Änderungen zum Juli 2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

herzlich willkommen zur Programmversion Juli 2021. Wir informieren Sie hier über gesetzliche und tarifvertragliche Änderungen und Neuerungen in Quick-Lohn.

Wir hoffen, dass Ihnen die Neuerungen gefallen und Ihre Arbeit erleichtern werden.

 

> Kurzarbeitergeld im Jahr 2021 - Sonderregelungen um 3 Monate verlängert

> Frist zum Zahlen einer Corona-Prämie verlängert bis zum 31.03.2022

> Zusätzliche Angaben bei Minijobbern erforderlich

> Bauhauptgewerbe: Beitragspauschale für Angestellte - Hinweis

> Neuer gesetzlicher Mindestlohn: 9,60 €

> Hinweise zu Änderungen der Knappschaft

> Wie bekomme ich das neue Update?

Kurzarbeitergeld im Jahr 2021 - Sonderregelungen um 3 Monate verlängert

Die Erstattung der SV-Beiträge in Höhe von 100 % wurde bis September 2021 verlängert, so die Voraussetzungen vorliegen. Ursprünglich sollte ab dem Juli 2021 die Erstattung nur noch in Höhe von 50 % erfolgen. Das kommt jetzt aber erst ab dem Oktober (so nicht wieder verlängert wird).

Frist zum Zahlen einer Corona-Prämie verlängert bis zum 31.03.2022

Die Frist zum Zahlen einer Corona-Prämie wurde erneut verlängert. Jetzt kann dies bis zum 31.03.2022 erfolgen. Der Höchstbetrag von 1500 € darf allerdings weiterhin nicht überschritten werden.

Die Corona-Prämie ist eine sv- und steuerfreie Zahlung - Netto = Brutto. Lesen Sie in der Hilfe, wie Sie die Corona-Prämie in der Lohnabrechnung erfassen (> ausführlich).

Zusätzliche Angaben bei Minijobbern erforderlich

Ab dem Jahr 2022 sind neue Meldedaten für geringfügig Beschäftigte erforderlich. Es muss bei Entgeltmeldungen die Steuer-ID gemeldet werden und wegen der elektronischen Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen die Krankenkasse, in welcher der Minijobber versichert ist.

Sie finden in den Mitarbeiterstammdaten ein neues Feld “echte” Krankenkasse. Dort können Sie aus der Liste aller Krankenkassen die zutreffende Krankenkasse auswählen.

Quick-Lohn wird Sie für diese Beschäftigten auffordern, die Daten bereits jetzt einzutragen, damit es im Januar kein böses Erwachen gibt. Die Monate bis Dezember können aber noch abgerechnet werden, auch wenn Steuer-ID und Krankenkasse fehlen sollten.

Dementsprechend haben wir auch den Personalerfassungsbogen angepasst. Bitte verwenden Sie künftig nur noch diesen > Personalerfassungsbogen.

Wenn der Mitarbeiter nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, tragen Sie "00000000" für keine "echte" Krankenkasse bekannt/vorhanden (s. Auswahlliste) ein.

Bauhauptgewerbe: Beitragspauschale für Angestellte - Hinweis

Quick-Lohn hat die neue Beitragspauschale ab der April-Abrechnung berechnet und auch im Zahlbetrag gegenüber der SOKA-BAU berücksichtigt, um spätere Rückrechnungen zu vermeiden.

Die Fälligkeit der Beitragspauschale ist aufgrund der Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) des VTV für die Abrechnungsmonate April, Mai und Juni 2021 erst der 20.08.2021.

SOKA-BAU hatte uns informiert, dass vorher eingehende Zahlungen bei Ihnen bis zum August einbehalten und dann zugeordnet werden. Irrtümlich wurden von SOKA-BAU teilweise die Beträge zurücküberwiesen. In solchem Fall überweisen Sie die Beträge bitte nach der Juli-Abrechnung zusammen mit den Juli-Beiträgen erneut.

Jetzt erfolgen von der SOKA-BAU keine Rücküberweisungen mehr.

Der gesetzliche Mindestlohn erhöht sich erneut: Auf 9,60 €

Ab dem 01.07.2021 erhöht sich der Mindestlohn auf 9,60 € je Stunde. Bitte beachten Sie dies, wenn Sie bisher Beschäftigte mit Mindestlohn oder knapp darüber abrechnen.

Hinweise zu Änderungen der Knappschaft

Die Knappschaft Bahn See fungiert sowohl als Minijob-Zentrale für geringfügig Beschäftigte als auch als “normale” Krankenkasse. Beides erfolgt unter der gemeinsamen Betriebsnummer 98000006. Um diese beiden komplett unterschiedlichen Konstellationen besser auseinanderhalten zu können, verwenden wir im Programm für die “normal” in der Knappschaft Versicherten eine eigene Betriebsnummer 99999909. Diese wird beim Senden durch die Standard-Betriebsnummer 98000006 ersetzt.

Außerdem gibt es bei der Knappschaft aus der Historie heraus auch noch die Betriebsnummern 98000001 und 99086875. Wir haben die Knappschaft kontaktiert und erfahren, dass diese beiden Betriebsnummern nicht mehr gültig sind. Sie werden bei der Knappschaft intern konvertiert. Wir sind gebeten worden, die Verwendung dieser beiden Nummern nicht mehr zuzulassen.

Wir werden dies technisch über eine Fusion erledigen. Wer die Betriebsnummern 98000001 oder 99086875 verwendet, wird in der August-Abrechnung aufgefordert werden, statt dessen die Betriebsnummer 99999909 zu verwenden. Hinweise finden Sie in der Online-Hilfe unter dem Stichwort >Fusion

Wie bekomme ich das neue Update?

Unter dem Hilfethema > Einspielen von neuen Programmversionen (Updates) finden Sie die Anleitung, wie Sie ihr Programmupdate laden können.