Änderungen zum Oktober 2024

Inhaltsverzeichnis

> Neue Steuerformel rückwirkend anwenden

> Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung anfordern

> Übersicht aller Meldungen eines Mitarbeiters in den Mitarbeiterdaten

> Inflationsausgleichsprämie: Bitte beachten Sie die letztmögliche Auszahlung

> Dachdecker: Das 13. Monatseinkommen im November abrechnen

Neue Steuerformel rückwirkend für 2024 anwenden

Hintergrund:

Die Bundesregierung hat beschlossen, den Grundfreibetrag rückwirkend anzuheben, sodass jeder Arbeitnehmer weniger Steuern zahlt.

Umsetzung im Programm:

Mit dem Update April gab es bereits eine Aufrollung der ersten Monate des Jahres wegen rückwirkender Steuererleichterungen.

Diese erneute Steuererleichterung gilt wiederum ab Januar und wird mit der Lohnabrechnung Dezember umgesetzt. Allerdings erfolgt die Abwicklung dieses Mal anders.

Das Programm ermittelt automatisch die Differenzbeträge bei Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer zugunsten des Mitarbeiters. Das entspricht im Durchschnitt einem Betrag von 2,00 € bis 3,00 € pro Monat. Auf dem Verdienstbeleg für den Dezember erscheint der bereits geminderte Lohnsteuerabzug inklusive der Rückrechnung für die Vormonate.

Bei der automatischen Rückrechnung wird die Lohnsteuerdifferenz des Dezembers als Referenzbetrag verwendet. Der zwölffache Referenzbetrag ist die gesamte Steuerermäßigung für 2024. Dabei ist es vollkommen unerheblich, ob der Mitarbeiter wirklich jeden Monat gleich viel verdient hat oder ob er erst im Laufe des Jahres in die Firma eingetreten ist.

Der Gesetzgeber hat damit eine pauschale und sehr unscharfe Regelung getroffen. Wer sich “ungerecht“ behandelt fühlt, weil er in den Vormonaten mehr verdient hat, jetzt in Elternzeit ist oder unterjährig in einen Minijob gewechselt ist, sollte für 2024 eine Einkommensteuererklärung abgeben.

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung anfordern

Die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen ist mit der Abgabe einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkassen verbunden. Mit der Oktober-Version können Sie diese nun elektronisch über Quick-Lohn anfordern. Der Antrag kann einmalig oder auch als Abonnement erfolgen.

Dieses Verfahren läuft noch nicht bei allen Krankenkassen reibungslos. Wenn Sie keine Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Krankenkasse erhalten, rufen Sie bitte dort an und fragen nach.

Lesen Sie in der Online-Hilfe, wie Sie den Abruf starten: > Unbedenklichkeitsbescheinigung

Übersicht aller Meldungen eines Mitarbeiters in den Mitarbeiterdaten

Bislang wurden nur die ELStAM-Meldungen in den Mitarbeiterdaten angezeigt. In Teil 1 der Mitarbeiterdaten finden Sie jetzt über den Button F5 - Meldungen eine Übersicht der wichtigsten Meldungen und Rückmeldungen des entsprechenden Mitarbeiters.

Inflationsausgleich: Bitte beachten Sie die letztmögliche Auszahlung

Noch bis Ende 2024 sind Zahlungen der Arbeitgeber bis zu einem Betrag von 3.000,00 € (für den Zeitraum 2022 bis 2024) steuer- und sozialversicherungsfrei möglich.

Falls Sie noch Teilbeträge im Jahr 2024 zahlen wollen, müssen Sie das Geld noch im Jahr 2024 auf das Konto des Arbeitnehmers überweisen. Geht die Inflationsprämie erst im Januar 2025 auf dem Konto des Arbeitnehmers ein, ist sie steuer- und sozialversicherungspflichtig.

In der Lohnerfassung können Sie die Funktion F7 - Vormonate in der Zeile der Lohnart "Inflationsausgleich" verwenden, um zu überprüfen, welchen Betrag der Mitarbeiter bereits erhalten hat.

Dachdecker: das 13. Monatseinkommen im November abrechnen

Die SOKA-DACH wird Ihnen im November für alle gewerblichen Arbeitnehmer das Informationsschreiben zum dreizehnten Monatseinkommen übermitteln.

In der Lohnerfassung des Monats November sind die Lohnarten “Dreiz. Monatseink.” und “Altersv. AG 13. ME” automatisch vorgegeben. Sie übertragen lediglich die Werte aus dem Informationsschreiben. Die Übermittlung dieser Werte an die SOKA-DACH erfolgt mit der Monatsmeldung durch Quick-Lohn.

Eine ausführliche Erläuterung zu diesem Thema finden Sie im Artikel unserer Online-Hilfe: > Dreizehntes Monatseinkommen (Dachdeckergewerbe)