeiters auch gelöscht werden sollen. Tritt der Mitarbeiter voraussichtlich später wieder ein, sollten Sie diese Frage verneinen.
•Falls Sie für die voraussichtlichen SV-Beitragsnachweise mit Schätzung auf Basis Vormonat arbeiten, wird im Folgemonat der Betrag für die betreffende Krankenkasse automatisch gekürzt. Dies wird auch protokolliert.
Sonderfall: Tod eines Mitarbeiters
•Verstirbt ein Mitarbeiter, gehen Sie grundsätzlich wie bei einem normalen Austritt vor. Das bedeutet, der Sterbetag ist der Tag des Austritts. •Tragen Sie zusätzlich im Bereich Lohnabrechnung → Stammdatenverwaltung → Mitarbeiterdaten Teil 2 des Mitarbeiters im Feld Besonderheiten den Wert "TOD" ein. Dadurch wird bei der SV-Meldung der Abmeldegrund 49 erzeugt. •Häufig ist in Tarifverträgen die Zahlung eines Sterbegeldes vereinbart. Beachten Sie: Das Sterbegeld gilt als Arbeitslohn des Empfängers (d. h. des/der Hinterbliebenen), so dass die Steuerklasse des Empfängers maßgebend ist. oin den Feldern bei Beschäftgung Beginn und Ende. den gleichen Tag für Ein- und Austritt ein oim Feld Vorauss. JAL inkl. SdZ das gezahlte Sterbegeld oAchtung: Im Feld zur Teilnahme am Sozialkassenverfahren im Baugewerbe tragen Sie den Wert "0" (Null) für keine Teilnahme ein. •Den auszuzahlenden Betrag rechnen Sie mit einer Lohnart "Sterbegeld" ab. Falls die Lohnart noch nicht in Quick-Lohn angelegt ist, können Sie diese aktivieren. > Details zum Aktivieren / Anlegen einer Lohnart. •Im Zweifelsfall rufen Sie die Quick-Lohn Hotline an. |
Urlaubsabgeltung Seit dem 22.01.2019 gilt eine neue Regelung, falls eine Urlaubsabgeltung an die Hinterbliebenen zu zahlen ist. Prinzipiell gilt hierbei bei der Abrechnung für den Erben das Gleiche wie beim Sterbegeld. Allerdings müssen von der Urlaubsabgeltung SV-Beiträge abgezogen werden und zwar in der letzten Lohnabrechnung des Verstorbenen (auch wenn es sich makaber anhört). Dafür gibt es die Lohnart "Abgeltung nur SV". Auch diese Lohnart können Sie aktivieren. Hier tragen Sie den kompletten Abgeltungsbetrag bei der letzten Abrechnung für den Verstorbenen ein. Hatte der Verstorbene im letzten Monat einen niedrigen Bruttolohn, kann sich durchaus ein negativer Auszahlungsbetrag ergeben. Für den Erben rechnen Sie die Lohnart Urlaubsabgeltung ab und geben den gleichen Betrag ein. Hier wird dann nur die Lohnsteuer einbehalten.
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