Änderungen in Quick-Lohn zum Juli 2019

> 1. Änderungen bei Midijobs (Gleitzone bzw. Übergangsbereich)

> 2. Elektronische Entgeltbescheinigungen (EEL) - sofortiges Senden möglich

> 3. Zahlstellenverfahren für Betriebsrentner / Versorgungsempfänger

> 4. Kurzfristig Beschäftigte: Keine Abmeldungen mit Grund 34 mehr

> 5. Erweiterung in Quick-Lohn: Betriebsstättenverwaltung

> 6. Bemerkung in eigener Sache: Leasing von Fahrrädern und E-Bikes

> 7. Baubetriebe: Meldungen an SOKA-Bau direkt über das Meldecenter

> 8. Malerbetriebe: Direktes Melden an die Malerkasse kommt

 

1. Änderungen bei Midijobs (Gleitzone bzw. Übergangsbereich)

Ab der Juliabrechnung 2019 gelten folgende Änderungen:

Die bisherige Gleitzone heißt dann Übergangsbereich. Um nicht in einem Jahr mit 2 verschiedenen Begriffen arbeiten zu müssen, benutzen wir schon seit Januar den Begriff "Midijob".

Die Obergrenze für Midijobs beträgt dann 1.300,00 €.

Dem Mitarbeiter werden automatisch die vollen RV-Beiträge auf sein Entgelt für die Rente angerechnet, auch wenn er nur Beiträge auf das reduzierte Midijob-Entgelt zahlt. Er muss also nicht mehr die RV-Beiträge aus eigener Tasche aufstocken, um später den vollen Rentenanspruch zu haben.

Für Minijobs bleibt die Obergrenze unverändert bei 450.00 €, auch sonst ändert sich im Minijob-Bereich nichts.

Quick-Lohn wird Sie bei einem Entgelt unter 1.300,00 € für einen vollen Monat fragen, ob die Abrechnung als Midijob erfolgen soll. Bitte beachten Sie, dass  die Grenze von 1.300,00 € nicht monatsbezogen gilt, sondern für einen Midijob im Durchschnitt eines Jahres immer unterschritten sein muss.

Der Verdienst des 1. Halbjahres 2019 fließt in diese Betrachtung nicht ein.

 

2. Elektronische Entgeltbescheinigungen (EEL) - sofortiges Senden möglich

Wir haben viel Lob dafür erhalten, dass Quick-Lohn die Entgeltbescheinigungen bei Krankengeld, Mutterschaft und Pflege eines kranken Kindes automatisch über das Meldecenter versendet.

Ein Wunsch war noch, dass die Bescheinigungen sofort und nicht erst mit dem Monatsabschluss versendet werden können. Diesen Wunsch haben wir erfüllt.

Künftig stehen die Bescheinigungen direkt nach der Erfassung im Meldecenter zum Versand bereit. Sie wählen dort nur wie üblich "Meldungen prüfen und senden".

 

3. Zahlstellenverfahren für Betriebsrentner / Versorgungsempfänger

Wenn ein Betrieb weniger als 30 Betriebsrentner abgerechnet hat, konnte die Zahlung der Krankenversicherungsbeiträge der gesetzlich krankenversicherten Betriebsrentner direkt zwischen Krankenversicherung und Betriebsrentner abgewickelt werden. Der Arbeitgeber war daran quasi nicht beteiligt.

Das ist so ab Juli nicht mehr möglich. Der Arbeitgeber muss jetzt im sogenannten Zahlstellenverfahren die Beiträge der Betriebsrentner elektronisch an die Krankenkassen melden.

Quick-Lohn wird dieses Verfahren wegen des hohen Aufwandes und der geringen Fallzahlen nicht anbieten.

Wie Sie die Abrechnung trotzdem durchführen können, finden Sie in der > Ausführlichen Hilfe unter dem Stichwort "Betriebsrente".

