Austritt eines Mitarbeiters rückgängig machen

Variante 1: Der Austritt erfolgte (fälschlicherweise) im Vormonat

Der Austritt muss rückgängig gemacht werden. Gehen Sie dazu folgendermaßen vor:

1. Schritt:Wählen Sie im Startmenü Korrekturabrechung, dort als > Korrekturmonat den Vormonat und anschließend Korrektur starten.

2. Schritt:Aus der Mitarbeiterliste wählen Sie den zu korrigierenden Mitarbeiter aus.

3. Schritt:Gehen Sie anschließend im Startmenü in die Lohnerfassung, entfernen Sie dort das Austrittsdatum und erstellen Sie einen Korrekturverdienstbeleg.

4. Schritt:Im aktuellen Monat wählen Sie LohnabrechnungStammdatenverwaltungMitarbeiterdaten Ausgetretene Mitarbeiter anzeigen

5. Schritt:Wählen Sie den entsprechenden Mitarbeiter mit Doppelklick aus. Quick-Lohn aktiviert die Stammdaten auch für den aktuellen Monat.

Die Stornierung der Abmeldung für die Sozialversicherung und die ELStAM-Anmeldung werden von Quick-Lohn automatisch erzeugt. Eine bereits erzeugte Lohnsteuerbescheinigung wird nicht storniert (dieses Verfahren kennt keine Stornierung). Die Bescheinigung bei späterem Ausscheiden oder am Jahresende überschreibt beim Finanzamt die vorher fälschlich abgegebene Bescheinigung.

 

Variante 2: Der Austritt erfolgte (fälschlicherweise) in einem weiter zurückliegenden Monat

Prinzipiell gehen Sie wie oben beschrieben vor. Für die Monate zwischen Austritt und aktuellem Monat führen Sie jeweils eine Korrekturabrechnung durch, wobei die Stammdaten wie im aktuellen Monat wieder eingelesen werden. Beginnen Sie immer mit dem ältesten Monat.

 

Wenn Sie in falscher Reihenfolge erst den Mitarbeiter im aktuellen Monat eingelesen und erst dann über Korrektur das Austrittsdatum entfernt haben, ist in den Mitarbeiterdaten ein falsches (nicht zurückliegendes) Eintrittsdatum vorhanden. In einem solchen Fall tragen Sie das Eintrittsdatum korrekt ein. Sie können auch die Mitarbeiterdaten löschen (F4-Taste in Mitarbeiterdaten Teil 1) und den Mitarbeiter erneut einlesen.