Änderungen zum Oktober 2025
Sie möchten sich die Neuerungen lieber in einem kurzen Video von uns erklären lassen? Hier gelangen Sie zu unserem neuen Format, dem Update-Begleitvideo.
Inhaltsverzeichnis
> So laden Sie das neue Update herunter
> Neues Verfahren zur Empfängerüberprüfung durch die Banken – Verification of Payee (VoP)
> Dachdecker: Das 13. Monatseinkommen im November abrechnen
> ELStAM: Rückmeldung der Werte für private KV/PV
> Nützlicher Tipp: Nutzung der Feldhilfe bei der Dateneingabe
> Wann kommt das nächste Update?
So laden Sie das neue Update herunter
Sie installieren unsere Updates bequem in Quick-Lohn über den Menüpunkt Update-Service → Update starten.
Eine ausführliche Anleitung finden Sie unter dem Hilfethema > Einspielen von neuen Programmversionen (Updates).
Im Oktober 2025 wird von Microsoft der Support für Windows 10 eingestellt. Das heißt: Es gibt ab diesem Zeitpunkt keine regulären Sicherheits- oder Funktionsupdates mehr von Microsoft.
Aber keine Sorge: Quick-Lohn läuft auch nach Oktober 2025 weiterhin zuverlässig unter Windows 10. Ihre Arbeit in der Lohnabrechnung ist also nicht betroffen.
Neues Verfahren zur Empfängerüberprüfung durch die Banken – Verification of Payee (VoP)
Ab dem 9. Oktober 2025 tritt mit der VoP eine neue Regelung im Euro-Zahlungsverkehr in Kraft, die alle SEPA-Zahlungen und damit auch Ihre Lohn- und Gehaltszahlungen betrifft.
Diese EU-Regelung, die auch als Empfängerüberprüfung bekannt ist, dient der Betrugsprävention, indem sie Banken verpflichtet, vor der Ausführung einer SEPA-Überweisung zu prüfen, ob der angegebene Name des Zahlungsempfängers mit dem Kontoinhaber der dazugehörigen IBAN übereinstimmt.
Um Zahlungsverzögerungen bei Lohn- und Gehaltszahlungen zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen Folgendes:
a.Prüfung des eigenen Unternehmensnamens: Ihr bei der Bank hinterlegter Kontoinhabername sollte mit dem Unternehmensnamen übereinstimmen und entsprechend im Programm in der Firmenbankverbindung hinterlegt sein.
b.Pflege der Angaben zu den Zahlungsempfängern: Prüfen Sie im Programm die Stammdaten der Mitarbeiter, der Krankenkassen, der Sozialkassen sowie des Finanzamtes hinsichtlich der hinterlegten Namen der jeweiligen Zahlungsempfänger.
Falls erforderlich, bitten Sie Ihre Mitarbeiter um Überprüfung der persönlichen Angaben und um Bestätigung, dass der bisher verwendete Kontoinhabername exakt mit den Angaben bei der Bank übereinstimmt.
Dachdecker: Das 13. Monatseinkommen im November abrechnen
Die SOKA-DACH wird Ihnen im November für alle gewerblichen Arbeitnehmer das Informationsschreiben zum 13. Monatseinkommen übermitteln.
Im Programm sind in der Lohnerfassung des Monats November die Lohnarten „Dreiz. Monatseink.” und „Altersv. AG 13. ME“ automatisch vorgegeben. Sie übertragen lediglich die Werte aus dem Informationsschreiben.
Die Übermittlung dieser Werte an die SOKA-DACH erfolgt automatisch in Quick-Lohn mit der Meldung zum Monatsabschluss.
Eine ausführliche Erläuterung zu diesem Thema finden Sie im Abschnitt > Dreizehntes Monatseinkommen (Dachdeckergewerbe)
ELStAM: Rückmeldung der Werte für private KV/PV
Bislang wurden Ihnen die Werte für die private Kranken- und Pflegeversicherung von Ihren Arbeitnehmern in Papierform vorgelegt.
Ab Dezember 2025 ist durch das Bundeszentralamt für Steuern die Aktivierung des erweiterten Datenaustauschs KV/PV vorgesehen. Die privaten Krankenkassen übermitteln diese Werte dann direkt an das Finanzamt. Das Finanzamt leitet sie elektronisch über das ELStAM-Verfahren an Sie als Arbeitgeber weiter, analog zu den Steuermerkmalen.
So verarbeitet Quick-Lohn die neuen ELStAM-Rückmeldungen:
➢Abweichungen werden deutlich angezeigt: Sollten die vom Finanzamt gemeldeten KV/PV-Werte von den in Quick-Lohn hinterlegten Werten abweichen, wird dies für Sie an folgenden Stellen im Programm klar ersichtlich:
oIm Monatsabschluss werden die Abweichungen klar dargestellt.
oBei den betroffenen Mitarbeitern erscheinen entsprechende Warn-Icons an den Eingabefeldern Freiw./Private KV/PV und PKV-Basisbeitrag im Menü Mitarbeiterdaten Teil 2.
oIm Menü Mitarbeiterdaten Teil 1 werden über den Button F5 - Meldungen die Meldungen im Reiter „Rückmeldungen“ angezeigt.
➢Korrekturen durch Änderungslisten: Wenn innerhalb von 3 Monaten eine Abweichung durch eine spätere ELStAM-Änderungsliste gemeldet wird, zeigt Quick-Lohn dies entsprechend an. Sofern Sie die Abweichungen mittels einer Korrektur verarbeitet haben, erscheint dieser Hinweis nicht mehr.
➢Zukünftige Änderungen: Quick-Lohn erkennt auch Änderungen der künftigen KV/PV-Werte, die über ELStAM-Abrufe gemeldet werden, und stellt diese in den Mitarbeiterdaten dar. Im entsprechenden Monat erhalten Sie einen Hinweis, falls Sie vergessen haben, diese Werte zu übernehmen.
➢Umgang mit fehlenden oder falschen PKV-Daten: Quick-Lohn fungiert hierbei lediglich als Übermittler der Daten. Sollte ein Mitarbeiter die gemeldeten Werte beanstanden, ist er dafür zuständig, dies direkt mit seiner privaten Krankenversicherung zu klären.
Nützlicher Tipp: Nutzung der Feldhilfe bei der Dateneingabe
Wussten Sie schon, dass Sie in vielen Eingabefeldern mit dem Button F1 - Hilfe eine direkte Feldhilfe aufrufen können? Stellen Sie den Cursor Ihrer Maus in das jeweilige Feld und klicken anschließend auf F1 - Hilfe. In einem Pop-up-Menü zeigt das Programm Ihnen an, welche Art von Eingabe erwartet wird.
Das Neue daran: Hilfe-Icons (kleine Fragezeichen) werden nun auf der rechten Seite der Eingabefelder angezeigt, wenn die Maus sich über dem Feld befindet. Mit einem Klick auf das Hilfeicon wird nun ebenfalls die passende Feldhilfe zum Eingabefeld angezeigt.
Hinweis: Das Fragezeichen-Icon erscheint nur bei Verwendung der Maus, nicht jedoch, wenn Sie mit der Tabulator-Taste der PC-Tastatur arbeiten.
Wann kommt das nächste Update?
Wir stellen das nächste reguläre Update rechtzeitig zur Januar-Abrechnung 2026 bereit.
Falls es gesetzliche Änderungen schon vorher erfordern, werden wir selbstverständlich auch dafür Updates bereitstellen.
Wir wünschen Ihnen viel Freude mit der neuen Version von Quick-Lohn!
Ihr Quick-Lohn-Team