Besonderheiten bei Eintritt eines Mitarbeiters (Gerüstbau)

 

Prinzipiell gelten auch bei diesen Beschäftigten die Erläuterungen zum > Eintritt eines Mitarbeiters.

Über den Eintrag im Feld Teilnahme SOKA-Gerüst in Mitarbeiterdaten Teil 2 wird gesteuert, ob der Mitarbeiter an den Verfahren der Sozialkasse Gerüstbau teilnimmt.

Ein Auszubildender wird eingestellt.

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Ein Angestellter wird eingestellt.

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Ein gewerblicher Mitarbeiter wird eingestellt.

Jeder gewerbliche Mitarbeiter aus einem anderen Gerüstbaubetrieb muss bei Firmeneintritt den Sozialkassennachweis Teil B vorlegen. Ist dieser nicht vorhanden, fordern Sie einen Kontoauszug bei SOKA Gerüstbau an.

Mitarbeiterdaten - Teil 2:

Url-Tage-Anspruch/Jahr: 30

Url-Geldanspruch in %: 11.4 (in 2024)

Mitarbeiterdaten - Vortrag:

Die Vortragswerte entnehmen Sie jeweils aus der Zeile Rest 2024 bzw. 2023.

Url-Tageanspruch VJ: Restanspruch an Urlaubstagen aus dem Vorjahr. Kontoauszug: Spalte Tage, Zeile Rest 2023

Url-Geldanspruch VJ: Restanspruch an Urlaubsgeld aus dem Vorjahr. Kontoauszug: Spalte Urlaubsentgelt, Zeile Rest 2023

Summe Url-Tageanspruch: In den Vormonaten des aktuellen Jahres erworbener und noch nicht gewährter Urlaubstageanspruch. Kontoauszug: Spalte Tage, Zeile Rest 2024

Summe Url-Geldanspruch: Urlaubsgeldanspruch aus Bruttolohn und Augleichsbeträgen Kontoauszug: Spalte Urlaubsentgelt, Zeile Rest 2024

Überprüfen Sie auf dem ersten erstellten Verdienstbeleg die Urlaubswerte in den Spalten Anspruch Vormonat und Gewährt Vormonate. Diese müssen übereinstimmen mit den Ihnen übergebenen Unterlagen.

Hat der Mitarbeiter bisher nicht im Gerüstbaugewerbe gearbeitet, muss keines dieser Felder ausgefüllt werden.

Vortragswerte erst in einem späteren Monat eintragen oder anpassen

Stellt sich später heraus, dass im Eintrittsmonat falsche Vorträge (oder gar keine) gemacht wurden, ändern Sie die Angaben per Korrektur im Eintrittsmonat.

Führen Sie eine Korrekturabrechnung für den Eintrittsmonat durch. Ändern Sie dort entsprechend die Vorträge und erzeugen durch Lohnerfassung einen korrigierten Verdienstbeleg.

Die korrekten Vortragswerte erfahren Sie erst, nachdem der Januar des Folgejahres bereits begonnen wurde

Stellt sich im Folgejahr erst heraus, dass im Eintrittsmonat falsche Vorträge (oder gar keine) gemacht wurden, ist im Normalfall keine Korrekturabrechnung erforderlich. Die Urlaubsansprüche aus dem Kontoauszug von SOKA-Bau per 31.12. des Vorjahres tragen Sie in Mitarbeiterdaten 2 in den entsprechenden Feldern ein. Die bisher dort stehenden Werte überschreiben Sie.

Eine Korrekturabrechung mit Änderung des gewährten Urlaubs im Vorjahr sollten Sie möglichst vermeiden. Wenn eine Solche Korrektur unumgänglich ist,  tragen Sie bei dieser Korrektur auch die richtigen Werte ein. Die in der Korrektur abgerechneten Urlaubstage / Urlaubsgeld werden im aktuellen Monat gemeldet und führen nicht zu einer Änderung der Vorjahresansprüche.