Beschäftigungsverbot

rechtlicherhintergrund Einige Hinweise vorweg

Unter bestimmten Umständen kann während der Schwangerschaft noch vor Beginn der > Mutterschutzfrist durch den Arzt oder dem Arbeitgeber ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. Der Arbeitgeber zahlt den Bruttolohn für die Ausfallzeit weiter. Der Bruttolohn errechnet sich mindestens aus den Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen oder der letzten drei Monate vor Beginn des Monats, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist (§ 11 Mutterschutzgesetzt).

Der Lohn im Beschäftigungsverbot ist steuer- und beitragspflichtig. Die Bruttolohnsumme sowie - je nach Satzung - auch der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung werden dem Arbeitgeber von der zuständigen Krankenkasse im AAG-Verfahren (Umlage U2) zu 100 % erstattet. > Details zum AAG-Verfahren

Sollten individuelles Beschäftigungsverbot und Krankheit an einem Tag erfolgen, dann ist der Tag komplett mit Krankheitslohnfortzahlung abzurechnen.

 

So handhaben Sie das Beschäftigungsverbot in Quick-Lohn

1. Schritt:Folgen Sie vom Startfenster aus dem Pfad LohnabrechnungLohnerfassung und wählen Sie den entsprechenden Mitarbeiter aus.

2. Schritt:Erfassen Sie im Rahmen der Lohnabrechnung die Tage (auch Wochenenden) mit Beschäftigungsverbot mit dem Kalendariumsbuchstaben "N". Quick-Lohn erzeugt damit bei der Erfassung die Lohnart Beschäftigungsverbot und belegt sie mit einem Wert vor (soweit möglich). Wenn Sie ohne Kalendarium arbeiten, fügen Sie die Lohnart Beschäftigungsverbot über "F5-Weitere Lohnarten" hinzu. Vom Programm wird der Wert automatisch ermittelt (F8-Berechnung).

3. Schritt:Im letzten Bild der Erfassung erscheint die Fehlzeit "1.2" mit einem Beginndatum sowie einem Endedatum, sofern das Beschäftigungsverbot im gleichen Monat endet (z.B. weil die Mutterschutzfrist beginnt). Dauert das Verbot über das Monatsende hinweg an, bleibt das Ende der Fehlzeit leer. Wenn Sie ohne Stundenerfassung im Kalender arbeiten, erfassen Sie die Fehlzeitangaben selbst. Näheres dazu finden Sie unter > Fehlzeiten.

4. Schritt:Klicken Sie auf den Button Erstattung und vervollständigen Sie das Formular Antrag auf Erstattung. Einige Angaben tragen Sie ein, damit der Antrag gestellt werden kann:
- Mutmaßlicher Entbindungstag
- Art des Beschäftigungsverbots (individuell, generell)

So erhalten Sie die Erstattung im Fall des Beschäftigungsverbots

Um von der Krankenkasse die Erstattung des Beschäftigungsverbot zu erhalten, erstellt Quick-Lohn beim Monatsabschluss einen Erstattungsantrag und sendet diesen mit der Meldung zum Monatsende an die Krankenkasse.

Beachten Sie: Für Mitarbeiter ohne Versicherungsnummer kann Quick-Lohn keinen Erstattungsantrag versenden. Der Beleg wird jedoch für Ihre Unterlagen mit ausgedruckt, damit Sie ihn bzw auf Papier bei der Krankenkasse einreichen können. Mehr Informationen zum Thema > Abfrage Versicherungsnummer.