Änderungen in Quick-Lohn zum April 2020

> Abrechnung von Kurzarbeitergeld nach den neuen Regelungen

> Abrechnung von Saison-Kug für die Baubranche Monat März

> Abrechnung von amtlich angeordneter Quarantäne

> Abrechnung für Eltern zur Betreuung der eigenen Kinder

> Was können Sie tun, um als Unternehmen finanziell über die Corona-Krise zu kommen?

> Wir arbeiten an weiteren Verbesserungen

> Wann kommt das nächste reguläre Update?

> Wie bekomme ich das neue Update?

 

Abrechnung von Kurzarbeitergeld nach den neuen Regelungen

Nachdem jetzt die Details des neuen Kurzarbeitergeldes auch offiziell veröffentlicht sind, haben wir uns schnellstmöglich an die Umsetzung gemacht. Wir freuen uns, dass wir Ihnen die neue Programmversion so noch rechtzeitig zur Verfügung stellen können.

Die wichtigsten Punkte für Sie:

Die ab Abrechnungsmonat März gültigen Erstattungsformulare der Arbeitsagentur sind integriert.

Quick-Lohn ermittelt die 100%ige Erstattung der auf das Kug anfallenden Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung.

Falls Sie Verdienstbelege mit Kug für den Monat März noch mit der bisherigen Programmversion gedruckt haben sollten, drucken Sie diese bitte mit der neuen Version noch einmal. Falls Sie es vergessen, wird Sie das Programm darauf hinweisen.

Hier finden Sie die Details zur > Abrechnung von Kurzarbeitergeld.

 

Abrechnung von Saison-Kug für die Baubranche Monat März

Der März ist der letzte Monat, für den Saison-Kug abgerechnet werden kann. Hierfür erhalten Sie ohnehin die volle Erstattung der SV-Beiträge für gewerbliche Mitarbeiter. Für Angestellte in Saison-Kug werden dagegen keine SV-Beiträge erstattet.

Nach den neuen Regelungen steht Ihnen aber auch für Angestellte die Erstattung zu. Quick-Lohn berücksichtigt das in dieser neuen Programmversion. Sie rechnen aber trotzdem die Lohnart “KU-Saison-Geld” (Kalendariumsbuchstabe W) ab.

Falls bei Ihnen auch in Monaten ab April Kurzarbeit anfällt, zeigen Sie diese bei der Arbeitsagentur an. Sie rechnen dann die Lohnart “KU-Geld” (Kalendariumsbuchstabe R) ab.  

 

Abrechnung von amtlich angeordneter Quarantäne

Für den Fall, dass Sie einen Mitarbeiter mit behördlich angeordneter Quarantäne abrechnen wollen, der selber nicht krank ist, und dem eine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz zusteht, können Sie auch diese mit Quick-Lohn abrechnen. Die Anleitung dazu finden Sie > hier.

 

Abrechnung für Eltern zur Betreuung der eigenen Kinder

Es gibt seit kurzem ein Gesetz, nach welchem Arbeitnehmer entschädigt werden, die aufgrund von Kinderbetreuung zu Hause bleiben und deshalb Lohneinbußen haben. Der Arbeitgeber würde danach 67% des ausgefallenen Nettos zahlen und diesen Betrag auf Antrag erstattet bekommen. Basis dafür ist eine Neuegelung im Infektionsschutzgesetz.

Aber: Wir kennen viele Details noch nicht und können Sie deshalb bei der Abrechnung eines solchen Falles noch nicht unterstützen. Wir werden Sie darüber auf dem Laufenden halten.

Denkbar wäre es für Sie, erst einmal 67% des ausgefallenen Bruttos abzurechnen und so näherungsweise den Auszahlungsbetrag zu ermitteln. Eine Erstattung für den Arbeitgeber könnte so aber noch nicht erfolgen. Wenn die detaillierte Regelung vorliegt, kann über eine Korrektur die richtige Abrechnung erstellt werden.

Achtung: Ein Anspruch auf Entschädigung besteht jedoch nicht, wenn einer der folgenden Umstände eintritt:

es befindet sich noch ein Zeitguthaben auf dem Stundenkonto

der Mitarbeiter erhält Kurzarbeitergeld - denn es geht dem Entschädigungsanspruch grundsätzlich vor.

die Einrichtung wäre aufgrund von Schulferien ohnehin geschlossen.

 

Was können Sie tun, um als Unternehmen finanziell über die Corona-Krise zu kommen?

Hier einige Ideen ohne Anspruch auf Vollständigkeit:

Beantragen Sie ...

… die Stundung von laufenden Kreditzahlungen.

… bei Ihrer Hausbank Kredite zur Überbrückung.

… bei Ihrem Finanzamt die Aussetzung von Steuervorauszahlungen. (> Details hier)

… die Sofortunterstützungen (Zuschüsse) für kleine Unternehmen. Diese variieren von Bundesland zu Bundesland. Schauen Sie auf die Website Ihrer IHK und Ihrer Landesbank-/Förderbank - diese informieren über die Möglichkeiten. > Der DIHK hat dafür auch eine Webseite zusammengestellt.

… Kurzarbeitergeld

Sprechen Sie mit Ihrem Vermieter über (temporäre) Mietminderungen.

Für den Monat April ist es möglich, die Zahlung der SV-Beiträge zu stunden und später nachzuholen. Sprechen Sie dazu mit Ihrer Krankenkasse.

Treiben Sie offene Posten ein.

 

Wir arbeiten an weiteren Verbesserungen

Sie können nun die Fehlzeiten bequemer auswählen als früher.

Mit euBP, der elektronischen Betriebsprüfung für den Rentenversicherungsprüfer, sind wir in der Genehmigungsphase. Zukünftig werden Sie bei Prüfungen davon profitieren können.

 

Wann kommt das nächste reguläre Update?

Das nächste Update planen wir zur Juli-Abrechnung. Wir werden Ihnen rechtzeitig eine aktuelle Version zur Verfügung stellen. Es ist wie üblich mit Ihrem jährlichen Updatepreis abgegolten.

Falls es gesetzliche Änderungen schon vorher erfordern, werden wir natürlich auch dafür Updates bereitstellen.

 

Wie bekomme ich das neue Update?

Unter dem Hilfethema > Einspielen von neuen Programmversionen (Updates) finden Sie die Anleitung, wie Sie ihr Programmupdate erhalten können.

Nähere Information dazu erhalten Sie auch mit unserem Newsletter. Diesen schicken wir Ihnen an die E-Mail-Adresse, welche Sie unter LohnabrechnungMeldecenterStammdaten DatenübertragungAnsprechpartner E-Mail hinterlegt haben.