Änderungen zum Juli 2025
Inhaltsverzeichnis
> So laden Sie das neue Update herunter
> Quick-Lohn: Neuer Look, gleiche Mission
> Automatischer Abruf der Elterneigenschaft ab Juli 2025
> Neue Pfändungsgrenzen ab Juli 2025
> Beitragsabrechnung und Beitragsnachweis in neuer Optik
> SOKA-Gerüst-Meldung nun per XML-Datei
> SOKA-BAU: Neue Beitragssätze ab Juli
> Nützlicher Tipp: Dokumenten-PDF-Export konfigurieren
> Wann kommt das nächste Update?
So laden Sie das neue Update herunter
Sie installieren unsere Updates bequem in Quick-Lohn über den Menüpunkt Update-Service → Update starten.
Eine ausführliche Anleitung finden Sie unter dem Hilfethema > Einspielen von neuen Programmversionen (Updates).
Quick-Lohn: Neuer Look, gleiche Mission
Sie sehen es schon: Quick-Lohn hat ein neues Design. Die Software entwickelt sich weiter – und das zeigen wir jetzt auch. In den letzten Wochen haben wir unserer Marke ein frisches, modernes Design verliehen, das unsere Werte und unsere Zukunftsvision widerspiegelt.
Warum ein neues Design? Aus 38 Jahren Erfahrung entsteht Zukunft.
Seit 38 Jahren ist es unser Antrieb, Lohnabrechnung – selbst im anspruchsvollen Baulohn – so einfach und verständlich wie möglich zu machen. Mehr als 3.100 Unternehmen vertrauen heute auf die unkomplizierte und sichere Arbeitsweise von Quick-Lohn. Dieses Selbstbewusstsein und unseren Anspruch, für Sie immer einen Schritt vorauszudenken, tragen wir nun auch nach außen.
Was bleibt? Alles, was zählt:
•Ihre Software: Läuft zuverlässig wie immer.
•Ihr Team: Ihre vertrauten Ansprechpartner sind für Sie da.
•Unser Fokus: Ihnen die Lohnabrechnung einfach machen.
Danke, dass Sie Teil unserer Reise sind. Wir freuen uns auf das nächste Kapitel mit Ihnen.
Automatischer Abruf der Elterneigenschaft ab Juli 2025
Das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) hat bereits zum 1. Juli 2023 eine wichtige Änderung in der sozialen Pflegeversicherung eingeführt: Der Beitragssatz wird seitdem nach der Anzahl der Kinder differenziert. Bisher war die Ermittlung der Kinderanzahl jedoch oft mit erheblichem Aufwand verbunden.
Ab Juli 2025 wird ein neues, elektronisches Verfahren namens "Datenaustausch zur Beitragsdifferenzierung in der sozialen Pflegeversicherung" (DaBPV) eingeführt. Dieses Verfahren ermöglicht Ihnen den elektronischen Abruf der Elterneigenschaft (Kinderanzahl) Ihrer Mitarbeiter, was den Prozess erheblich vereinfacht.
Was bedeutet das für Sie?
•Keine generelle Nachweispflicht mehr: Die aufwendige Sammlung von Nachweisen entfällt weitestgehend.
•Nachweis nur bei Abweichungen: Ein Nachweis ist nur noch erforderlich, wenn Ihnen Abweichungen zu den vom DaBPV gemeldeten Daten bekannt sind.
•Keine Prüfungspflicht für die Abrechnungsstelle: Die Abrechnungsstelle ist nicht verpflichtet, die übermittelten Werte auf Abweichungen zu prüfen.
•Elektronische Übermittlung relevanter Zeiträume: Die maßgeblichen Zeiträume für die Berücksichtigung der Elterneigenschaft und Kinderanzahl werden ebenfalls elektronisch übermittelt.
So erfolgt der automatische Abruf der Elterneigenschaft in Quick-Lohn
Sofort nach der Installation des Updates stehen die Abfragen für alle Mitarbeiter mit Bezug zur Pflegeversicherung (nicht für Minijobber) im Meldecenter zum Versenden bereit. Nachdem Sie die Rückmeldungen abgeholt haben, zeigt Ihnen Quick-Lohn eine Übersicht der abgerufenen Daten an und vergleicht diese mit den bisher im Programm hinterlegten Werten.
Bei Abweichungen klären Sie den Sachverhalt bitte mit dem entsprechenden Mitarbeiter. Quick-Lohn übernimmt die bestätigten Werte anschließend automatisch in die Mitarbeiterdaten.
Wichtige Hinweise für Ihre Mitarbeiter und Neueinstellungen:
•Bitte beachten Sie, dass die korrekte Angabe der Kinderanzahl essenziell für die korrekte Berechnung der Pflegeversicherungsbeiträge Ihrer Mitarbeiter ist.
•Bei Neueintritten wird die Elterneigenschaft sofort abgefragt.
•Für alle aktuellen Mitarbeiter erhalten Sie automatisch eine Meldung, wenn ein Kind hinzukommt oder ein Kind durch Erreichen der Altersgrenze herausfällt.
Auf den schriftlichen Kindererfassungsbogen kann nun verzichtet werden.
