Änderungen zum April 2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

herzlich willkommen zur Programmversion April 2021. Wir informieren Sie hier über gesetzliche und tarifvertragliche Änderungen und Neuerungen in Quick-Lohn.

Wir hoffen, dass Ihnen die Neuerungen gefallen und Ihre Arbeit erleichtern werden.

 

> Kurzarbeitergeld im Jahr 2021

> Verdiensterhebung eSTATISTIK ab sofort mit Quick-Lohn möglich

> Mandantenverwaltung: mehr Informationen und Funktionen

> Bauhauptgewerbe: Neue Beitragspauschale für Angestellte

> Dachdeckerausfallgeld auch für den Monat Mai

> Wie bekomme ich das neue Update?

Kurzarbeitergeld im Jahr 2021

Das sogenannte “Corona-Kug” mit Leistungssätzen von 70 bzw. 77 Prozent ab dem vierten Kug-Monat und von 80 bzw. 87 Prozent ab dem siebten Monat für alle Beschäftigten, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis März 2021 entstanden ist, gilt bis Ende des Jahres 2021.

Wenn Sie also schon bisher Kurzarbeit abgerechnet haben, ändert sich nichts.

Stellt allerdings ein Betrieb für April 2021 oder spätere Monate erstmals eine Anzeige auf Kurzarbeitergeld, gilt diese Regelung nicht mehr. Die Mitarbeiter erhalten dann nur die Leistungssätze von 60 bzw. 67 Prozent.

Für Firmen, die nach dem März 2020 mit Quick-Lohn begonnen haben (Systembeginn April 2020 oder später) und bisher kein Kug/SKug abgerechnet haben, fragt Quick-Lohn ggf. nach Kug-Monaten vor diesem Systembeginn.

Verdiensterhebung eSTATISTIK ab sofort mit Quick-Lohn möglich

Einige ausgewählte Unternehmen wurden von den statistischen Landesämtern ausgewählt, im April 2021 eine Verdiensterhebung für ihren Betrieb durchzuführen und zu melden.

Mit der aktuellen Version können Sie diese nun ganz einfach erzeugen und elektronisch übermitteln. In der Hilfe finden Sie dazu die ausführlichen Erläuterungen und eine Anleitung zum Erzeugen der Verdiensterhebung (> Details).

Ab 2022 erfolgt die Übermittlung dann monatlich.

Mandantenverwaltung: mehr Informationen und Funktionen

Wir haben die Gelegenheit genutzt und die Mandantenliste überarbeitet.

Wenn Sie mehrere Mandanten abrechnen, stehen Ihnen die neuen Funktionen zur Verfügung. Die Informationen zum Abrechnungsmonat, Anzahl der Mitarbeiter und dem Status füllen sich erstmals nach jedem Aufruf.

Bauhauptgewerbe: Neue Beitragspauschale für Angestellte

Die neue Beitragspauschale in Höhe von 18 € ist ab April für alle sozialversicherungspflichtigen Angestellten im Bauhauptgewerbe abzuführen. Besteht das Beschäftigungsverhältnis keinen vollen Monat, beträgt die Höhe 0,90 € je Beschäftigungstag.

Mit dem neuen Beitrag soll die Berufsbildung zusätzlich finanziert werden.

Mit der aktuellen Programmversion wird die zusätzliche Beitragspauschale automatisch berechnet. In der SOKA-BAU Liste werden diese Werte aufgeführt.

Aufgrund der Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) des VTV ist die Zahlungsfälligkeit der neuen Beitragspauschale für die Abrechnungsmonate April, Mai und Juni 2021 erst der 20.08.2021.

Quick-Lohn weist die Beträge bereits ab April im Zahlungsbetrag aus, was laut SOKA-BAU möglich ist. So vermeiden wir eine komplizierte Sonderbehandlung dieser Monate.

Wenn Sie möchten, können Sie die Zahlungen an SOKA-BAU entsprechend kürzen und dann im August nachzahlen.

Dachdeckerausfallgeld auch für den Monat Mai

Am 09. April erhielten wir von SOKA-Dach die Mitteilung, dass bei Arbeitsausfall wegen zwingender Witterungsgründe in den Monaten April bis November Dachdeckerausfallgeld beantragt werden kann.

Bisher war der Monat Mai davon ausgeschlossen. Allerdings bleibt die maximal zulässige Stundenzahl von 53 Stunden je Mitarbeiter und Kalenderjahr unverändert. Die Regelung haben wir entsprechend im Programm umgesetzt.

Wie bekomme ich das neue Update?

Unter dem Hilfethema > Einspielen von neuen Programmversionen (Updates) finden Sie die Anleitung, wie Sie ihr Programmupdate laden können.