Änderungen in Quick-Lohn

Änderungen zum Juli 2026

 

Sie können sich über die nachfolgend genannten Änderungen auch ganz unkompliziert im > Update-Begleitvideo informieren.

 

Inhaltsverzeichnis

> So laden Sie das neue Update herunter

> Alternativer Verdienstbeleg

> Minijob - Befreiung von der Rentenversicherung (RV) jetzt widerrufbar

> Neue Pfändungsgrenzen ab Juli 2026

> Wichtiger Hinweis für unsere Neukunden: Vorträge für die Lohnsteuerbescheinigung prüfen!

> Betriebe mit Teilnahme an SOKA-BAU: Neue Umlagesätze ab Juli 2026

> Wann kommt das nächste Update?

 

So laden Sie das neue Update herunter

Sie installieren unsere Updates bequem in Quick-Lohn über den Menüpunkt Update-ServiceUpdate starten.

Eine ausführliche Anleitung finden Sie unter dem Hilfethema > Einspielen von neuen Programmversionen (Updates).

 

Alternativer Verdienstbeleg

Auf vielfachen Kundenwunsch haben wir mit diesem Update eine neue Variante des Verdienstbeleges für Sie entwickelt. Die Nutzung ist optional – Ihr gewohntes Beleg-Layout bleibt selbstverständlich weiterhin verfügbar.

Die neue Optik lehnt sich an den Standard vieler anderer Lohnprogramme an. Das erleichtert besonders Umsteigern und neuen Nutzern den Einstieg in Quick-Lohn.

Die Aktivierung erfolgt unkompliziert im Menü LohnabrechnungKonfiguration ändern. Tragen Sie im Feld Design Verdienstbeleg einfach die „1“ ein. Mit einer „0“ können Sie jederzeit wieder zum bisherigen Ausdruck zurückkehren.

 

Minijob - Befreiung von der Rentenversicherung (RV) jetzt widerrufbar

Was ist neu? Ab dem 1. Juli 2026 gibt es eine einmalige Chance für Minijobber: Wer sich früher von der Rentenversicherungspflicht (RV-Pflicht) befreien ließ, kann diese Entscheidung jetzt ein einziges Mal zurücknehmen und wieder in die RV einzahlen.

Wichtig für Sie als Abrechner, wenn der Mitarbeiter umstellen möchte:

Ein Antrag ist Pflicht: Der Minijobber muss die Aufhebung der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht schriftlich beim Arbeitgeber beantragen (> Vorlage Antrag).

Nicht rückwirkend: Die Änderung gilt nur für die Zukunft – eine rückwirkende Änderung ist nicht möglich.

Achtung, endgültig: Wer einmal zurückkommt, bleibt für die Dauer der Beschäftigung in der RV-Pflicht. Eine zweite Befreiung ist ausgeschlossen!

Hinweis: Hat der Mitarbeiter mehrere Minijobs, muss die Aufhebung der Befreiung für alle zeitgleich ausgeübten geringfügig entlohnten Beschäftigungen einheitlich erfolgen.

Anpassung in Quick-Lohn: Ändern Sie im Menü LohnabrechnungStammdatenverwaltungMitarbeiterdaten Teil 1 im Feld Beitragsgruppenschl. den RV-Schlüssel von “5” (RV-frei) auf “1” (RV-pflichtig), z. B. von "6500" auf "6100".

 

Neue Pfändungsgrenzen ab Juli 2026

Zum 1. Juli 2026 ändern sich die Pfändungsfreigrenzen.

Sobald Sie ab Juli 2026 abrechnen, verwendet das Programm automatisch die aktuellen Werte.

Abrechnungen für die Monate bis einschließlich Juni 2026 werden weiterhin mit den bisherigen Freigrenzen erstellt.

 

Wichtiger Hinweis für unsere Neukunden: Vorträge für die Lohnsteuerbescheinigung prüfen!

Quick-Lohn wird am Jahresende oder bei Austritt eines Mitarbeiters Lohnsteuerbescheinigungen nur für die Monate erzeugen, die wirklich mit Quick-Lohn abgerechnet wurden. Wenn Sie nicht mit der Januarabrechnung 2026, sondern erst mit dem Abrechnungsmonat Februar oder später zu Quick-Lohn gewechselt sind, prüfen Sie bitte unbedingt, ob das vorherige Lohnprogramm für die ersten Monate des Jahres Lohnsteuerbescheinigungen erstellt hat.

Einige Lohnprogramme machen das (z. B. Agenda). Ist dies erfolgt, müssen Sie nichts weiter tun.

Wurden die Lohnsteuerbescheinigungen für den Zeitraum zwischen Jahresbeginn und Start mit Quick-Lohn jedoch nicht erstellt (z. B. Dataline, DATEV), kann Quick-Lohn diese ersatzweise versenden.

Gehen Sie in dem Fall wie folgt vor:

In den Mitarbeiterdaten Teil 3 (Summen bzw. Vortrag) finden Sie den Button F6 - Vorträge LStB.

Haben Sie die Stammdaten mittels DLS-Datei übernommen, sind die Vorträge bereits vorhanden. Prüfen Sie trotzdem die Richtigkeit, da wir die Qualität der DLS-Dateien anderer Programme nicht beurteilen können. Andernfalls bleibt nur, dass Sie alle Werte manuell eintragen (Lohnkonto, letzter Verdienstbeleg aus Ihrem Altsystem).

Die Lohnsteuerbescheinigungen werden mit der nächsten Monatsmeldung an das Finanzamt gesendet. Sie können sich mit den Vorträgen etwas Zeit lassen, bis Januar 2027 sollte die Erfassung aber erfolgt sein.

Bei Mitarbeitern, die zwischenzeitlich ausgetreten sind, erfassen Sie die Werte über eine > Korrekturabrechnung für den Austrittsmonat.

Weitere Details zu diesem Thema finden Sie im Artikel > Lohnsteuerbescheinigung.

 

Betriebe mit Teilnahme an SOKA-BAU: Neue Umlagesätze ab Juli 2026

Für das Bauhauptgewerbe gelten ab dem 01.07.2026 neue Beitragssätze. Die bisherigen Beitragssätze werden um 0,40 % gesenkt.

Quick-Lohn nimmt diese Änderung automatisch vor und berechnet ab Juli 2026 den verminderten Beitragssatz.

 

Wann kommt das nächste Update?

Wir stellen das nächste reguläre Update rechtzeitig zur Oktober-Abrechnung 2026 bereit.

Falls es gesetzliche Änderungen schon vorher erfordern, werden wir selbstverständlich auch dafür Updates bereitstellen.

 

Wir wünschen Ihnen viel Freude mit der neuen Version von Quick-Lohn!

Ihr Quick-Lohn-Team