Für detaillierte Informationen zur Durchführung der Meldungen und zur Verarbeitung der Rückmeldungen besuchen Sie bitte unsere Online-Hilfe unter: > DaBPV.
Neue Pfändungsgrenzen ab Juli 2025
Ab Juli 2025 gelten neue Pfändungsgrenzen. Quick-Lohn berücksichtigt diese Änderungen automatisch in der Lohnabrechnung.
Quick-Lohn bietet jetzt eine automatische Update-Prüfung. Beim Programmstart werden Sie umgehend informiert, sobald eine neue Aktualisierung zur Verfügung steht.
Sollten Sie diese Funktion nicht wünschen, können Sie die Einstellung im Hauptmenü über das Zahnradsymbol anpassen und die entsprechende Option abwählen.
Beitragsabrechnung und Beitragsnachweis in neuer Optik
Mit der Version ab Juli werden die Beitragsabrechnungen und Beitragsnachweise je Krankenkasse in einer neuen Optik erstellt. Inhaltlich ändert sich nichts.
SOKA-Gerüst-Meldung nun per XML-Datei
Mit dem neuesten Update von Quick-Lohn müssen Sie bei der SOKA-Gerüst ab sofort keine manuellen Eingaben mehr vornehmen. Das Programm erstellt automatisch eine XML-Datei mit allen benötigten Daten, die Sie ganz einfach im Online-Portal der SOKA-Gerüst hochladen können. Das spart Ihnen wertvolle Zeit.
So funktioniert's:
1.Arbeitnehmernummer prüfen: Stellen Sie sicher, dass bei allen relevanten Mitarbeitern die SOKA-Arbeitnehmer-Nr. im Feld SOKA-Arbeitnehmer-Nr. unter Mitarbeiterdaten Teil 2 hinterlegt ist.
2.Automatische XML-Erstellung: Beim Monatsabschluss erstellt Quick-Lohn die XML-Dateien automatisch und speichert sie ab.
3.Speicherort der Dateien: Keine Sorge, falls Sie unsicher sind, wo die Dateien gespeichert wurden: Quick-Lohn zeigt Ihnen beim Monatsabschluss einen Hinweis mit dem genauen Verzeichnis an und ermöglicht Ihnen sogar, dieses direkt zu öffnen.
4.Upload im SOKA-Portal: Loggen Sie sich anschließend im Online-Portal der SOKA-Gerüst ein, gehen Sie zur Monatsmeldung und wählen Sie den passenden Monat aus. Unterhalb der Betragssumme finden Sie den Link Meldungsdaten importieren. Klicken Sie darauf, laden Sie die XML-Datei hoch – und schon ist Ihre Meldung erledigt!
Für die genaue Vorgehensweise bei SOKA-An- und Abmeldungen schauen Sie bitte in unsere Online-Hilfe unter: > Meldung SOKA-Gerüst.
SOKA-BAU: Neue Beitragssätze ab Juli
Kurzfristig werden die Beiträge für Arbeitgeber zur SOKA-Bau angepasst.
Hier die Änderungen im Überblick:
Tarifgebiet |
Beitrag |
Alt |
Neu |
Bemerkungen |
West |
Berufsbildung |
2,2 % |
1,9 % |
Der Gesamtbeitrag sinkt auf 20,2 % |
Ost |
ZVK-Beitrag der gewerbl. Arbeitnehmer |
1,4 % |
1,7 % |
|
Ost |
Berufsbildung |
2,2 % |
1,9 % |
Der Gesamtbeitrag bleibt unverändert bei 18,7 % |
Ost |
ZVK Beitrag Angestellte |
35,00 € |
42,5 € |
|
Berlin Ost |
ZVK-Beitrag gewerbliche Arbeitnehmer |
1,4 % |
1,7 % |
Gesamtbeitrag steigt auf 24,15 % |
Berlin Ost |
Angestellte |
35,00 € |
42,50 € |
Einzelheiten zu den Änderungen finden Sie hier: > SOKA-Bau
Nützlicher Tipp: Dokumenten-PDF-Export konfigurieren
Wussten Sie schon, dass Sie eine Standardeinstellung für den PDF-Export hinterlegen können? Einmal eingerichtet, müssen Sie im Druckvorgang nur noch auf den Export-Button klicken, und Ihre Dokumente landen automatisch im richtigen Speicherort.
Das Beste daran: Quick-Lohn sortiert Ihre Dateien sogar in die passenden Unterordner, zum Beispiel für den Mandanten, das Jahr und den aktuellen Abrechnungsmonat. So bleibt Ihre Ablage immer perfekt aufgeräumt.
Die Einstellung ist schnell erledigt. Eine einfache Anleitung dazu finden Sie in unserer Online-Hilfe unter: > Drucken in Quick-Lohn
Wann kommt das nächste Update?
Das nächste reguläre Update wird rechtzeitig zur Oktober-Abrechnung 2025 bereitgestellt.
Bei kurzfristigen gesetzlichen Änderungen werden wir selbstverständlich auch vorher Updates bereitstellen.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg mit der neuen Version von Quick-Lohn!
Ihr Quick-Lohn-Team