Änderungen zum Oktober 2022

 

Inhaltsverzeichnis

> So laden Sie das neue Update herunter

> Neue Entgeltgrenzen bei Geringfügigkeit und im Übergangsbereich (Midijob)

> DEÜV-Meldungen untermonatlich versenden

> Bau-Hauptgewerbe (SOKA-BAU): Änderung der Mindesturlaubsvergütung ab Dezember 2022

> Automatische Verrechnung des Stundenkontos bei der Schlechtwetterabrechnung

> Die Dokumentenausgabe erscheint im neuen Druckdialog

> Der gesetzliche Mindestlohn steigt ab 1. Oktober auf 12,00 €

So laden Sie das neue Update herunter

Sie installieren das Update mit dieser und allen weiteren Anpassungen bequem in Quick-Lohn über den Menüpunkt Update-Service Update aus dem Internet laden. Sollten Sie in den vergangenen Tagen bereits ein Update installiert haben, dann wiederholen Sie bitte die Installation.

Eine ausführliche Anleitung finden Sie unter dem Hilfethema > Einspielen von neuen Programmversionen (Updates).

Neue Entgeltgrenzen bei Minijobbern und im Übergangsbereich (Midijob)

Der Bundesrat hat dem Gesetzentwurf zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigungen zugestimmt. Wir haben diese Änderungen im Programm umgesetzt.

Änderungen für die Minijobs

Die Geringfügigkeitsgrenze steigt ab Oktober 2022 dynamisch mit dem Mindestlohn von derzeit 12,00 € und beträgt ab sofort 520,00 €. Wenn Sie Ihren Minijobbern weiterhin nur die bisher üblichen 450,00 € (oder weniger) zahlen wollen, müssen diese eventuell weniger Stunden arbeiten. Sie sollten dies schriftlich per Arbeitsvertrag vereinbaren.

Künftig ist ein unvorhersehbares Überschreiten bis zum Doppelten der Geringfügigkeitsgrenze nur noch für maximal zwei Monate innerhalb eines Zeitjahres möglich.

Änderungen für Midijobs

Der Midijob umfasst ab Oktober 2022 den Entgeltbereich 520,01 € - 1.600,00 €.

Arbeitgeber werden künftig stärker belastet, wodurch Arbeitnehmer profitieren. Bei unverändertem Entgelt werden die Sozialversicherungsbeiträge im Vergleich zum Vormonat abweichen. Der Arbeitnehmer hat geringere SV-Beiträge und damit einen höheren Auszahlungsbetrag.

Der Arbeitnehmerbeitrag beginnt an der Geringfügigkeitsgrenze (520,01 €) bei null und steigt bis zur Obergrenze (1.600,00 €) auf den regulären Beitrag an.

Ausführliche Informationen zu diesen Themen lesen Sie > hier.

DEÜV-Meldungen untermonatlich versenden

Bisher wurden die DEÜV-Meldungen an die Krankenkassen prinzipiell immer mit der Meldung zum Monatsende versendet. Insbesondere bei den Anmeldungen kam es bei einzelnen Krankenkassen zu Problemen, auch wenn die gesetzliche Frist von 6 Wochen für elektronische Meldungen eingehalten wurde.

Auf mehrfachen Kundenwunsch können die Meldungen jetzt auch im Laufe des Monats versendet werden. Wenn z. B. für einen neuen Mitarbeiter eine Anmeldung unter dem Menüpunkt “Elektronische Meldungen / Neue SV-Meldungen erzeugen” gedruckt wurde (wie bisher schon), steht diese Anmeldung sofort im Meldecenter zum Versand bereit.

Bauhauptgewerbe (SOKA-BAU): Änderungen zur Mindesturlaubsvergütung ab Dezember 2022

Bisher gab es die Mindesturlaubsvergütung bei Saison-Kug erst ab der 91. Stunde. Im Dezember erfolgt die Gewährung bereits nach 22,50 Stunden. Das berücksichtigt Quick-Lohn automatisch.

Ab Januar 2023 wird die Mindesturlaubsvergütung auf Saison-Kug bereits ab der 1. Stunde gewährt. Dabei ist es unerheblich, ob und wie viele Stunden Saison-Kug im Dezember 2022 angefallen sind. Weitere Änderungen folgen ab 2023 - dazu mehr im Januar-Update.

Automatische Verrechnung des Stundenkontos bei der Schlechtwetterabrechnung

Betrifft Baugewerbe, Dachdecker, Gerüstbau, Galabau mit Führung von Stundenkonten.

Wenn die Arbeit in den Monaten Dezember, sowie Januar bis März wegen Schlechtwetter oder Auftragsmangel ausfällt, sind diese Stunden in erster Linie mit dem Guthaben des Stundenkontos auszugleichen (Lohnart Std-Auszahlung SW mit 2,50 € Zuschuss-Wintergeld).

Bisher haben Sie das bei der Eingabe im Kalender mit den Kalenderbuchstaben S und W geregelt. Vom Programm erhalten Sie hierbei einen Hinweis, wenn die festgelegten Grenzen des Stundenkontos (in Stammdaten / Beitragsdaten)  über- oder unterschritten werden. Das können Sie auch weiterhin so machen.

Zudem können Sie jetzt aber auch diese Stunden prinzipiell mit “W” (Saison-KU-Geld) erfassen. Quick-Lohn schlägt beim Verlassen des Kalenders die optimale Aufteilung aus Stundenauszahlung SW (S) und Saison-Kug (W) vor.  

Die Dokumentenausgabe erscheint im neuen Druckdialog

Mit dem aktuellen Update werden Sie beim Drucken ein anderes Fenster sehen. Es erscheint sofort das Vorschaubild des Ausdrucks. Sollten Sie weiterhin alles auf Papier drucken möchten, müssen Sie nichts ändern.

Wenn Sie den Ausdruck als PDF speichern wollen, stellen Sie rechts oben auf “Als PDF speichern” oder auf “Als PDF-Einzelbeleg(e) speichern" um. Möglicherweise benötigen Sie die Verdienstbelege oder die Monatsabschlusslisten als einzelne PDF-Dateien.

Die erweiterten Einstellungen zur Ablage der PDF-Dateien speziell finden Sie unter dem Menüpunkt “Dokumentenausgabe / Druckereinstellung" und dort unter "PDF-Export".

Der gesetzliche Mindestlohn steigt ab 1. Oktober auf 12,00 €

Der gesetzliche Mindestlohn beläuft sich seit dem 1. Juli 2022 auf 10,45 € pro Stunde und steigt ab 1. Oktober 2022 auf 12,00 €. Er ist ein Bruttostundenlohn und gilt auch für geringfügig Beschäftigte.