Mitarbeiter irrtümlich oder zu früh angelegt

 

Mitarbeiterdaten müssen immer in dem Monat angelegt werden, für den die erste Abrechnung erfolgen soll.

Wurde ein Mitarbeiter irrtümlich oder einen Monat zu früh angelegt, entfernen Sie die Stammdaten aus dem aktuellen Monat und stornieren die fälschlicherweise durchgeführte Abrechnungen.

Folgende Fälle sind möglich:

Fall 1: Das zu frühe oder irrtümliche Anlegen wird bemerkt, bevor der Monat abgeschlossen ist und es wurde noch keine Anmeldung zur Sozialversicherung gedruckt. Der Versand einer Elstam-Anmeldung ist unschädlich.
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Fall 2: Der Mitarbeiter wurde irrtümlich angelegt und es wurde bereits eine Anmeldung zur Sozialversicherung gedruckt. Der Monat wurde aber noch nicht abgeschlossen.
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3. Das zu frühe Anlegen wird erst im Folgemonat (oder später) bemerkt.
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