Änderungen in Quick-Lohn zum April 2019

> 1. Entgeltbescheinigungen und Abfrage Vorerkrankungen

> 2. Entsendung ins Ausland: A1-Verfahren

> 3. Änderungen am Ausdruck des Verdienstbeleges

> 4. Änderungen an der Optik des Programmes

> 5. Für Steuer-/Lohnbüros: Stammdatenübernahme aus anderen Lohnprogrammen einfacher

 

1. Entgeltbescheinigungen und Abfrage Vorerkrankungen

Es hat zwar etwas länger gedauert als geplant, aber jetzt ist es geschafft. Ab sofort können Sie unser EEL-Modul für Entgeltbescheinigungen bei Krankengeld, Mutterschaft und Pflege eines kranken Kindes nutzen. Nach dem Monatsabschluss werden die Bescheinigungen automatisch über das Meldecenter an die Krankenkassen verschickt. Der Ablauf ist analog zu dem bei den AAG-Anträgen.

Einzelheiten finden Sie in unserer > Ausführlichen Hilfe unter dem Stichwort "EEL".

sv.net benötigen Sie hierfür nicht mehr.

 

2. Entsendung ins Ausland: A1-Verfahren

Bei Entsendung von Mitarbeitern ins Ausland muss schon immer ein Fragebogen (Vordruck A1) an die Krankenkasse geschickt werden. Zum 1. Juli 2019 läuft die Übergangsfrist für papiergebundene Anträge aus, die Anträge sind verpflichtend elektronisch zu erstellen.

Quick-Lohn kann die entsprechenden Anträge ab sofort elektronisch über das Meldecenter versenden. Falls Sie diese Funktion benötigen, lesen Sie bitte in der > Ausführlichen Hilfe unter dem Stichwort "A1".

 

3. Änderungen am Ausdruck des Verdienstbeleges

Wir haben am Aussehen des Verdienstbeleges gearbeitet und denken, dass dieser jetzt aufgeräumter und übersichtlicher aussieht. Insbesondere bei der Darstellung der Stundenkonten und bei Abrechnung von Kurzarbeit macht sich das bemerkbar.

Wir hoffen, dass Ihnen das neue Aussehen gefällt.

 

4. Änderungen an der Optik des Programmes

Wahrscheinlich haben Sie schon beim Start des neuen Updates gestutzt. Es sieht anders aus. Aber keine Angst, an der prinzipiellen Bedienung hat sich überhaupt nichts geändert. Wir haben die Optik modernisiert und an die aktuellen Windows-Standards angepasst. Ihnen gefällt das Aussehen auf Anhieb nicht? Im Startbild von Quick-Lohn unter Diverses → Bildschirmeinstellungen können Sie verschiedene Farbeinstellungen ausprobieren.

Ihnen gefällt keine dieser Varianten? Dann melden Sie sich bitte bei uns.

 

5. Für Steuer-/Lohnbüros: Stammdatenübernahme aus anderen Lohnprogrammen einfacher

Quick-Lohn kann jetzt sehr viele Stammdaten aus DLS-Dateien (Prüfdateien für Steuerprüfer) übernehmen. Jedes Lohnprogramm muss diese bereit stellen können. Wenn Sie also ein neues Mandat übernehmen, fordern Sie vom Vorabrechner die DLS (Digitale Lohn-Schnittstelle) an. Sie sparen sich durch die Übernahme viel Arbeit.