Für die Abrechnung von privat krankenversicherten Betriebsrentnern ändert sich nichts.

 

4. Kurzfristig Beschäftigte: Keine Abmeldungen mit Grund 34 mehr

Nullabrechnungen für einen Beschäftigten sind nur möglich, wenn eine Fehlzeit erfasst ist (z.B. unbezahlter Urlaub).

Dauert ein unbezahlter Urlaub länger als einen Zeitmonat bzw. befindet sich ein Mitarbeiter am Austrittstag in unbezahltem Urlaub, hat eine SV-Abmeldung mit Grund 34 zu erfolgen. Das galt bisher für alle Personengruppen.

Ab Juli werden kurzfristig Beschäftigte anders (und damit wieder wie früher) behandelt. Für sie wird keine SV-Meldung mit Grund 34 mehr erstellt.

Wenn ein kurzfristig Beschäftigter (Personengruppe 110) in einem Monat gar nicht arbeitet, erfolgt eine Nullabrechnung ohne Angabe einer Fehlzeit.

Das gilt nicht für geringfügig Beschäftigte (Personengruppe 109)!

 

5. Erweiterung in Quick-Lohn: Betriebsstättenverwaltung

Hat ein Betrieb neben dem Hauptsitz weitere Betriebsstätten mit unterschiedlichen Betriebsnummern bei gleicher Steuernummer, so wurde bisher die (abweichende) Betriebsnummer bei den betreffenden Mitarbeitern in den Stammdaten hinterlegt.

Daran ändert sich auch nichts. Wir sind allerdings angehalten, auch die Anschriften in Quick-Lohn zu führen und Änderungen automatisch an die Betriebsnummernstelle der Bundesanstalt für Arbeit zu melden.

Wenn Quick-Lohn eine Konstellation mit mehr als einer Betriebsstätte erkennt, werden Sie aufgefordert, unter Stammdaten / Firmendaten die Anschrift der Betriebsstätten einzutragen.

Für alle Firmen ohne weitere Betriebsstätten ändert sich nichts.

 

6. Bemerkung in eigener Sache: Leasing von Fahrrädern und E-Bikes

In letzter Zeit erreichen uns vermehrt Anfragen zu Fahrrädern bzw. E-Bikes. Bevor Sie hierzu einen Vertrag abschließen, rechnen Sie bitte vorher, ob sich so ein Vertrag wirklich lohnt.

Es ist oft besser, stattdessen einfach das Gehalt etwas zu erhöhen. Informationen zu diesem Thema finden Sie in der > Ausführlichen Hilfe unter dem Stichwort "E-Bike".

Dort gibt es auch eine Beispielrechnung.

 

7. Baubetriebe: Meldungen an SOKA-Bau direkt über das Meldecenter

Wir freuen uns, dass wir ab der Juli-Abrechnung die Meldungen an SOKA-Bau Wiesbaden direkt über das Meldecenter senden können.

Sie brauchen dann die DASKWI-Datei nicht mehr erzeugen und auf die Internetseite von SOKA-Bau hochladen. Falls Sie die DASKWI-Datei bisher nicht genutzt haben, sondern die Werte direkt auf der Internetseite von SOKA-Bau eingetragen haben, entfällt auch dies. Direkt mit dem Monatsabschluss werden die Datensätze gemeldet.

Die SOKA Berlin nimmt leider noch nicht an diesem Verfahren teil. Für Berliner Firmen bleibt es erst einmal bei der alten Verfahrensweise. Im Laufe des Jahres will SOKA-Berlin aber auch umstellen. Wir werden die  Berliner Firmen dann umgehend informieren.

 

8. Malerbetriebe: Direktes Melden an die Malerkasse kommt

Wahrscheinlich noch im Laufe dieses Jahres wird Quick-Lohn auch die Meldungen an die Malerkasse direkt über das Meldecenter senden können. Wir werden Sie dann sofort informieren.