Änderungen in Quick-Lohn zum Oktober 2020

> Neu in Quick-Lohn: Elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP)

> Berliner Betriebe im Bauhauptgewerbe: Meldungen an SOKA-Berlin nun auch direkt über das Meldecenter

> Bauhauptgewerbe: Tarifänderungen

> Rechnungen per E-Mail

> Tipp: Kinderfreibeträge für volljährige Kinder

> Wie bekomme ich das neue Update

Neu in Quick-Lohn: Elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP)

Im Juni hatten wir bereits die elektronische Betriebsprüfung der Rentenversicherung in Quick-Lohn angekündigt. Für einige Kunden wurde die Prüfung mittels euBP  zwischenzeitlich als Pilotanwender erfolgreich durchgeführt. Mit dem Oktober-Update stellen wir nun allen Kunden diese Funktion zur Verfügung.

Ausführliche Hinweise zur elektronischen Betriebsprüfung der Rentenversicherung finden Sie in unserer Hilfe: > euBP

Berliner Betriebe im Bauhauptgewerbe: Meldungen an SOKA-Berlin nun auch direkt über das Meldecenter

Ab der Oktober-Abrechnung erfolgt nun auch die Meldungen an SOKA-Berlin direkt über das Meldecenter.

Sie brauchen dann die DASKWI-Datei nicht mehr erzeugen und auf die Internetseite von SOKA-Bau hochladen. Falls Sie die DASKWI-Datei bisher nicht genutzt haben, sondern die Werte direkt auf der Internetseite von SOKA-Berlin eingetragen haben, entfällt auch dies. Direkt mit dem Monatsabschluss werden die Datensätze gemeldet.

In der Hilfe stellen wir Ihnen ausführliche Informationen zur Verfügung: > Meldung SOKA-Bau.

Bauhauptgewerbe: Tarifänderungen

Die Tarifvertragsparteien haben den Schlichterspruch zu den Tarifvereinbarungen am 17. September 2020 angenommen. Für tarifgebundene Arbeitgeber bedeutet es, dass

für die Mitarbeiter eine einmalige Corona-Prämie von 500,00 € (Azubis 250,00 €)

und ab dem 1. Oktober 2020 einen Zuschlag in Höhe von 0,5 Prozent des Tariflohns zur pauschalen Entschädigung von Wegezeiten und -strecken erhalten.

Unseres Wissens nach gelten die Regelungen nur für tarifgebundene Arbeitgeber - also nicht allgemeinverbindlich. Auch der Mindestlohn wurde deshalb nicht angehoben. Wenn Sie ab Oktober den Wegezeit-Zuschlag zahlen wollen/müssen, erhöhen Sie am besten den Stundenlohn bzw. das Gehalt um 0,5%.

Hinweise zur Corona-Prämie finden Sie hier.

Ausführliche Unterlagen sind uns bisher leider nicht bekannt. Informieren Sie sich bitte unbedingt bei Ihrer Innung oder Handwerkskammer.

Rechnungen per E-Mail

Mit dem Jahreswechsel werden wir den Versand der Rechnungen auf E-Mail umstellen. Die Übermittlung erfolgt dann ausschließlich über diesen Weg. Prüfen Sie noch vor dem Jahreswechsel Ihre hinterlegte E-Mail-Adresse. Sie sehen Ihre E-Mail-Adresse immer beim Versenden der Monatsendedatei. Falls Ihnen die Rechnungen an eine abweichende E-Mail-Adresse gesendet werden sollen, hinterlegen Sie diese auch im Kontaktformular, welches beim Versenden der Monatsendedatei erscheint.

Beispiel:

Rechnung_Mail

Ab Januar 2021 erhalten Sie die Rechnung erstmals per E-Mail.

Tipp: Kinderfreibeträge für volljährige Kinder

Die Kinderfreibeträge Ihrer Mitarbeiter werden über die ELSTAM-Rückmeldungen vom Finanzamt übermittelt.

Für Kinder, die im Jahr 2020 die Volljährigkeit erlangt haben, wird die Finanzverwaltung im Januar 2021 die Freibeträge automatisch entziehen. Im entsprechenden Falle erhalten Sie ebenfalls eine Rückmeldung über das Meldecenter.

Befindet sich das volljährige Kind allerdings noch in schulischer oder beruflicher Ausbildung, hat der betroffene Arbeitnehmer noch einen Anspruch auf seinen Kinderfreibetrag.

Er kann sich den Freibetrag wieder zurück “holen”. Hierfür stellt er einen entsprechenden Antrag beim Finanzamt. In der Regel steht das Formular ab November auf der Internetseite der Finanzverwaltung zum Download zur Verfügung. Über Quick-Lohn direkt können keine Freibeträge beantragt werden!

Wird das vergessen, können die Freibeträge immer noch über die Steuererklärung 2021 geltend gemacht werden.

Wie bekomme ich das neue Update?

Unter dem Hilfethema > Einspielen von neuen Programmversionen (Updates) finden Sie die Anleitung, wie Sie ihr Programmupdate laden können.