Änderungen zum April 2026
Sie möchten sich die Neuerungen lieber in einem kurzen Video von uns erklären lassen? Hier gelangen Sie zu unserem neuen Format, dem > Update-Begleitvideo.
Inhaltsverzeichnis
> So laden Sie das neue Update herunter
> Aktivrente: Korrektur fehlerhafter Vormonate durch Aufrollung
> Neues Sommerausfallgeld im Gerüstbaugewerbe (ab Mai 2026)
> Nützlicher Tipp: Digitalisierung der Lohnunterlagen leicht gemacht
> Ausblick: HR-Portal in Planung
> Wann kommt das nächste Update?
So laden Sie das neue Update herunter
Sie installieren unsere Updates bequem in Quick-Lohn über den Menüpunkt Update-Service → Update starten.
Eine ausführliche Anleitung finden Sie unter dem Hilfethema > Einspielen von neuen Programmversionen (Updates).
Aktivrente: Korrektur fehlerhafter Vormonate durch Aufrollung
Hinweis: Dieser Abschnitt ist für Sie nur relevant, sofern die Lohnart “Aktivrente St.-Abzug” in den Abrechnungsmonaten Januar bis März 2026 verwendet wurde und Sie nicht bereits manuelle Korrekturen durchgeführt haben.
Hintergrund: Aufgrund fehlender klarer Informationen im Januar 2026 kam es zu einer fehlerhaften Konfiguration der Lohnart „Aktivrente St.-Abzug“. Infolgedessen konnte es zu unvollständigen Bruttowerten für die Berufsgenossenschaft (BG) und die Bau-Sozialkassen (Bau-, Gerüstbau-, Malergewerbe) kommen. Wir haben die Lohnart zwischenzeitlich im Programm angepasst.
Ihre Maßnahme: Um sicherzustellen, dass alle betroffenen Abrechnungen der Vormonate berichtigt werden, steht Ihnen im Menü Korrekturabrechnung die Funktion Aufrollung wg. Aktivrente zur Verfügung.
Bitte führen Sie diese Aufrollung durch (Klick auf den Button), um die korrekten Bruttowerte neu zu ermitteln. Quick-Lohn wird eventuelle Differenzen mit der nächsten Monatsmeldung an die SOKA-BAU, SOKA-GERÜSTBAU bzw. Malerkasse übermitteln.
Video-Anleitung: Damit Sie die Aufrollung in der Praxis sofort sicher umsetzen, haben wir die wichtigsten Schritte in einem kurzen Video zusammengefasst: > Video-Anleitung Aufrollung Aktivrente
Neues Sommerausfallgeld im Gerüstbaugewerbe (ab Mai 2026)
Das aktuelle Software-Update enthält die neuen Funktionen für die Abrechnung des Sommerausfallgeldes (SAG) im Gerüstbaugewerbe. Damit werden die tariflichen Änderungen umgesetzt, die ab dem 1. Mai 2026 in Kraft treten, um hitze- oder wetterbedingte Arbeitsausfälle in den Sommermonaten (Mai bis August) korrekt abzubilden.
Neue Lohnart: Wir stellen die neue Lohnart “Sommerausfallgeld” bereit, die Sie direkt für die Abrechnung nutzen können. Die korrekte Berechnung von 75 % des tatsächlichen Stundenlohns erfolgt damit automatisch.
Kalender-Erfassung: In der Kalendererfassung steht Ihnen nun der neue Kalenderbuchstabe “G” für die Sommerausfallstunden zur Verfügung.
SOKA-Gerüst-Schnittstelle: Die für das Sommerausfallgeld relevanten Daten werden automatisch in die XML-Datei für das Meldeverfahren an die SOKA-Gerüst übernommen, damit Sie die Erstattung der Ausfallstunden zuzüglich 32 % des Sozialaufwands reibungslos erhalten.
Stundenüberwachung: Das Programm überwacht automatisch das tarifliche Kontingent von 50 Stunden je Arbeitnehmer pro Kalenderjahr. Der Verdienstbeleg weist neben dem Betrag auch die Stunden (auch kumuliert) explizit aus.
Video-Anleitung: Damit Sie die Abrechnung in der Praxis sofort sicher durchführen können, haben wir die wichtigsten Schritte in einem kurzen Video zusammengefasst: > Video-Anleitung Sommerausfallgeld 2026
Eine ausführliche Erläuterung zu diesem Thema finden Sie ebenfalls in unserer Online-Hilfe im Abschnitt > Sommerausfallgeld (Gerüstbau).
Nützlicher Tipp: Digitalisierung der Lohnunterlagen leicht gemacht
Nutzen Sie die Vorteile der elektronischen Betriebsprüfung voll aus! Die Zeiten der Papierflut sind damit vorbei: Mit Quick-Lohn wird das Erstellen und Verwalten Ihrer Lohnunterlagen in elektronischer Form zur leichtesten Übung.
Der PDF-Export ermöglicht es Ihnen, alle Belege mühelos und effizient in digitaler Form auf Ihrem Rechner abzulegen – ganz ohne Archivierungsaufwand.
Selbstverständlich können Sie alle Belege auch weiterhin wie gewohnt in Papierform drucken.
In unserem kurzen Video zeigen wir Ihnen, wie Sie diese nützliche Funktion mit nur wenigen Klicks einrichten und sofort mit dem papierlosen Arbeiten beginnen können. Nutzen Sie jetzt die Gelegenheit, um Ihre Lohnabrechnung einfacher zu gestalten. > Video-Anleitung PDF-Export
Ausblick: Mitarbeiter-Portal in Planung
Zum Jahresende planen wir die Anbindung von Quick-Lohn an ein Mitarbeiter-Portal. Über dieses Portal können Ihre Mitarbeiter künftig ihre Verdienstbelege, Lohnsteuerbescheinigungen und SV-Meldungen herunterladen, drucken oder speichern.
Wir empfehlen Ihnen, diese künftige Option bereits jetzt in Ihre Überlegungen aufzunehmen. Größere Vorarbeiten sind nicht nötig: Sie müssen lediglich für jeden teilnehmenden Mitarbeiter eine E-Mail-Adresse im Programm hinterlegen (Menü Lohnabrechnung → Stammdatenverwaltung → Mitarbeiterdaten Zusatzdaten).
Selbstverständlich können Sie Ihre Lohnunterlagen auch weiterhin wie bisher verwalten.
Wann kommt das nächste Update?
Wir stellen das nächste reguläre Update rechtzeitig zur Juli-Abrechnung 2026 bereit.
Falls es gesetzliche Änderungen schon vorher erfordern, werden wir selbstverständlich auch dafür Updates bereitstellen.
Wir wünschen Ihnen viel Freude mit der neuen Version von Quick-Lohn!
Ihr Quick-Lohn-Team