Austrittsdatum eines Mitarbeiters rückwirkend ändern (z.B. durch Arbeitsgerichtsurteil)

Die rückwirkende Änderung des Austrittsdatums wird meist notwendig, wenn ein Arbeitsgericht urteilt, dass der Mitarbeiter hätte länger beschäftigt und bezahlt werden müssen (z.B. das Gehalt für zwei Monate muss nachgezahlt werden).

Folgende Fälle sind prinzipiell möglich:

Fall-Nr.

Okt.

Nov.

Dez.

Jan.

Feb.

März

Beschreibung

1.

 

 

 

 

-→

 

Das ursprüngliche Austrittsdatum und das neu festgelegte Austrittsdatum liegen im gleichen Monat des aktuellen Jahres.

2.

 

-→

 

 

 

 

Das ursprüngliche Austrittsdatum und das neu festgelegte Austrittsdatum liegen im gleichen Monat des Vorjahres.

3.

 

 

 

-------→

 

Das ursprüngliche Austrittsdatum und das neu festgelegte Austrittsdatum liegen in verschiedenen Monaten des aktuellen Jahres.

4.

 

-------→

 

 

 

Das ursprüngliche Austrittsdatum und das neu festgelegte Austrittsdatum liegen in verschiedenen Monaten des Vorjahres.

5.

 

 

-----------------→

 

Das ursprüngliche Austrittsdatum liegt im Vorjahr, das neu festgelegte Austrittsdatum liegt im aktuellen Jahr.

 

Zum Ändern des Austrittsdatums gehen Sie wie folgt vor:

1. Schritt:Wählen Sie im Startmenü Korrekturabrechung, dort als > Korrekturmonat den Monat des zu ändernden Austritts.

2. Schritt:Aus der Mitarbeiterliste wählen Sie den zu korrigierenden Mitarbeiter aus.

3. Schritt:Gehen Sie anschließend im Startmenü in die Lohnerfassung und führen Sie nun entsprechend Ihres Falles die weiteren Schritte durch:

Fall-Nr.

weitere Schritte

1.

 

Geben in der Lohnerfassung die Lohnarten ein, die laut Gerichtsurteil richtig gewesen wäre und ändern Sie den Austrittstag auf das neue Datum.

Drucken Sie einen Korrektur-Verdienstbeleg.

2.

Geben in der Lohnerfassung die Lohnarten ein, die laut Gerichtsurteil richtig gewesen wäre und ändern Sie den Austrittstag auf das neue Datum.

Drucken Sie einen Korrektur-Verdienstbeleg.

Durch das Zuflussprinzip der Lohnsteuer muss die entstehende Differenz im Steuerbrutto im aktuellen Jahr verbucht werden, auch wenn die Korrektur das Vorjahr betrifft. Damit haben wir hier den in > Korrektur Vorjahr beschriebenen Sonderfall. Bitte lesen Sie dort die Einzelheiten.

3.

Geben in der Lohnerfassung die Lohnarten ein, wie sie richtig gewesen wären. Löschen Sie den Austrittstag.

Drucken Sie einen Korrektur-Verdienstbeleg.

Rufen Sie dann den nächsten Monat zur Korrektur auf. Gehen Sie im Bereich LohnabrechnungStammdatenverwaltungMitarbeiterdaten auf den Button Ausgetretene Mitarbeiter anzeigen.

Wählen Sie aus der Liste den entsprechenden Mitarbeiter aus und bestätigen Sie Ihre Auswahl mit Enter-Einlesen. Das Programm zeigt an, dass keine Stammdaten vorhanden sind und liest die Daten aus dem zuvor korrigierten Monat ein.

Erfassen Sie wiederum die Lohnarten und drucken Sie einen Korrektur-Verdienstbeleg.

Dies wiederholen Sie so lange, bis Sie im Monat angelangt sind, in dem der neue Austrittstag liegt.

4. + 5.

Geben in der Lohnerfassung die Lohnarten ein, wie sie richtig gewesen wären. Löschen Sie den Austrittstag.

Drucken Sie einen Korrektur-Verdienstbeleg.

Rufen Sie dann den nächsten Monat zur Korrektur auf. Gehen Sie im Bereich LohnerfassungStammdatenverwaltungMitarbeiterdaten auf den Button Ausgetretene Mitarbeiter anzeigen

Wählen Sie aus der Liste den entsprechenden Mitarbeiter aus und bestätigen Sie Ihre Auswahl mit Enter-Einlesen. Das Programm zeigt an, dass keine Stammdaten vorhanden sind und liest die Daten aus dem zuvor korrigierten Monat ein.

Erfassen Sie wiederum die Lohnarten und drucken Sie einen Korrektur-Verdienstbeleg.

Dies wiederholen Sie so lange, bis Sie im Monat angelangt sind, in dem der neue Austrittstag liegt

Durch das Zuflussprinzip der Lohnsteuer muss die entstehende Differenz im Steuerbrutto im aktuellen Jahr verbucht werden, auch wenn die Korrektur das Vorjahr betrifft. Damit haben wir hier den in > Korrektur Vorjahr beschriebenen Sonderfall. Bitte lesen Sie dort die Einzelheiten.